
Immer noch hält sich bei vielen Arbeitnehmern der Mythos, dass man während der Probezeit keinen Urlaubsanspruch hat. Dies ist jedoch schlichtweg falsch.
Viele Arbeitnehmer fürchten zudem Konsequenzen, wenn sie noch während der Probezeit Urlaub nehmen.
Anteiliger Urlaubsanspruch
Grundsätzlich haben Arbeitnehmer auch während der Probezeit Anspruch auf Urlaub.

Urlaub während der Probezeit/ Unsplash.com/ Denisse Leon
Allerdings entsteht der Anspruch auf den vollen Jahresurlaub erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit (§ 4 Bundesurlaubsgesetz, kurz BUrlG).
Mitarbeiter in der Probezeit erwerben allerdings bereits einen anteiligen Urlaubsanspruch.
Pro Beschäftigungsmonat erhalten Mitarbeiter in der Probezeit damit ein Zwölftel des gesetzlichen Mindesturlaubs.Bei einer 6- Tage- Woche sieht das Gesetz 24 Urlaubstage vor.Wer also beispielsweise bereits seit zwei Monaten im Unternehmen tätig ist, hat also einen Anspruch auf 2 Urlaubstage.
Keine pauschale Verweigerung des Urlaubs
Diese Regelung gilt jedoch nur für den gesetzlichen Urlaubsanspruch. Gewährt der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag freiwillig mehr Urlaubstage, so darf er auch selbst darüber entscheiden, ab wann der Urlaub genommen werden darf.
Gänzlich verweigern darf der Arbeitgeber den Urlaub in der Probezeit jedoch nicht.
Lediglich, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen, darf der Arbeitgeber den Urlaub verweigern.
Diese sind in der Praxis allerdings relativ selten.
Alleine die Tatsache, dass der entsprechende Mitarbeiter noch in der Probezeit ist, rechtfertigt jedoch nicht die Verweigerung von Urlaubstagen.
Abgeltungsanspruch bei Kündigung
Erfolgt noch während der Probezeit eine Kündigung, so haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Abgeltung ihres bisher erlangten Resturlaubes.
Doch Vorsicht beim Arbeitgeberwechsel. Denn wer den Arbeitgeber wechselt und im alten Unternehmen bereits Urlaub genommen hat, hat in der neuen Firma nicht mehr den vollen Urlaubsanspruch. Denn der Urlaubsanspruch wird bei einem Jobwechsel nicht etwa wieder auf Null gesetzt, vielmehr läuft er weiter.
Bescheinigung bei Arbeitgeberwechsel beantragen
Deshalb ist es wichtig, dass Arbeitnehmer sich vom alten Arbeitgeber eine Bescheinigung über die bisher genommenen Urlaubstage erstellen lassen.
Diese sollte dann beim neuen Arbeitgeber vorgelegt werden. Solange diese Bescheinigung nicht vorliegt, kann der neue Arbeitgeber den Urlaubsanspruch verweigern.
Schließlich weiß der neue Arbeitgeber nicht, wie viele Urlaubstage der Arbeitnehmer bereits verbraucht hat.
Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Kündigung – Abfindung – Aufhebungsvertrag – Kündigungsschutzklage – Fristlose Kündigung – Betriebsbedingte Kündigung – Arbeitsrecht Lufthansa – Was tun bei Kündigung durch Germanwings– Arbeitsrecht MTU aero engins– Piloten Übergangsversorgung– fristgerechte Kündigung – Betriebsrat Kanzlei– Wie reagiere ich bei Kündigung– Sabbatjahr– Wieviel Urlaub steht mir zu–Urlaubs bei Beendigung– Extra Urlaub bei Schwerbehinderung – Arbeitsrecht Lufthansa – Benachteiligung wegen Alters
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Auch interessant:
Änderungskündigung – was tun?
Die Änderungskündigung ist die rechtstechnisch bedingte teilweise Kündigung des bisherigen Arbeitsvertrages verbunden mit der Ersetzung durch einen neuen Arbeitsvertrag, vgl. § 2 KSchG. So können bestimmte Arbeitsbedingungen oder ein Teil dieser Bedingungen geändert werden. Das Ziel der Änderungskündigung ist das Ändern der einzelnen Vertragsbestandteile, ohne das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung gänzlich zu beenden. Die Änderungskündigung ist deshalb erforderlich, weil der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts nur bedingt auf die im Arbeitsvertrag vereinbarten Bestimmungen einwirken kann.
Profis im Kündigungschutz: Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Nordfriesland— Leitende Angestellte Kündigungsschutz – Fristlose Kündigung Corona – Sozialplan Entlassung – Testpflicht Corona – Anwalt für Arbeitsrecht in Barmbek – Anwalt für Arbeitsrecht in Hamburg-Bergedorf – Fachanwalt für Kündigung in Altona – Hamburger Fachanwälte für Arbeitsrecht– Fachanwalt Kündigung Hamburg– Bester Anwalt Kündigungsrecht – Habe ich in der Schwangerschaft Kündigungsschutz?– Kündigung – was tun?
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Sie benötigen weiteren rechtlichen Rat?
Nutzen Sie unsere Online-Anfrage für einen schnellen Check.
Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.