Morgen bin ich krank, wenn ich keinen Urlaub bekomme!
Diese Ansage ist eine gute Möglichkeit, sein Arbeitsverhältnis zu beenden. Durch berechtigte fristlose Kündigung.
Die angedrohte Krankheit allein schon ist eine schwerwiegender Verstoß gegen den Arbeitsvertrag
Das Bundesarbeitsgericht hat solche Fälle immer wieder Entschieden. Eine über 25 Jahre alte Entscheidung bringt es besonders gut auf den Punkt:
Erklärt der Arbeitnehmer, er werde krank, wenn der Arbeitgeber ihm den bewilligten Urlaub nicht verlängere, obwohl er im Zeitpunkt dieser Ankündigung nicht krank war und sich aufgrund bestimmter Beschwerden auch noch nicht krank fühlen konnte, so ist ein solches Verhalten ohne Rücksicht darauf, ob der Arbeitnehmer später tatsächlich erkrankt, geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung abzugeben (BAG, NZA 1993, 309).
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Abmahnung
Ist der Arbeitgeber mit dem Verhalten eines Arbeitnehmers unzufrieden, da dieses einen Verstoß gegen den Arbeitsvertrag oder die arbeitsvertraglichen Pflichten darstellt, rügen, so kann er dem betroffenen Arbeitnehmer eine Abmahnung erteilen, um dem Arbeitnehmer so mitzuteilen, dass das Fortführen des Verhaltens zu Konsequenzen führen wird.
Bei einer Abmahnung im Arbeitsrecht gelten strenge Anforderungen
Damit der Arbeitgeber nicht gleich jedes Fehlverhalten eines Arbeitnehmers rügen kann, sind an eine Abmahnung strenge Anforderungen zu stellen. Zunächst muss der Arbeitgeber in der Abmahnung das gerügte Fehlverhalten genau darstellen. Dafür müssen in der Abmahnung auch Datum und Uhrzeit des Fehlverhaltens festgehalten werden. Eine Abmahnung wegen „regelmäßigen zu spät Kommens“ ist deshalb unwirksam, da das Fehlverhalten nicht konkret genug beschrieben wird. Weiterlesen
Abmahnung/ Bild: Unsplash.com
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Krankheitsbedingte Kündigung
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist der häufigste Fall einer personenbedingten Kündigung. Grundsätzlich gilt, dass allein die Krankheit des Arbeitnehmers kein Kündigungsgrund ist. Eine mit der Krankheit verbundene Arbeitsunfähigkeit und die daraus resultierenden Fehlzeiten können eine Kündigung jedoch rechtfertigen. Eine krankheitsbedingte Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn der Arbeitgeber davon ausgeht, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Krankheit den Arbeitsvertrag künftig nicht mehr erfüllen kann.
Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung zulässig?
Zur Beurteilung, wann eine krankheitsbedingte Kündigung zulässig ist, wurden von der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte vier Fallgruppen entwickelt.
Anlass für eine Kündigung können danach eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit, eine langanhaltende Erkrankung, häufige Kurzerkrankungen sowie krankheitsbedingte Minderleistung geben…Weiterlesen
Krankheitsbedingte Kündigung/ Bild: unsplash.com/ Ken Treloar
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