Ein Jahr Nachtschicht – Immer Nachtschicht?

Image

Schichtarbeit ist belastend. Nachtschicht besonders und Wechselschicht noch einmal mehr. Es gibt aber auch Menschen, man nennt sie – so meine ich – Eulen, die gut in der Nacht arbeiten können und die ein Leben in der Nachtschicht gut hinbekomme und nicht anders arbeiten möchten. In diesem Fall, aber auch in anderen Fällen ist die Frage interessant.

Die Nachfolgende Anfrage erreichte uns. Wir haben sie aus Gründen des Datenschutzes redaktionell verändert, damit die Absenderin nicht erkennbar ist.


Hallo! Ich habe eine Frage:

Also, ich arbeite seit 5 Jahren als ausgebildete Pflegefachkraft in einem Altersheim. Ich habe einen „normalen“ Arbeitsvertrag, in dem Frühschicht, Spätschicht und Nachtschicht vereinbart sind. Seit April 2021 arbeite ich nur noch Nachtdienst. Also habe ich mit meinem Direktor gesprochen. Dieser teilte mir mit, dass in unserem Altersheim keine reinen Nachtdienstverträge angeboten werden. Ich möchte aber gerne in der Nachtschicht bleiben.

Eine Kollegin vom Betriebsrat sagte zu mir, dass wenn jemand mehr als 6 Monate nur Nachtdienst gearbeitet hat, nicht mehr im Tagesdienst eingeplant werden darf. Jetzt interessiert mich, ob das stimmt oder nicht.
Es ist mir wichtig zu wissen. Vielen herzlichen Dank für Ihre Mühe und Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen


Sehr geehrte Frau …,

die Antwort ist leider nein. Die Information ist nicht richtig. Entscheidend ist der Arbeitsvertrag.

Auch wenn der Arbeitgeber Sie jahrelang in eine bestimmte Schicht eingeplant hat, kann der Arbeitgeber Ihre Schicht ändern. Das folgt aus dem Weisungsrecht des Arbeitgebers aus § 106 GewO. Danach kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen.

Nur wenn Sie ausdrücklich und nachweisbar eine bestimmte Schichteinteilung mit dem Arbeitgeber vereinbart haben, können Sie verlangen, dass er sich entsprechen der vertraglichen Vereinbarung Sie so einsetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Pöppel

Rechtsanwalt

RA Axel Pöppel


Mehr zum Thema Arbeitsrecht:  – Arbeitsvertrag  – Kleinbetrieb – Leitende Angestellte Kündigungsschutz – Fristlose Kündigung Corona – Sozialplan EntlassungTestpflicht Corona – KschGAbfindungsrechnerKündigung fristgerechtKündigung, was tun? –  Anwalt für Arbeitsrecht HamburgKündigungsschutz HamburgKündigungsschutz Leitende Angestellte – Corona Fristlose Kündigung – Entlassung SozialplanCorona Testpflicht – Leitende Angestellte Kündigungsschutz


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Auch Interessant – Kurz und knapp:

Fristgerechte Kündigung

Ob Eigen- oder Fremdkündigung, der Kündigende hat stets bestimmte Formalien und Fristen einzuhalten. Für den Regelfall der ordentlichen Kündigung liegt zwischen dem erforderlichen Zugang der Kündigung und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch eine bestimmte Zeitspanne. Diese stellt die Kündigungsfrist dar. Es gibt unterschiedlich lange Kündigungsfristen. Insbesondere im Fall der Arbeitgeberkündigung kann der Arbeitnehmer von der Nichteinhaltung der Kündigungsfrist profitieren, da die Kündigung dann unwirksam ist und wiederholt werden muss. Zunächst bleiben das Arbeitsverhältnis und der Anspruch auf Zahlung von Arbeitsentgelt jedoch bestehen. Der Arbeitnehmer kann innerhalb von drei Wochen nach Zugang der nicht fristgemäßen Kündigung Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben. Umgekehrt wird dem Arbeitgeber daran liegen, Fehler hinsichtlich der Kündigungsfrist zu vermeiden, um finanzielle Nachteile sowie ggf. ein Kündigungsschutzverfahren zu vermeiden.


Mehr Kündigungsrecht – Verdachtskündigung:

Unschuldig gekündigt und die Kündigung war als Verdachtskündigung wirksam?

Die Schmerzgrenze war mehr als nur erreicht! Immer wieder hatte ein Unbekannter auf dem Firmenparkplatz eines Unternehmens die Reifen eines bestimmten dort abgestellten Privatautos zerstochen. Die betroffene Mitarbeiterin erstattet Anzeige und die Polizei nimmt die Ermittlungen auf. Zu diesem Zweck installierte die Polizei eine versteckte Videokamera. Und tatsächlich lieferte die Kamera Bilder von einer Person, die sich an einem der Fahrzeuge zu schaffen machte. Zwei Mitarbeiterinnen  waren sich sicher, dass es sich bei dem Täter auf dem Video um einen bestimmten Kollegen handelte. Mit diesem Kollegen gab es seit einiger Zeit Streit.

Der betroffene Arbeitnehmer verweigerte eine Stellungnahme und wurde daraufhin mit einer Verdachtskündigung entlassen. Er erhob Kündigungsschutzklage gegen die fristlose Kündigung. In einem parallel laufenden Strafverfahren wurde er wegen verbliebener Zweifel freigesprochen.

Die vom Arbeitgeber ausgesprochene Verdachtskündigung war nach Ansicht des Arbeitsgerichts wie auch des Landesarbeitsgerichts wirksam und die Kündigungsschutzklage wurde zurückgewiesen. Das Bundesarbeitsgericht entschied jetzt in letzter Instanz, dass die Kündigung rechtens war.


Schräg und Lustig:

 Darf mein Arbeitgeber mich zum Aufräumen zwingen?

Darf mein Arbeitgeber mich zum aufräumen zwingen? Unsplash.com/ Chaz McGregor


Mehr zum Thema: Fachanwalt Arbeitsrecht HusumRechtsanwalt Kündigung HamburgRechtsanwalt Nordfriesland Arbeitsrecht Prämienzahlung Terminsvertretung — Strahlenschutzbeauftragte Freistellung ohne Wiederuf Entlassung bei SozialplanZuschläge MehrarbeitArbeitsrecht HamburgKann der Chef überstunden anordnen  –  Freistellung ohne Wideruf Entlassung bei SozialplanZuschläge Mehrarbeit


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

 

 

 

Sie benötigen weiteren rechtlichen Rat?

Nutzen Sie unsere Online-Anfrage für einen schnellen Check.

Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Jetzt beraten lassen

Kanzleibewertung

Erfahrungen & Bewertungen zu Pöppel Rechtsanwälte