Anwalt für Arbeitsrecht in Hamburg Neustadt

Sie suchen nach „Anwalt für Arbeitsrecht in Hamburg Neustadt“? Als Fachanwälte für Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer und Betriebsräte. Unsere Kompetenz umfasst alle Gebiete des Arbeits- und allgemeinen Dienstvertragsrechts. Ein besonderer Schwerpunkt liegt beim Kündigungsschutz im Individual- und Betriebsverfassungsrecht.

Da Arbeitsrechtssachen schnell gelöst werden sollten, gibt es bei uns grundsätzlich umgehend einen ersten Beratungstermin. Wenn möglich noch am selben Tag, sonst tags darauf.


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Anwalt für Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst alle Verordnungen, Gesetze und verbindlichen Regelungen zur Arbeitnehmerschaft. Man unterscheidet inhaltlich das Kollektivarbeitsrecht und das Individualarbeitsrecht. Ihr Anwalt für Arbeitsrecht ist der Ansprechpartner in beiden Bereich des Arbeitsrechts.

RA Hamza Gülbas

Unter das Individualarbeitsrecht fällt das Verhältnis zwischen Unternehmer und den einzelnen Angestellten. Wobei hier der Begriff des Arbeitnehmers weit zu verstehen ist. Im deutschen Recht gibt es keinen einheitlichen Ausdruck für Arbeitnehmer. Das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) versteht unter einem Arbeitnehmer „Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten“, vgl. § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG. Als Arbeitnehmer versteht man außerdem alle in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten sowie alle anderen Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind, Legaldefinition des § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG. An diese Begriffsdefinition sind in erster Linie nur die Arbeitsgerichte gebunden. Allgemein ausgedrückt ist der Arbeitnehmer eine Person, der im rechtlichen Rahmen eines Dienstverhältnisses auf Grund eines zivilrechtlichen Vertrags verpflichtet ist, seine Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen.

Problematisch in Einzelfällen kann die Einordnung von Soldaten, Beamten aber auch von Praktikanten oder leitenden Angestellten in der Privatwirtschaft sein. Denn je nachdem, ob der Betroffene als Arbeitnehmer einzustufen ist oder nicht, spielen unterschiedliche Rechte und Pflichten eine Rolle. Auch welcher Rechtsweg im Falle einer gerichtlichen Lösung einzuschlagen ist, hängt von dieser genauen Einstufung ab. Bei so einem Fall sollten sie einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und das idealer Weise bevor sie den Rechtsweg einschlagen.

Unter Kollektivarbeitsrecht versteht man das Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten auf der einen Seite sowie den Arbeitgebern und deren Verbänden auf der anderen Seite.

Hier ergeben sich mitunter Situationen, wenn zum Beispiel der Unternehmer erschweren möchte, dass es zu der Bildung eines Betriebsrates kommt. Aber auch wenn er Einfluss auf die zu wählenden Personen ausübt. Treten Konflikte auf, so ist die Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht ein wichtiger Schritt zur Findung einer Lösung. Viel Zeit darf man sich hierbei indes nicht lassen, da das Betriebsverfassungsrecht nur kurze Fristen für die Wahrung der Interessen des Arbeitnehmers kennt.

Manchmal gibt es auch Überschneidungen zwischen dem Kollektiv- und dem Individualarbeitsrecht. Wenn zum Beispiel bei einer Entlassung der Betriebsrat nicht gehört wird, so sind zum einen die Interessen des Betriebsrates verletzt (Kollektivarbeitsrecht). Auf der anderen Seite verstösst dies auch gegen die Interessen des Gekündigten (Individualarbeitsrecht).


Rechtsanwalt in Hamburg Neustadt

Der Stadtteil Neustadt gehört zu dem Hamburger Bezirk Hamburg-Mitte. Neustadt grenzt an die Hamburger Stadtteile St. Pauli und Altstadt und liegt somit sehr zentral in Hamburg. Sie können Neustadt einfach mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ab Hamburg Bahnhof oder auch mit einem Spaziergang z.B. entlang der Binnenalster bequem erreichen. Auf einer Fläche von ungefähr 2,2 km³ leben in Neustadt etwa 11.500 Einwohner.

In den kleinen Alten Wallanlagen (= Befestigungen, die von 1616 bis 1625 um Hamburg und Umland errichtet wurden) in Neustadt gelegen ist das Justizforum, bestehend aus dem Oberlandesgericht, Straf- und Justizgebäude sowie dem Untersuchungsgefängnis. Im Hamburger Ortsteil Neustadt findet man des Weiteren die ÖRA (Öffentliche Rechtsauskunft), an welche sich vor allem Hamburger mit geringen Einkommen wenden können, um sich dort juristisch beraten zu lassen.

Die Neustadt ist beeinflusst durch ihre zahlreichen historischen Bauwerke wie dem „Michel“ (St. Michaelis Kirche), dem alten Wohnquartier „Krameramtsstuben“, dem Bismarck-Denkmal, dem Brahms Kontor, dem Museum für Hamburgische Geschichte und der Handwerkskammer Hamburg. Neustadt bekannteste Parkanlage Planten un Blomen (plattdeutsch für: Pflanzen und Blumen), welche aus den alten Wallanlagen des frühen Hamburg entstanden ist, beherbergt u. a. den alten botanischen Garten.

RA Axel Pöppel


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Fallbeispiel

Handyverbot am Arbeitsplatz

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz / Mainz bestätigt ein Verbot des Arbeitgebers, der in seinem Betrieb den Gebrauch privater Mobiltelefone während der Arbeitszeit verbieten ließ. Dies erfolgte, ohne den beteiligen zu beteiliigen

Arbeitgeber dürfen ihren Arbeitnehmern die Nutzung privater Mobiltelefone und vergleichbarer technischer Geräte wie Smartphones, iPhones, Tablets oder Netbooks während der Arbeitszeit durch eine Dienstanweisung ohne Beteiligung des Betriebsrats verbieten.

Ausgangspunkt für den vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschiedenen Gerichtsverfahren war der Streit zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber über ein Mitbestimmungsrecht bei der Frage des Verbots der Benutzung von privaten Mobiltelefonen und Smartphones, wie das iPhone und Tablets während der Arbeitszeit.

Quelle: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz 30.10.12, 6 TaBV 33/09

Handyverbot am Arbeitsplatz/ Bild: Unsplah.com



Fallbeispiel

Whistleblowing

Wegen Whistleblowing gekündigte Krankenpflegerin bekommt Abfindung.

Unter “Whistelblowing” versteht man im Arbeitsrecht, wenn ein Angestellter Missstände im Betrieb nach außen trägt, also pikante Informationen an Presse oder Staatsanwaltschaft weiterleitet.

In den verganenen Monaten hatte ein Fall Schlagzeilen gemacht, in dem eine Krankenpflegerin fristlos gekündigt worden war, nachdem sie Pflegemissstände bei ihrem Arbeitgeber bei der Staatsanwaltschaft angezeigt hatte. Nachdem sich die Arbeitnehmerin erfolglos durch die Instanzen geklagt hatte, bekam sie schließlich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Recht, die Richter erkannten eine Verletzung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung.

Schließlich landete die Sache wieder beim Berliner Landesarbeitsgericht, wo sich die Parteien jetzt auf eine einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsverhältnisses geeinigt haben. Aus der außerordentlichen Kündigung wurde eine ordentliche Kündigung gemacht, zudem erhielt die Angestellte eine Abfindung in Höhe von 90.000 Euro.

unsplash.com/ Javardh


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