Arbeitszeitmodelle im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.

Arbeitszeitmodelle sind grds. eine der wichtigsten Hilfen zum reibungslosen Ablauf eines Arbeitsprozesses, z.B. der Verwaltung oder Produktion. Im Arbeitszeitmodell wird das Schema bzw. System der Lage und Verteilung der Arbeitszeit der Mitarbeiter geregelt. Es ist die Vorlage bzw. Rahmen für die Regelung der Arbeitszeit für den einzelnen Arbeitnehmer.

Zunächst gibt es – ganz klassisch – Vollzeit und Teilzeit als Arbeitszeitmodelle. Begrifflich und inhaltlich geht das Thema Arbeitszeitmodell viel weiter. Es geht um Begriffe und Themen wie Gleitzeit, Arbeitszeitkonten, Starre Arbeitszeit, flexible Arbeitszeitmodelle, Schichtarbeit, Lebensarbeitszeit und vieles mehr. Arbeitszeitmodelle können sich aus dem Arbeitsvertrag oder auch aus Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen oder Personalvereinbarungen ergeben.

Den rechtlichen Rahmen bilden das Arbeitszeitgesetz und europäische Richtlinien.

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

In Betrieben mit Betriebsrat kann der Arbeitgeber die Arbeitszeitgestaltung nichtalleine auf der Grundlage seines Direktionsrechtes anordnen, sondern der Betriebsrat hat hierbei ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Dieses Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Arbeitszeitmodellen ist sehr weitgehend.

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats – Arbeitszeitmodelle/ Bild: RA Pöppel


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Irrtümer im Arbeitsrecht – Teil 20 – Überstunden können ohne Zustimmung des Arbeitgebers nicht ausbezahlt werden

Im letzten Teil unserer 20teiligen Reihe zu den Irrtümern im Arbeitsrecht nochmal das Thema Überstunden. In vielen Arbeitsverträgen steht, dass Überstunden mit dem Lohn abgegolten sind und nicht gesondert bezahlt werden. Eine solche pauschale Regelung benachteiligt die Arbeitnehmer zu sehr und ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unwirksam. Andererseits ist es schwierig, keinesfalls aber unmöglich, erbrachte Überstunden auch gegen den Willen des Arbeitgebers durchzusetzen.

Wie z.B. das Landesarbeitsgericht Koblenz jüngst entschieden hat, müssen Überstunden genau dokumentiert und nachgewiesen sein. Wie das LAG ausführt, müssen Arbeitnehmer, die behaupten hunderte Überstunden erbracht zu haben, diese geltend gemachten Überstunden minutengenau belegen können. Ansonsten kann der Arbeitgeber Freizeitausgleich oder Auszahlung der Überstunden verweigern…WEITERLESEN

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Irrtümer im Arbeitsrecht – Teil 20 – Überstunden können ohne Zustimmung des Arbeitgebers nicht ausbezahlt werden/ Bild: RA Pöppel


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Der Begriff Mobbing hat sich fast zum Modewort entwickelt. Dahinter steht eine wirklich große Problemstellung in der Arbeitswelt. Es ist nicht einfach, Mobbing zu definieren und es gibt nur in wenigen Fällen eine eindeutige Rechtslage.

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