Rechtsanwalt Vertragsrecht Hamburg

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Sie suchen einen Anwalt für Vertragsrecht in Hamburg? Wir sind bekanntlich Spezialisten im Arbeitsrecht und mit Themen rund um den Arbeitsvertrag können Sie uns gerne kontaktieren. Bei anderen Themen rund um das Vertragsrecht empfehlen wir den Kollegen Rechtsanwalt Sven-Oliver Spethmann. Wir kennen uns und schätzen uns inzwischen knapp 20 Jahre.

Spethmann – Rechtsanwalt

Spethmann & Partner Rechtsanwälte
Partnerschaftsgesellschaft

Straßenbahnring 13  (Falkenried-Piazza)
20251 Hamburg (Hoheluft-Ost / Eppendorf)
Telefon: (040) 411 60 69-0
Fax:             (040) 411 60 69-99
E-Mail:   info@ra-spethmann.de

Erstellen und Prüfen von Verträgen und AGB

Typische Vertragsdokumente, die Herr Rechtsanwalt Spethmann für Ihr Unternehmen aufsetzt, konzipiert  oder kontrolliert, sind z.B. Allgemeine Geschäftsbedingungen, Einkaufsbedingungen, Lieferbedingungen, Handelskaufverträge, Frachtverträge, Werkverträge, Leasingverträge, und Werklieferungsverträge, Dienstleistungsverträge, Entsorgungsverträge und Gewerbemietverträge.

Vertragsrecht für Ihr Unternehmen

  • Verträge sind das Rückgrat eines Unternehmens
    Sie benötigen nicht nur solide Vertragsdokumente, sondern rechtssichere Verträge.
  • Ein Geschäftspartner hat Ihnen einen Vertragsentwurf vorgelegt.
    Das kann gut sein. Sie können vertrauen und sich auf einen ausgewogenen Vertrag verlassen oder es genau wissen. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
  • Im Streitfall ist es wichtig, zu wissen was wirklich im Vertrag steht.
    Bei Ihnen zeichnet sich ein Problem mit einem Vertrag ab? Dann sollten Sie wirklich wissen, was im Vertrag steht und ggf. Vorsorge Treffen oder Maßnahmen einleiten, die Ihre Rechte schützen.

Als Rechtsanwalt für  Vertragsrecht in Hamburg kann Herr Rechtsanwalt Spethmann Ihnen die Sicherheit geben, die Sie und Ihr Unternehmen brauchen.


 

Sven Oliver Spethman – Rechtsanwalt


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Arbeitsrechtler

Der Arbeitsrechtler ist ein Anwalt für Arbeitsrecht, der sich ausgiebig und umfassend im Arbeitsrecht und seinen Facetten auskennt. Er zeichnet sich auch durch das Wissen um die aktuellen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte aus.

Ein Nachweis für diese besondere Kenntnis des Arbeitsrechts ist gerne der Titel der Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht. Die allermeisten Arbeitsrechtler führen neben ihrem Titel des Rechtsanwalts auch diesen Titel. Diese Fachanwaltsbezeichnung wird dem Arbeitsrechtler immer dann zugesprochen, wenn er seine Erfahrung und fundierte Kenntnis auf dem Bereich des Arbeitsrechts immerfort nachweisen kann. Bei der Suche nach einem Arbeitsrechtler ist deshalb die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ durchaus ein wichtiger Hinweis. Immerhin ist die Bezeichnung Arbeitsrechtler keine geschützte Bezeichnung wie die des Fachanwalts für Arbeitsrecht.

Der Arbeitsrechtler hilft ihnen bei der Vertragsformulierung, also schon zu Beginn ihres Arbeitsverhältnisses. Sie müssen sich von ihrem neuen Chef nicht alles gefallen lassen. Besonders braucht Ihr Chef nicht alles zu wissen. Die Frage danach, ob sie Kinder haben möchten, kann durchaus eine unzulässige Fragestellung sein.

Hamza Gülbas


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Überstunden abbummeln

Viele Arbeitnehmer stehen vor der Wahl: Überstunden abbummeln, das heißt durch Freizeit ausgleichen, oder lieber ausbezahlen lassen. Im Regelfall gilt dabei, dass Überstunden zusätzlich zum Monatsgehalt zu bezahlen sind, wenn der Arbeitgeber sie angeordnet hat. Viele Arbeitgeber sind aber nicht dazu bereit, die Überstunden auszubezahlen. Sie fordern stattdessen von ihren Arbeitnehmern, dass diese die angesammelten Überstunden abbummeln. Weiterlesen

Abbummlen von Überstunden/ Bild: Unplash.com/ Dev


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 Regelabfindung

Immer wieder kursieren die Begriffe Abfindungsanspruch und Regelabfindung durch die Köpfe. Dabei ist beides erstmal nicht schriftlich festgelegt oder gesetzlich definiert. Regelabfindung – 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Jahr der Beschäftigung. Hinweis: Einen echten Abfindungsanspruch gibt es praktisch nicht. Die wenigen Ausnahmefälle sind sehr selten und betreffen fast immer echte Führungskräfte wie Prokuristen oder Personalleiter. Es hat sich aber eine sog. Regelabfindung von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Jahr der Beschäftigung eingebürgert. Weiterlesen

Regelabfindung


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