
Kündigung, Kündigungsschutzklage, Schwangerschaft, Sonderkündigungsschutz, Vergleich, Einigung
Mit diesem Wortband kann man einen Fall beschreiben, der uns vor Einiger Zeit erreichte.
Hier die Anfrage, die uns zum Jahreswechsel erreichte:
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Gülbas,
am 30.11.2021 eine Kündigung von meinem Arbeitgeber erhalten. Ich habe selber Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht und wir haben uns am Telefon auf eine Abfindung geeinigt. Jetzt habe ich aber erfahren, dass ich schwanger bin, Anfang dritter Monat. Ich bin mir jetzt unsicher wegen dem Kündigungsschutz in der Schwangerschaft.
Was soll ich am besten tun und wie sind meine Rechte?
Schönes neues Jahr
Hier unsere Antwort:
Sehr geehrte Frau … ,
zunächst einmal herzlichen Glückwunsch und alles Gute für Sie das Kind und Ihre Familie. Offensichtlich haben Sie Glück. Denn die Einigung mit dem Arbeitgeber ist für Sie erst bindend, wenn diese in schriftlicher Form vorliegt. Keine Email, kein Fax, Schriftlich mit echten Unterschriften.
Da dies bei Ihnen offenbar nicht der Fall ist und Ihre Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Kündigung vorlag, können Sie sich ohne weiteres noch auf den Kündigungsschutz für Schwangere berufen und die Karten sind damit neu gemischt.
Ohne die weiteren Umstände Ihres Arbeitsverhältnisses zu kennen, würde ich grundsätzlich nicht zu einer Beendigung bei Schwangerschaft raten. Insbesondere wenn sie beabsichtigen ein oder zwei Jahre Elternzeit zu nehmen, bietet es sich an, das Anstellungsverhältnis erstmal weiter laufen zu lassen und danach weiter zu sehen. Vieles ändert sich in einem Unternehmen in einer solchen Zeit.
Wenn Sie weitere Fragen haben, zögern Sei nicht, uns anzurufen.
Für Sie, Ihr Baby und Ihre Familie alles Gute!
Hamza Gülbas
Rechtsanwalt

RA Hamza Gülbas
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