Muss ich dem möglichen Arbeitgeber eine Pauschale für den Arbeitsvertrag bezahlen?

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Es kommen in unserer täglichen Praxis schon viele schräge Fälle vor und wir haben echt schon viel erlebt. Aber es gibt immer wieder Dinge zwischen Himmel und erde, die ich nie verstehen werde:

Ein Arbeitgeber übermittelte einer jungen Frau im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens einen ausgefüllten Arbeitsvertrag. Da sie ein anderes, besseres Angebot eines anderen Arbeitgebers vorliegen hatte, lehnte sie dieses Angebot ab. Der „zurückgewiesene“ Arbeitgeber forderte daraufhin Schadenersatz von ihr und übermittelte ihr eine Berechnung für den entstandenen Aufwands für die vergebliche schriftliche Arbeitsvertragserstellung pauschal mit 178,50 EUR brutto.

Muss die junge Frau diese Pauschale bezahlen?

Klare Antwort: Nein.

Eine geradezu absurde Vorstellung und eine echte Unverschämtheit. Solche Arbeitgeber gehören vom Markt.


Warum man unbedingt eine Rechtsschutzversicherung haben sollte

Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, kann mit der Kündigungsschutzklage praktisch nichts verlieren. Dann zahlt die Rechtsschutzversicherung den eigenen Anwalt und das Risiko ist praktisch null. Jede Verbesserung kommt direkt an.


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Abmahnung

Ist der Arbeitgeber mit dem Verhalten eines Arbeitnehmers unzufrieden, da dieses einen Verstoß gegen den Arbeitsvertrag oder die arbeitsvertraglichen Pflichten darstellt, rügen, so kann er dem betroffenen Arbeitnehmer eine Abmahnung erteilen, um dem Arbeitnehmer so mitzuteilen, dass das Fortführen des Verhaltens zu Konsequenzen führen wird.

Bei einer Abmahnung im Arbeitsrecht gelten strenge Anforderungen

Damit der Arbeitgeber nicht gleich jedes Fehlverhalten …… Weiterlesen


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Krankheitsbedingte Kündigung

Eine krankheitsbedingte Kündigung ist der häufigste Fall einer personenbedingten Kündigung. Grundsätzlich gilt, dass allein die Krankheit des Arbeitnehmers kein Kündigungsgrund ist. Eine mit der Krankheit verbundene Arbeitsunfähigkeit und die daraus resultierenden Fehlzeiten können eine Kündigung jedoch rechtfertigen. Eine krankheitsbedingte Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn der Arbeitgeber davon ausgeht, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Krankheit den Arbeitsvertrag künftig nicht mehr erfüllen kann.

Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung zulässig?

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