Die gute Arbeitsmarktlage macht es möglich: immer weniger Arbeitnehmer sorgen sich um ihren Arbeitsplatz. Laut einer aktuellen Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes fürchten inzwischen 90 Prozent der deutschen Beschäftigten nicht, ihren Job zu verlieren. Doch ihre Sorgen sind nicht verschwunden – sie liegen woanders.
Die vielen Jahre des Wirtschaftsbooms geben den deutschen Arbeitnehmern Sicherheit. Auch was das Verhalten der Vorgesetzten angeht, herrscht weitgehend Zufriedenheit. So gab die große Mehrheit der knapp 5000 Befragten an, im Job Wertschätzung zu erfahren. Immerhin eine knappe Mehrheit findet, dass sie gerecht bezahlt werden. Hieran sieht man aber auch: die übrige Hälfte ist der Ansicht, dass ihnen mehr Geld zustehen würde.
Kaum Angst vor Kündigung
Beinah erschreckend ist jedoch, dass 80 Prozent fürchten, dass ihre Alterssicherung nach all den langen Arbeitsjahren kaum oder gar nicht ausreichen werde. Diese Sorgen sind nicht aus der Luft gegriffen. Immerhin haben Untersuchungen ergeben, dass das Rentenniveau im Verhältnis zu den Löhnen weiter sinken wird. Riester & Co. können die Alterung unserer Gesellschaft nicht aufhalten.
Neben der Altersvorsorge ist auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nach wie vor ein Sorgenthema. Etwa 40 Prozent der Befragten seien häufig zu müde, um sich nach der Arbeit noch um private Angelegenheiten zu kümmern. Jeder Vierte sagt sogar, dass er die Betreuung der eigenen Kinder oder pflegebedürftiger Verwandter zeitlich schlecht mit seinem Beruf in Einklang bringen lässt.
Dauerthema Familie und Alterssicherung
Wie die Umfrage weiter zeigt, sind insbesondere steigende Arbeitszeiten Schuld daran. Fast jeder zehnte Befragte ist für seinen Job nachts im Einsatz. Auch diejenigen, die ständig erreichbar sein müssen, haben massive Probleme, die Arbeit vom Privatleben zu trennen. Etwa jeder Vierte müsse häufig am Abend oder am Wochenende arbeiten. Gerade in der Dienstleistungsbranche werden immer längere Öffnungs- und Bereitschaftszeiten erwartet. Dies schlägt sich dann im Alltag der Beschäftigten wieder. Kein Wunder also, dass laut Befragung die Beschäftigten in den Bereichen Gesundheit, Soziales, Handel und Gastronomie am unzufriedensten sind.
Eine weitere Untersuchung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz zeigt, dass Vollzeitbeschäftigte inzwischen im Durchschnitt 43,5 Stunden in der Woche tätig sind. Dies sind häufig fünf Stunden mehr als vereinbart. Nicht hinzu gezählt sind die Zeiten, in denen etwa jeder Vierte noch nach Feierabend per E-Mail oder Smartphone erreichbar ist. Ein erschreckender Trend, der angesichts der aktuellen Diskussion zur Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes wohl noch länger aktuell bleiben wird.
Mehr zum Thema: Sonderkündigungsschutz Azubis – Punktesystem bei der Sozialauswahl – Sonderkündigungsschutz Schwerbehindertenvertreter – Verhaltensbedingte Kündigung– Vermeidung Diskriminierung– Definition Arbeiter – Sonderkündigungsschutz Aufsichtsrat Arbeitnehmer– Beratung Coaching – Fragen zum Thema Mobbing– Anspruch Elterngeld – Anspruch Elternzeit– Erwerbsunfähigkeitsrente– Sonderkündigungsschutz FASI – Sonderkündigungsschutz Gefahrgutbeauftragte – Kündigungsschutz Probezeit Schwangerschaft– Betriebsratsmitglieder Sonderkündigungsschutz– Sonderkündigungsschutz Wahlbewerber Betriebsrat– Sonderündigungsschutz Personalrat–Kündigungsschutz Störfallbeauftragte– Strahlenschutzbeauftragte Sonderkündigungsschutz
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Auch interessant:
Kündigung wegen Beleidigung: „soziale Arschlöcher“
Ein langjähriger Arbeitnehmer bei einem Familienunternehmens bezeichnete seine Vorgesetzten als „soziale Arschlöcher“. Hierfür kassierte er eine fristlose Kündigung, gegen die er eine Kündigungsschutzklage erhob. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein urteile nun, dass die fristlose Kündigung zurecht ausgesprochen wurde.
Der 62-jährige Arbeitnehmer war seit 23 Jahren bei einem kleinen, familiengeführten Gas- und Wasserinstallateurbetrieb angestellt. Auslöser für einen Streit war eine Frage an den Senior Chef, Vater des aktuellen Geschäftsführers, welche aus Sicht des Mitarbeiters sarkastisch, provozierend und nicht zielführend beantwortet wurde. So soll der Installateur als Antwort auf seine fachbezogene Frage lediglich darauf hingewiesen worden sein, sich ein Bauteil entweder zu „schnitzen“ oder das Problem als ehemaliger Seemann durch „verschiedenen Knoten“ zu lösen. Der Junior-Chef, welcher das Gespräch mitbekam, soll diesen Umgang miteinander als „Kindergarten“ bezeichnet haben. Weiterlesen
Profis bei Kündigung: Rechtsanwalt Nordfriesland Arbeitsrecht– Anwalt Kündigung Husum – Anwalt Arbeitsrecht Hamburg Bergedorf – Kündigungsfristen – Rechtsbeistand Kündigung Rotherbaum – Fristlose Kündigung – Rechtsbeistand Kündigung St Pauli–Kündigungsschutz Hamburg– Terminsvertretung Landesarbeitsgericht Hamburg– Was tun bei Kündigung United Airlines– Anwalt für Arbeitsrecht Hamburg– Kündigungsschutz Hamburg– Lufthansa Arbeitsrecht– Germanwings Stellenabbau– Kündigung bei Lufthansa was tun? – Arbeitsrecht Premium Aerotec
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Sie benötigen weiteren rechtlichen Rat?
Nutzen Sie unsere Online-Anfrage für einen schnellen Check.
Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.