Wenn der Arbeitgeber kein Gehalt zahlt

Image

Gerade in kleineren Unternehmen kommt es nicht selten vor, dass der Arbeitgeber plötzlich kein Gehalt zahlt.
Für viele Arbeitnehmer bedeutet das erst einmal Panik. Schließlich dient die Gehaltszahlung zur Zahlung der täglichen Lebenskosten.
Doch häufig ist „nur“ ein Fehler in der Buchhaltung Grund für das Ausbleiben der Gehaltszahlung.
Fehlt das Gehalt auf dem Konto, so sollten Arbeitnehmer nicht gleich hitzköpfig den Arbeitgeber aufsuchen und mit einer Klage drohen.

zunächst: Abwarten

Zunächst sollte man noch einige Tage warten, denn meist kommt das Gehalt dann nur wenige Tage später.
Tut sich nichts auf dem Konto, so sollte man den Arbeitgeber erst einmal mündlich zur Gehaltszahlung auffordern und dabei eine entsprechende Frist setzen. Wer sichergehen will, sollte den Arbeitgeber schriftlich auffordern. Ist die Frist ohne Gehaltszahlung abgelaufen, so kann der Arbeitnehmer den Arbeitgeber abmahnen. Dies macht in der Regel aber nur Sinn, wenn der Arbeitnehmer daraufhin auch kündigen möchte. Denn erhält der Arbeitnehmer trotz Abmahnung keine Gehaltszahlung, so kann er in der Regel fristlos kündigen.

Zurückbehaltungsrecht

Zahlt der Arbeitgeber länger als zwei Monate kein Gehalt, so hat der Arbeitnehmer ein Zurückbehaltungsrecht, sprich er darf die Arbeit verweigern. Eine Abmahnung oder gar eine Kündigung darf der Arbeitgeber auf Grund der Verweigerung dann jedoch nicht aussprechen. Zudem kann der Arbeitnehmer Zinsen zahlen, denn schließlich ist der Arbeitgeber im Zahlungsverzug. In der Regel wird mit fünf Prozent über dem Basiszins gerechnet.

letztes Mittel: Klage vor dem Arbeitsgericht

Wenn der Arbeitgeber kein Gehalt zahlt

Zahlt der Arbeitgeber immer noch kein Gehalt, so bleibt dem Arbeitnehmer nur noch die Klage vor dem Arbeitsgericht. Hierfür sollte man sich zunächst Rat bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht holen. So kann das weitere Vorgehen besprochen werden und das Verfahren effektiv abgewickelt werden.
Wird der Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht zur Zahlung des Gehalts verurteilt, so kann der Arbeitnehmer anschließend Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten. Damit kann das Konto des Arbeitgebers gepfändet werden oder sogar ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden. In der Regel kommt es jedoch nur in seltenen Fällen zu einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Denn in den meisten Fällen beruht die fehlende Gehaltszahlung auf einem Fehler in der Buchhaltung. Arbeitnehmer sollten deshalb nichts überstürzten, wenn sie bemerken, dass die Gehaltszahlung ausgeblieben ist. Oft hilft ein einfaches Gespräch mit dem Arbeitgeber.


Mehr Arbeitsrecht: Abfindung bei KündigungSonderkündigungsschutzPersonenbedingte KündigungLeistungsbedingte KündigungJugend- und AusbildungsvertretungMobbingLufthansa Cargo Rückzahlung FortbildungskostenSonderzahlungTerminsvertretung Arbeitsrecht HamburgTierschutzbeauftragte Mehrarbeit ÜberstundenHeadhunter


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung ist kostenlos. Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung, ufhebungsvertrag und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Auch interessant:

Gehalt und Arbeitszeit dürfen nicht einseitig gekürzt werden

Grundsätzlich herrscht im deutschen Zivilrecht der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Die Vertragsparteien können somit selbst entscheiden, wer Vertragspartner wird und was genau im Vertrag festgehalten werden soll.
Dies führt häufig dazu, dass auch Arbeitsverträge teils kuriose Klauseln enthalten.
Häufig wird die Wirksamkeit solcher Klauseln dann erst im Rahmen eines Rechtsstreits entschieden.

Keine einseitige Herabsetzung durch den Arbeitgeber

So auch im Falle einer Klausel, die es dem Arbeitgeber gestattet, die Arbeitszeit und damit auch das Gehalt einseitig um 50 Prozent zu reduzieren. Im konkreten Rechtsstreit hatte der Arbeitsvertrag eines Arbeitnehmers genau diese Klausel enthalten. Darauf stützte sich der Arbeitgeber, als er die Arbeitszeit und damit verbunden auch das Gehalt um 50 Prozent kürzte...WEITERLESEN...

Gehalt/ Bild: Unsplash.com/ Henry Ascroft


Mehr zum Thema Arbeitsrecht: KündigungsschutzIndividualarbeitsrechtLeistungslohnordentliche KündigungSonderkündigungsschutzAufhebungsvertrag mit Abfindung bei Germanwings Kündigung Abfindungsanspruch gegen Lufthansa Anwalt Arbeitsrecht Lufthansa– Arbeitsrecht Flugzeugbau – Sozialplan Airbus – Aufhebungsvertrag Airbus – Airbus Abfindung Sozialplan Anwalt Arbeitsrecht Airbus


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung ist kostenlos. Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung, ufhebungsvertrag und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Auch interessant:

Als Rentner weiterarbeiten: So geht’s

Rentner, die auch im eigentlichen Ruhestand weiterarbeiten, sind in Zeiten der Altersarmut längst keine Seltenheit mehr. Oft stellt sich daher die Frage, ob man als Rentner überhaupt noch arbeiten darf und wie Rente und Arbeitslohn zusammenpassen.

In Deutschland gibt es kein Gesetz, welches es verbietet, im Rentenalter weiterzuarbeiten. Wer als Rentner die Haushaltskasse aufbessern möchte oder seinen Job noch nicht aufgeben möchte, darf dies grundsätzlich auch. Es gibt jedoch einige Regeln, die Rentner beachten sollten, um den eigenen Rentenanspruch nicht zu gefährden.

Unbedingt beachten: die Hinzuverdienstgrenzen

Wie viel man im Ruhestand hinzuverdienen darf, hängt zunächst vom Lebensalter ab. Nach Überschreiten der Regelaltersgrenze bestehen keine Hinzuverdienstgrenzen. Ein Limit gibt es nur bei Rentenformen, die bereits vor Erreichen des gesetzlichen Rentenregelalters gewählt werden – den sogenannten Frührenten. Beispiele für derartige Rentenformen sind die Altersrente für langjährige Versicherte, Altersrente für Frauen oder schwerbehinderte Menschen oder Altersteilzeit. Hier gilt: je mehr man hinzuverdient, desto niedriger wird die Rente. In Extremfällen kann die Rentenauszahlung sogar vollständig auf null gekürzt werden…Weiterlesen…

Als Rentner weiterarbeiten/Bild: Unsplasl.com/ Craig Whitehead


Experten bei Kündigung: Rechtsanwalt Arbeitsrecht Hamburg – Rechtsbeistand Kündigung UhlenhorstRechtsbeistand  Kündigung Harburg – Rechtsanwalt Kündigung HamburgRechtsanwalt Kündigung ArbeitsrechtAufhebungsvertrag Eurowings Hamburg Fachanwälte für ArbeitsrechtTuifly ArbeitsrechtWie melde ich meine Krankheit beim ChefGesetz über Kündigungsschutz


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung ist kostenlos. Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung, ufhebungsvertrag und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Sie benötigen weiteren rechtlichen Rat?

Nutzen Sie unsere Online Anfrage zum Schnell-Check.

Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung ist kostenlos.

Jetzt zum Schnell-Check im Arbeitsrecht

Kanzleibewertung

Erfahrungen & Bewertungen zu Pöppel Rechtsanwälte