Das Amtsgericht ist in der deutschen Gerichtsbarkeit neben dem Landgericht die Eingangsinstanz für Rechtsstreitigkeiten. Die Amtsgerichte sind dabei entweder in Zivil- oder Strafsachen tätig und stets mit einem Berufsrichter in der Funktion als Einzel- bzw. Strafrichter besetzt. Je nach Wert oder Intensität der zu verhandelnden Sache kann es sein, dass das Amtsgericht an dem konkreten Verfahren unbeteiligt ist. In einem solchen Fall ist die erste Instanz meist das Landgericht.
Zivilrecht am Amtsgericht und Landgericht
In bürgerliche Streitigkeiten, also bei zivilrechtlichen Angelegenheiten, ist das Amtsgericht bei einem Streitwert bis einschließlich 5.000 Euro zuständig. Der Streitwert richtet sich in der Regel nach dem Wert der Streitsache. Unabhängig vom Streitwert werden auch Streitigkeiten in Mietsachen von Wohnraum oder auch
Familiensachen, beispielsweise Scheidungen oder Unterhaltsstreitigkeiten, vor dem Amtsgericht ausgetragen.
Arbeitsrecht ist Teil des Zivilrechts – hat aber eigene Gerichte
Fälle aus dem Arbeitsrecht werden ausschließlich an den Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit verhandelt. Auch wenn ein Arbeitsverhältnis erst einmal eine Zivilrechtliche Angelegenheit ist. So ist die Klage gegen eine Kündigung, Kündigungsschutzklage, ausschließlich vor dem Arbeitsgericht zu erheben.
Mahnverfahren
Neben der reinen Funktion in der Rechtsprechung ist das Amtsgericht im Rahmen der Zivilsachen auch als sogenanntes Mahngericht tätig, wenn beispielsweise ein Mahnbescheid beantragt wird.
Amtsgericht – Vollstreckungsgericht für alle Fälle
Das Amtsgericht ist für ALLE Zwangsvollstreckungen zuständig. Auch für die Durchsetzung von Ansprüchen aus Urteilen oder Vergleichen des Arbeitsgerichts. So kommen auch wir als Fachanwälte für Arbeitsrecht immer mal wieder mit den „normalen“ Gerichten in Berührung.
Das Amtsgericht wird auch als Vollstreckungsgericht tätig, indem es Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse erstellt und Verfahren der Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung abwickelt. Schließlich ist das Amtsgericht auch Nachlassgericht, beispielsweise bei der Erstellung von Erbscheinen, und Betreuungsgericht tätig.
Registergericht
Zudem werden bei den Amtsgerichten auch das Handelsregister, das Genossenschaftsregister, das Vereinsregister sowie das Güterrechtsregister geführt. Auch das Grundbuchamt ist bei den Amtsgerichten angesiedelt. Neben dem Richter ist in diesen Angelegenheiten meist entweder der Rechtspfleger oder der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle zur Entscheidung befugt.
Amtsgericht – Strafgericht
In Strafsachen ist das Amtsgericht zuständig, wenn eine Freiheitsstrafe nicht über vier Jahre zu erwarten ist oder nicht mit einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder Einrichtung zur Sicherungsverwahrung zu rechnen ist. Sofern von Vergehen des Beschuldigten angeklagt wird und keine höhere Strafe als zwei Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten ist, entscheidet der Strafrichter als Einzelrichter in der Angelegenheit.
Sofern ein Verbrechen angeklagt wird (Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe) oder eine Freiheitsstrafe zwischen zwei und vier Jahren zu erwarten ist, entscheidet am Amtsgericht das Schöffengericht. Dieses besteht auf einem Berufsrichter und zwei Laienrichter, den sogenannten Schöffen. Stellt sich im Laufe des Verfahren heraus, dass eine längere Freiheitsstrafe, eine Sicherungsverwahrung oder eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erforderlich ist, ist die Angelegenheit vom Amts- an das Landgericht zu verweisen.
An deutschen Amtsgerichten herrscht kein Anwaltszwang, das heißt, dass man für eine Klage bzw. die eigene Verteidigung keinen anwaltlichen Beistand braucht. Jeder Bürger kann die notwendigen Erklärungen daher – im Unterschied zu Streitigkeiten vor dem Landgericht – ohne Anwalt und mit der Unterstützung der Geschäftsstellen abgeben. Da die Amtsgerichte möglichst nah am Bürger agieren sollen, gibt es derzeit insgesamt über 600 über die ganze Republik verteilt.

Amtsgericht/ Bild: Unsplash.com
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Jedes Bundesland hat somit mindestens ein Landesarbeitsgericht, Berlin und Brandenburg „teilen“ sich das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Berlin.
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Grundsätzlich ist das Landesarbeitsgericht die Berufungsinstanz (also die zweite Instanz) für Urteile des Arbeitsgerichts aus erster Instanz. Das Landesarbeitsgericht unterteilt sich genau wie die Arbeitsgerichte in Kammern, die genau wie beim Arbeitsgericht auch mit einem Berufsrichter und zwei Laienrichtern besetzt sind, wobei jeweils ein Laienrichter aus den Reihen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers entstammt…WEITERLESEN

Landgericht Hamburg – Strafjustizgebäude
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