Irrtümer im Arbeitsrecht – Teil 19 – Betriebsratsmitglieder können nicht gekündigt werden

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Viele glauben, dass Betriebsratsmitglieder unkündbar sind. Das ist falsch. Aber es ist sehr schwer, ein Betriebsratsmitglied zu kündigen. Denn die Kündigung eines Betriebsratsmitglieds ist fast unmöglich, wenn sich der Betriebsrat mit allen rechtlichen Mitteln dagegen wehrt und sein Mitglied damit stützt. Und die Kündigung eines Betriebsratsmitglieds kann nur eine fristlose Kündigung sein.

Irrtümer im Arbeitsrecht – Teil 19 – Betriebsratsmitglieder können nicht gekündigt werden/ Bild: Unsplash.com

Denn der Arbeitgeber kann einem Betriebsratsmitglied erst dann wirksam eine außerordentliche (fristlose) Kündigung aussprechen, wenn der Betriebsratsbeschluss durch die arbeitsgerichtliche Zustimmungsersetzung rechtskräftig ersetzt ist. Eine vor diesem Zeitpunkt erklärte Kündigung ist nichtig und nicht mehr heilbar.

Der Arbeitgeber ist in solchen Fällen also gezwungen ein mehrjähriges Verfahren ggf. bis hin zum Bundesarbeitsgericht zu führen (und dabei auch noch den Anwalt des Betriebsrats bezahlen), um dann erst nach zwei oder drei Jahren im besten Fall die fristlose Kündigung aussprechen zu können. In der Zeit muss der Arbeitgeber das Betriebsratsmitglied auch noch bezahlen und beschäftigen. Viel schneller geht es, wenn der Betriebsrat seine Zustimmung sofort erteilt. Dann kann der Arbeitgeber sofort kündigen und das Betriebsratsmitglied kann “nur” eine normale Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben.

Eine Kündigung vor Eintritt der formellen Rechtskraft hat, wie eine aktuelle Entscheidung des LAG Niedersachsen deutlich macht, eine für den Arbeitgeber verheerende Wirkung. Denn selbst wenn der Arbeitgeber einen echten Kündigungsgrund hatte, so ist dieser mit der nichtigen Kündigung verbraucht und die Einhaltung der Zwei-Wochen-Frist ist ohnehin erledigt.


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