
Deutschlands Arbeitswelt ist gespalten: Auf der einen Seiten finden sich die Kollegen, die Pokémon Go spielen – auf der anderen Seite die Kollegen, die nur fassungslos mit dem Kopf schütteln. Doch auch wenn ein Taubsi auf dem Schreibtisch oder ein Relaxo hinter dem Drucker den Arbeitsalltag ungemein aufheitern kann, sollten Arbeitnehmer ihre Jagdkünste während der Arbeit besser im Zaum halten.
Das Spielen während der Arbeitszeit ist riskant

Pokémon am Arbeitsplatz? Lieber nicht…/ Bild: Unsplash.com/ Joshua Ness
Schließlich dürfte es den Chef wenig freuen, wenn seine Mitarbeiter den halben Vormittag damit verbringen, sich ihre neuesten Errungenschaften der Phantasietierchen vorzuzeigen oder gar quer durch das Gebäude laufen, um sich einen heißbegehrten Pikachu zu fangen. Hat der Chef allerdings das Spielen mit dem Smartphone ausdrücklich erlaubt oder duldet es zumindest bewusst und wissentlich, haben die Pokémon-Jäger Glück. Dies wird jedoch in den meisten Firmen nicht der Fall sein. Grundsätzlich kann eher davon ausgegangen werden, dass Pokémon Go während der Arbeitszeit schlichtweg verboten ist.
Fristlose Kündigung durch Pokémonfang möglich
Wer während der Arbeit also Pokémon fängt, begeht unter Umständen einen Arbeitszeitbetrug. Bezahlt wird man schließlich für seine Arbeit in der realen Welt. Arbeitnehmer mit Vertrauensarbeitszeit haben hier eher weniger zu befürchten – wird allerdings streng nach Stechuhr abgerechnet, können unter Umständen harte Konsequenzen drohen.
In manchen Berufen ist sogar eine fristlose Kündigung denkbar, wenn der Mitarbeiter während der Arbeit mit dem Smartphone spielt. Dies ist beispielsweise bei Fluglotsen oder Fahrdienstleiter bei der Bahn der Fall, deren Unaufmerksamkeit massive Folgen haben kann. Aber auch in weniger brenzlichen Situationen, beispielsweise wenn der Arbeitnehmer in Rufbereitschaft auf den nächsten Einsatz wartet, darf der Chef das Spielen mit dem Smartphone untersagen. Hier droht einem Arbeitnehmer zumindest eine Abmahnung.
Keine Beweisfotos in soziale Netzwerke stellen

Konsequetzen könne drohen. Bild: (Unsplash.com/ Ali Abdul Rahman)
Besonders gefährlich wird es dann, wenn neben dem heimlichen Pokémon-Jagen auch noch Beweisfotos auf soziale Netzwerke hochgeladen werden. So macht man es dem Chef natürlich sehr leicht, das Fehlverhalten nachzuweisen. Außerdem drohen gleich Konsequenzen für zwei Verstöße – die Pokémon Go- und Facebooknutzung.
Dies gilt natürlich auch dann, wenn der Chef begeisterter Pokémon-Trainer ist. Nur weil der Vorgesetzte selbst das Smartphone während der Arbeit auch zum Spielen nutzt, darf der Mitarbeiter dies nicht gleich auch – dafür ist der Chef schließlich Chef.
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Ausbildungsplatz abgelehnt wegen Tattoo

Tatoo am Arbeitsplatz?/ Bild: Unsplash.com
Tätowierungen führen gerade bei Bewerbungsgesprächen immer wieder zu Streitigkeiten, insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber den Bewerber gerade auf Grund der Tätowierung ablehnt.
So auch in einem Fall, den das Berliner Verwaltungsgericht zu entscheiden hatte.
Im vorliegenden Fall hatte sich eine Frau auf eine Ausbildungsstelle als Justizhauptwachtmeisterin beworben. Allerdings trug die Frau in der Nähe des Handgelenks eine 5×3 cm große Tätowierung, die einen heulenden Wolf darstellte.
Der Dienstherr sah dies als Grund für eine Ablehnung der Bewerberin an, da die Tätowierung auch unter der Dienstbekleidung sichtbar sei, etwa, wenn die Bewerberin den Arm hebt.
Gegen die Ablehnung setzte sich die Bewerberin zur Wehr und klagte. Weiterlesen
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Manche Arbeitgeber wollen wirklich alles wissen: Wie sieht Ihre Familienplanung aus? Sind Sie schwanger? Da fragt man sich zurecht, welche Fragen man beantworten muss, welche nicht und ob man unter Umständen auch lügen darf.
Das Vorstellungsgespräch dient dem Kennenlernen beider Seiten. Immer wieder werden aber in Bewerbungsbögen und Bewerbungsgesprächen Fragen gestellt, die tief in die Intimsphäre hineingehen.
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