Sind die Urlaubstage in der Lohnabrechnung verbindlich?

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Sind die Urlaubstage, die der Arbeitgeber in der Lohnabrechnung angibt rechtswirksam und verbindlich? Diese Frage stellen uns immer wieder Arbeitnehmer*innen, insbesondere am Ende eines Arbeitsverhältnisses und nach einer Kündigung. Wir haben eine Entscheidung des Landesarbeitsgericht Köln gefunden.


Urlaub, keine verbindliche Festlegung in der Gehaltsabrechnung, deklaratorisches Schuldanerkenntnis im Kündigungsschreiben

  1. Lohnabrechnungen haben nicht den Zweck, die Ansprüche endgültig festzulegen. Bei einem Irrtum kann daher grundsätzlich keine Seite am Inhalt einer Lohnabrechnung festgehalten werden. Ihr kann somit nicht entnommen werden, daß der Arbeitgeber die Zahl der angegebenen Urlaubstage auch dann gewähren will, wen er diesen Urlaub nach Gesetz, Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag nicht schuldet.
  2. Die Erklärung in dem Kündigungsschreiben, der Kläger erhalte eine Urlaubsabgeltung von 43 Tagen, stellt ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis dar. Es war damit bezweckt, die Anzahl der abzugeltenden Urlaubstage mit dem Ausspruch der Kündigung abschließend festzulegen und einen Streit bei der späteren Abwicklung zu entziehen.

LAG Köln vom 04.04.2012 – 9 Sa 797/11

Sind die Urlaubstage in der Lohnabrechnung verbindlich?/Bild: Unsplash.com


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Deswegen haben die Richter am Bundesarbeitsgericht entschieden, dass der gesetzliche Urlaubsanspruch nicht dadurch abgetan werden kann, dass der Mitarbeiter das ganze Jahr erkrankt war.
Damit haben auch Mitarbeiter, die das ganze Kalenderjahr arbeitsunfähig waren, einen Urlaubsanspruch.
Zudem muss der nicht genommene Urlaub nicht, wie sonst üblich, in den ersten drei Monaten des Folgejahres genommen werden…Weiterlesen

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