Dienstfahrrad – Wie geht das ?

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Ein Dienstrad als Ersatz zum Dienstwagen oder sogar als Add-On? Derzeit wird viel über Dienstfahrräder gesprochen und die Politik gibt sich große Mühe, das Thema zu befeuern. Aber macht ein Dienstrad Sinn für mich?

Wir haben die aus unserer Sicht wichtigsten Fragen zu dem Thema zusammengestellt.

1. Wie komme ich an an ein Dienstrad?

Sie möchten gerne ein Dienstrad haben? An sich ist es ganz einfach. Ihr Arbeitgeber muss nur einverstanden sein und dann einen gewissen Buchhaltungsaufwand betreiben. Dann klappt das.

Aber. Es kostet nicht unbedingt nur das Geld der Steuerbehörden.


Hier der übliche Rahmen einer Vereinbarung über ein Dienstrad:

  • Vertragslaufzeit: drei Jahre.
  • Danach kann man:
    • das Dienstrad zurückgeben und ggf. ein neues leasen.
    • das Dienstrad für einen Restbetrag kaufen. Üblicherweise 15 bis 18 Prozent des Neupreises.

Damit es mit dem Dienstrad wirklich klappt und gut läuft, ist einiges zu beachten. Üblicherweise least der Arbeitgeber das Rad und überlässt es an den Angestellten. Das Prinzip ist im Prinzip das gleiche wie bei einem Dienstwagen. Die Anbieter von Leasingsverträgen für Diensträder sind im Prinzip Banken. Egal, wie sie sich nennen. Und Banken stehen erst einmal nicht in dem Ruf, Menschen Gutes tun zu wollen. Und so ist es ohne Zweifel auch in diesem Falle. Die Leasinganbieter machen ein dabei ein für die meisten Beteiligten nützliches Geschäft. Sie verdienen ihr Geld schlicht mit einem Produkt, dass schlicht ein besseres Image hat, als das Leasing von SUVs. Rechtlich und Unternehmerisch ist das kaum etwas anderes.

Die Kosten eines Dienstrads hängen also im Wesentlichen vom Preis des Fahrrades ab. Je teurer das Fahrrad, desto teurer die Leasingrate. Und dann kommt es sehr auf die

Die Fahrradhändler machen Business-Bike-Leasing sehr gerne. Sie verkaufen teure Fahrräder und bekommenen der Regel noch Wartung- und Inspektionsaufträge dazu. Niemand handelt groß über den Preis, denn den bezahlt ja jemand anderes.

Selbst bezahlt man ja allenfalls die Versicherung und Leasingraten.

3. Wo kann ich beim Thema Dienstrad Fehler machen?

Beim Thema Dienstrad kann man einiges übersehen. Vor allem werden ganz sicher viele Leute sich Diensträder zulegen, die sie kaum oder nie benutzen. Und das wäre wahrscheinlich der größte Fehler.

Immer wieder liest man, dass beispielsweise ist ein geleastes Rad schlecht für die spätere Rente sei. Das wird damit begründet, dass die Leasingraten für das Bike-Leasing vom Bruttolohn abgezogen werden und das möglicherweise die sich darauf berechnenden Rentenansprüche sinken lässt. Wenn das einige hundert Euro über den gesamten Ruhestand hinweg ausmacht, ist das viel und eher zu vernachlässigen.

Ein wirklicher Problempunkt sind folgende Punkte:

  • Versicherungskosten im Leasingvertrag
  • Inspektionskosten
  • Kein Rabatt beim Kauf

Damit muss man sehen, dass das Geschäft mit dem Rad an sich, kein guter Deal wird. Allerdings dürften diese Punkte am Ende finanziell durch die Staatliche Förderung mehr als ausgeglichen werden.

Im Ergebnis ist das Bike-Leasing in der Regel für den Nutzer ein guter Deal, aber eben nur wegen der Förderung.

4. Lohnt sich für mich ein Dienstrad?

Alle Berechnungen zum Fahrradleasing zeigen, dass der Vorteil bei teureren Modellen deutlich größer ist, als bei günstigeren. Einige Zweiradhändler und Leasinganbieter nutzen das für ihre Zwecke, um Interessierten solche Modelle geradezu anzudrehen.
Übernimmt der Arbeitgeber die Leasingraten vollständig, lohnt sich die Sache praktisch immer.

Selbstständige sollten genau rechnen, ob sich ein dienstlich genutztes Fahrrad für sie wirklich lohnt. Denn wenn man die Leasingraten, Versicherung, Inspektion und dem Restwert des Rads nach drei Jahren aufsummiert, kommt an sich immer ein höherer Betrag heraus, als der reine Kaufpreis. Und die Versicherung eines Fahrrades ist oft über die laufende Versicherung nicht teurer. Gleichzeitig können Selbstständige die Ausgaben, also den Kaufpreis. und die Versicherung als Betriebskosten geltend machen. Darum: Vor dem Fahrradhändler einen Steuerberater zu besuchen, wenn man selbständig ist.

5. Was sind die Alternativen?

An sich muss man die Frage erst einmal anders herum stellen: Sind Diensträder eine Alternative?

Das Dienstrad muss versteuert werden und es ist praktisch immer in ein notwendiges Versicherungspaket eingebunden.

Wem die Steuern zu kompliziert sind, der kann sich so wie bisher auch ein Rad kaufen. Die Vergleichsrechner der Leasinganbieter lassen diese Option oft vergleichsweise teuer erscheinen. Dort werden allerdings oft hohe Versicherungs- und Reparaturkosten veranschlagt.

Derzeit haben Fahrradhändler Nachschubprobleme. Es könnte also schwierig sein, ein Wunschrad zu bekommen, mit dem man viele Jahre unterwegs sein will. Eine Zwischenlösung könnte sein, erst mal ein Fahrrad privat oder über den Arbeitgeber zu mieten. Im Gegensatz zum Leasing ist so ein Mietvertrag oft monatlich kündbar. Auf lange Sicht zahlt man bei einer Miete aber drauf.

Und was ist der Unterschied zum Dienstwagen? Steuerlich sind Diensträder und Dienstwagen seit 2012 im Prinzip gleichgestellt.

Dienstfahrrad – Wie geht das ?/Bild: Usplash.com


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