Arbeitszeitmodelle im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.
Arbeitszeitmodelle sind grds. eine der wichtigsten Hilfen zum reibungslosen Ablauf eines Arbeitsprozesses, z.B. der Verwaltung oder Produktion. Im Arbeitszeitmodell wird das Schema bzw. System der Lage und Verteilung der Arbeitszeit der Mitarbeiter geregelt. Es ist die Vorlage bzw. Rahmen für die Regelung der Arbeitszeit für den einzelnen Arbeitnehmer.
Zunächst gibt es – ganz klassisch – Vollzeit und Teilzeit als Arbeitszeitmodelle. Begrifflich und inhaltlich geht das Thema Arbeitszeitmodell viel weiter. Es geht um Begriffe und Themen wie Gleitzeit, Arbeitszeitkonten, Starre Arbeitszeit, flexible Arbeitszeitmodelle, Schichtarbeit, Lebensarbeitszeit und vieles mehr. Arbeitszeitmodelle können sich aus dem Arbeitsvertrag oder auch aus Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen oder Personalvereinbarungen ergeben.
Den rechtlichen Rahmen bilden das Arbeitszeitgesetz und europäische Richtlinien.
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
In Betrieben mit Betriebsrat kann der Arbeitgeber die Arbeitszeitgestaltung nichtalleine auf der Grundlage seines Direktionsrechtes anordnen, sondern der Betriebsrat hat hierbei ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Dieses Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Arbeitszeitmodellen ist sehr weitgehend.
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Wie z.B. das Landesarbeitsgericht Koblenz jüngst entschieden hat, müssen Überstunden genau dokumentiert und nachgewiesen sein. Wie das LAG ausführt, müssen Arbeitnehmer, die behaupten hunderte Überstunden erbracht zu haben, diese geltend gemachten Überstunden minutengenau belegen können. Ansonsten kann der Arbeitgeber Freizeitausgleich oder Auszahlung der Überstunden verweigern…WEITERLESEN
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