Arbeitszeugnis für Führungskräfte im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.
Das Erstellen guter Arbeitszeugnisse ist eine schwierige Aufgabe für jede Person – die spezielle „Zeugnissprache“ muss beherrscht, die wichtigen Aspekte genannt werden. Für die scheidende Arbeitskraft ist dieses Zeugnis sehr wichtig: Bei einer erneuten Bewerbung ist es neben dem Lebenslauf und individuellen Anschreiben eine der wichtigsten Entscheidungskriterien.
Die Wichtigkeit des Arbeitszeugnisses
Nicht nur angestellte Mitarbeiter, sondern auch Führungskräfte, die ein Unternehmen – aus welchen Gründen auch immer – verlassen, erhalten ein solches Arbeitszeugnis, mit dem sie sich wiederum neu bewerben können. Die an sich schon hohe Kunst des Arbeitszeugnis-Erstellens findet sich hier in der Spitzendisziplin wieder: Es kann davon ausgegangen werden, dass eine frühere Führungskraft sich erneut auf eine gehobene Position bewerben wird – das Arbeitszeugnis ist also besonders wichtig für diese Personen. Anders als bei einem ‚normalen‘ Zeugnis geht es nicht nur um die persönliche und fachliche Eigenleistung des scheidenden Mitarbeiters, sondern auch darum, die Mitarbeiterführung des Betreffenden zu beurteilen.
Was sollte im Zeugnis beschrieben werden?
Arbeitszeugnis für eine Führungskraft/ Bild: Pöppel Rechtsanwälte
Ist der zu Beschreibende in einer führenden Position tätig gewesen, ist es daher besonders wichtig, intensiv auf seine Führungskompetenzen einzugehen. In einem Arbeitszeugnis spricht nicht nur das eigentlich Geschriebene Bände, sondern auch das, was nicht gesagt wird. Wird also die führende Position des Arbeiters nur kurz erwähnt und nicht weiter erläutert, nimmt der Personaler automatisch an, dass die Führungskraft ihre auf großem Vertrauen basierende Arbeit nicht zufriedenstellend erledigt hat. Um dies zu verhindern, sollte ein eigener Abschnitt dazu dienen, die Führungskompetenzen zu bewerten. Hier sollte sowohl der Führungsstil der betreffenden Person beschrieben werden, als auch sein genereller Umgang mit den Mitarbeitern, seine Führungsleistung und der zu verzeichnende Erfolg. Auch ist es notwendig, dass wichtige Daten und Fakten Erwähnung finden: Die hierarchische Einordnung sollte ebenso genannt werden (so macht es einen Unterschied, ob die Führungskraft Geschäftsführer oder Abteilungsleiter war) wie auch die Anzahl der unterstellten Mitarbeiter. Auch die Einschätzung der früheren Mitarbeiter kann hier genannt werden, wobei es nicht angeraten ist, die Führungskraft als „beliebt“ zu bezeichnen – dies wird oft mit fehlender Durchsetzungskraft gleichgesetzt und daher negativ bewertet. Stattdessen können hier Worte wie „geschätzt“, „respektiert“ oder „anerkannt“ fallen, um einen guten Eindruck zu vermitteln.
Die Aufgaben, die der Führungskraft im Laufe ihrer Arbeitszeit zugekommen sind, sollten genauesten genannt und möglichst ausführlich beschrieben werden, sodass sich ein zukünftiger Arbeitgeber Vorstellungen darüber verschaffen kann, zu was die betreffende Person tatsächlich fähig ist. Besondere Erfolge und Leistungen in Bezug auf die Führungsaufgabe sollten unbedingt Erwähnung finden – wie etwa die deutliche Verbesserung der Arbeitsatmosphäre, die Motivation der Mitarbeiter oder auch die Kostensenkung oder Gewinnerzielung, die während der Führungszeit der betreffenden Person zu beobachten waren. Neben den für den Beruf spezifischen Kompetenzen sind bei einer Führungskraft besonders die delegations-, management- und führungsbezogenen Kompetenzen von Interesse und sollten daher gesondert behandelt werden.
Der letzte Abschnitt
Wie bei jedem Arbeitszeugnis ist auch bei dem Zeugnis für eine ehemalige Führungskraft der letzte Abschnitt von besonderer Wichtigkeit. Bei einer Führungskraft gilt es besonders darauf zu achten, wer das Arbeitszeugnis unterschreibt. Bei leitenden Angestellten sollte die Wertschätzung dadurch ausgedrückt werden, dass ein Mitglied der Geschäftsleitung seine Unterschrift unter das Zeugnis setzt. Als Ergänzung zum Zeugnis für Führungskräfte sollten vor allem auch Referenzen genannt werden, die dazu dienen, das Geschriebene zu untermauern.
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