Richtig krank sein – so sollte man sich während der Krankschreibung verhalten
Wer krank ist, muss zu Hause bleiben – das stimmt nur bedingt. Im Grunde kann ein Arbeitnehmer zunächst selbst entscheiden, ob er zur Arbeit gehen kann oder nicht. So kommt es, dass manch einer mit Kopfschmerzen zu Hause bleibt und ein anderer sich wiederum mit einer Grippe zum Arbeitsplatz schleppt.
Der juristischen Definition nach ist ein Arbeitnehmer dann arbeitsunfähig erkrankt,
Richtig krank sein – so sollte man sich während der Krankschreibung verhalten/ Bild: Pöppel Rechtsanwälte
wenn er aufgrund seiner Erkrankung seine bis dato ausgeführte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter Verschlimmerung seines Gesundheitszustandes ausführen kann. Dies sagt aber nichts darüber aus, ob man darüber hinaus auch in seiner Freizeitgestaltung krankheitsbedingt eingeschränkt sein muss – und das ist auch ganz bewusst so.
Ist ein Arbeitnehmer von einem Arzt krankgeschrieben worden, erlaubt ihm das deutsche Arbeitsrecht grundsätzlich alles, was keinen negativen Einfluss auf den Heilungsprozess hat. Man da
rf daher während der Arbeitsunfähigkeit all das machen, was einer Genesung nicht im Wege steht. Pauschale Verbote sollte der Arbeitgeber daher nicht aussprechen. Es kommt stets auf die individuelle Krankheit an. So leuchtet es jedem ein, dass man mit einem gebrochenem Fuß, einer Magen-Darm-Erkrankung oder einer Depression anders krank ist.
Krankschreibung ist kein Beschäftigungsverbot
Diese Freiheit geht sogar so weit, dass der Arbeitnehmer auch trotz Krankschreibung zur Arbeit gehen kann. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt beinhaltet nur eine Prognose über die voraussichtliche Dauer der Erkrankung. Es besteht während des angegebenen Zeitraums kein Beschäftigungsverbot.
Fühlt sich der Arbeitnehmer wieder fit, muss er die Krankschreibung nicht vollkommen ausschöpfen. Solange man beispielsweise nicht an einer ansteckenden Krankheit leidet, darf man auf eigenen Wunsch auch an einer Betriebsversammlung teilnehmen und danach direkt wieder nach Hause gehen.
Alltägliche Erledigungen
Ordnet der Arzt strikte Bettruhe an, sollte man dies auch einhalten. Trotzdem darf man aber sogenannte Versorgungsgänge unternehmen, also beispielsweise zur Apotheke, zu Ärzten und einkaufen gehen. Wenn es sein muss, geht auch der Einkauf im Bekleidungsgeschäft. Ein ausgiebiger Shoppingausflug in die Innenstadt ist allerdings nicht mit einer verordneten Bettruhe zu vereinbaren.
Abmahnung/ Pöppel Rechtsanwälte
Reisen, Ausflüge, Bettenwechsel
Fliegt man während einer akuten Erkrankung in den Urlaub, erntet man schnell Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit. Aber auch hier sollte wieder differenziert werden. Einige Tage in einem Luftkurort oder am Meer wirken bei einigen Erkrankungen wahre Wunder. Ein Urlaub am Ballermann wohl eher weniger. Hat man sich die Hand gebrochen oder ist man wegen eine Burn-Out krankgeschrieben, kann hingehen selbst der alljährliche Spanien-Urlaub einer Genesung nicht im Wege stehen. Um an dieser Stelle aber Konflikte zu vermeiden, empfiehlt es sich, dies sowohl mit dem Arzt als auch mit dem Arbeitgeber abzusprechen. Wohnt man alleine, kann es durchaus auch sinnvoll sein, während der Krankschreibung vorübergehend zum Partner oder zu den Eltern zu ziehen.
Restaurants, Feste, Sport
Sieht der Chef, dass man während der Krankschreibung ausgelassen im Restaurant sitzt oder mit dem Fußballverein trainiert, ist ein Konflikt vorprogrammiert. Dabei kann sowohl der Besuch einer Gaststätte, eines Konzertes als auch der Besuch im Schwimmbad förderlich für die eigene Genesung sein. Auch hier kommt es wiederum auf die Art der Erkrankung an. Gleiches gilt für Familien- oder sonstige Feierlichkeiten. In manchen Fällen ordnen Ärzte sogar ganz bewusst derartige Freizeitaktivitäten an. Wer hier das Gespräch mit dem Arbeitgeber sucht und die Situation erklärt, kann drohendes Gerede im Büro vermeiden.
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Es kursieren viele Mythen und Gerüchte rund um Kranksein und Krankmelden. Es ist daher kein Wunder, dass sich Arbeitnehmer oft fragen, wie sie sich zu verhalten haben. Wer sich nicht richtig verhält, kann leicht Ärger bekommen.
Unverzügliche Krankmeldung
Das Gesetz schreibt vor, dass sich der Arbeitnehmer unverzüglich krankmelden muss. Unverzüglich heißt hierbei am ersten Krankheitstag und so schnell wie möglich – am besten sogar noch vor Beginn der Arbeitszeit. Wer aber beispielsweise einen Unfall hat, meldet sich, sobald er kann oder bittet einen Angehörigen darum. Für die Krankmeldung ist zunächst keine bestimmte Form erforderlich. So ist ein Anruf, eine E-Mail oder sogar eine SMS ausreichend – je nachdem, was im Unternehmen üblich ist. Wichtig ist aber, dass man sich grundsätzlich beim Vorgesetzten oder der Personalabteilung zu melden hat. Sagt man nur beim Kollegen Bescheid, der die Nachricht weitertragen soll, kann es unter Umständen Ärger Weiterlesen
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