Kann ich eine Dienstreise mit dem Flugzeug verweigern ? Muss ich dienstlich fliegen ?
Die Frage, ob man in Zeiten der Corona-Pandemie dienstlich fliegen muss, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die beliebteste Antwort aller Juristen – „Es kommt darauf an.“ gilt auch hier. Denn es kommt im Ergebnis darauf an, wie die Pflicht einen Flug anzutreten im Verhältnis zu den Rechten, die Sie als Arbeitnehmer haben, zu bewerten ist.
Ich gehöre zu einer Risikogruppe, muss ich eine Dienstreise mit dem Flugzeug machen?
Ob Sie als möglicher Risikopatient in Zeiten der Corona Pandemie eine dienstliche Flugreise unternehmen müssen, kann heute niemand abschließend sagen. Wie bei allen andern Arbeitnehmern stehen sich auch hier die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber.
Wenn man die Pandemie-Situation beiseite lässt, fällt die Antwort eher leicht. Grundsätzlich sind Flugreisen rechtlich erlaubt und nicht moralisch oder gesellschaftlich gebrandmarkt und die Flugreise an sich ist nicht gefährlich. Kein Problem also – außerhalb der Pandemie. Für gefährliche Tätigkeiten regelt der Arbeitsschutz mit seinen verschiedenen Schutzbereichen den Umgang mit möglicherweise oder sicher gefährlichen Arbeitssituationen.
Wenn Sie in die Situation kommen, dass bei Ihnen eine Dienstreise notwendig wird und Sie sorgen wegen einer möglichen Infektion haben, rufen Sie uns gerne an!
Kann man sich im Flugzeug mit dem Coronavirus anstecken?
Die Frage, ob man sich auf einer Flugreise mit dem Coronavirus anstecken kann, muss man grundsätzlich mit ja beantworten. Es gab verschiedene Fälle, bei denen sich Flugreisende nachweislich infiziert haben.
Allerdings dürfte die Gefahr einer Infektion eher gering sein, wenn sich alle Beteiligten streng an die Hygienevorschriften, Abstandsregeln und die Pflicht zum Tragen einer Maske halten. Hierauf hat man selbst allerdings nur einen sehr begrenzten Einfluss. Und so kann es durchaus passieren, dass sich eine Person ansteckt, die sich an alle Regelungen zum Schutz vor Ansteckungen gehalten hat. Eine Flugreise birgt also in jedem Fall eine grundsätzlich Ansteckungsgefahr.
Ist eine Corona-Infektion auf eine Dienstreise im Flugzeug ein Arbeitsunfall?
Wenn Sie sich während der Arbeitszeit mit dem Coronavirus infiziert haben, kann dies durchaus ein Arbeitsunfall sein. Was ein Arbeitsunfall ist, bestimmt das Gesetz in einer Definition:
Arbeitsunfälle sind gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 SGB VII „Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach §§ 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit)“. Eine Definition mit der man nicht viele anfangen kann. Mit hoffentlich verständlichen Worten würde man den Arbeitsunfall wie folgt beschreiben:
Was ist ein Arbeitsunfall?
Ein Arbeitsunfall ist ein von außen auf den menschlichen Körper wirkendes Ereignis. Es muss zeitlich eng begrenzt sein und muss bei dem Betroffenen Menschen zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. Das schädigende Ereignis muss außerdem bei einer versicherten Tätigkeit des geschädigten Menschen auftreten. Kurz gefasst:
- ein Ereignis, das von außen auf den menschlichen Körper einwirkt,
- das Ereignis muss zeitlich begrenzt bzw. plötzlich, örtlich und zeitlich bestimmbar sein,
- es muss bei der beruflichen Tätigkeit der geschädigten Person auftreten
- und es muss einen Gesundheitsschaden verursachen.
Dies zu Grunde gelegt wird man bei einer Corona-Infektion, die nachweislich während der Arbeit entstanden ist, von einem Arbeitsunfall sprechen müssen.
Ist eine Corona-Infektion auf eine Dienstreise eine Berufskrankheit?
Eine Berufskrankheit ist in fast allen Fällen eine dauerhafte und die Arbeitsfähigkeit einschränkende Erkrankung, die ihren Grund in der beruflichen Tätigkeit hat. Die Corona-Infektion kann daher Ursache für eine Berufskrankheit sein, aber eher nicht die Berufskrankheit selbst. Die Berufskrankheit selbst könnte dann z.B. ein dauerhafter Schaden an der Lunge sein.
Was bedeutet Corona bei Airlinern – Piloten und Cabin-Crew?
Als Piloten und Cabin-Crew dürfte die Lage eine besondere sein. Bisher Stand Herbst 2020 gab es keine Gerichtsentscheidungen zu diesem Themenbereich bei den Arbeitsgerichten. Hier dürfte die Arbeitspflicht gegeben sein, soweit seitens der Airline entsprechende Masken, Handschuhe etc. zur Verfügung gestellt werden.
Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Insolvenz – Arbeitsverweigerung – Betriebsratsanhörung – Kündigung Piloten TUIfly – Grenzüberschreitung– Betriebliche Übung – Beschäftigung– Fume Events: Gefahr im Flug durch Giftige Gase– Altersgrenze für Piloten rechtmäßig – Notlandungen bei Ryanair – Sind Piloten angewiesen zu wenig Kerosin zu tanken?– Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern im Streikfall
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Auch interessant:
Fume Events: Kündigung – Aerotoxisches Syndrom
Es gibt wenig Fälle, in denen es aufgrund des Aerotoxischen Syndroms zu arbeitsrechtlichen Gerichtsverfahren gekommen ist.
In den vergangenen Jahren haben immer wieder, wenn auch teilweise nur unterschwellig, so genannte Fume Events in der Luftfahrtbranche Schlagzeilen gemacht.Bei einem Fume Event gelangen giftige Stoffe in die Atemluft einer Flugzeugkabine. Dabei muss kein Dunst oder Rauch in der Kabine sichtbar sein, vielmehr gelangen unsichtbare Stoffe in die Kabinenluft. Die sog. Fume-Events kommen sowohl bei Flugzeugen des Herstellers Airbus, als auch bei Boeing-Flugzeugen vor. Die austretenden Stoffe stehen im sehr dringenden Verdacht, Gesundheitsschädigungen bei Kabinenpersonal, Piloten und Passagieren hervor zu rufen. Mediziner sprechen dabei vom Aerotoxischen Syndrom. Weiterlesen
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Corona-Test – Verpflichtung im Job!?
Kann mein Chef mich zum Corona-Test zwingen? Diese Frage steht in Zeiten von Corona und Pandemie immer wieder im Blickpunkt. Hier streiten verschiedene Rechtsgüter gegeneinander. Grundrechte der Arbeitnehmer von denen wegen der möglichen Infektionsgefahr der Test gefordert wird. Aber auch die Grundrechte des Arbeitgebers als Person und der Kollegen, die im Fall einer Infektion gefährdet wären. Die Rechte der Kunden oder Besucher im Betrieb und die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für alle Mitarbeiter im Betrieb.
Und wenn man das gegeneinander abwägt, kommt man bei der Frage nach einem Pflicht-Test wohl zum Ergebnis, dass dieser nicht zumutbar ist.
Die Antwort ist damit eher einfach: Nein. Der Arbeitgeber kann Sie nicht zwingen.
Keine Medaille ohne Kehrseite: Sie haben als Rückkehrer aus der „Gefahrenzone“ keinen Anspruch, Ihren Arbeitsplatz betreten zu dürfen – ohne negativen Corona-Nachweis. Darum hat der Arbeitgeber das Recht, Ihnen unter Umständen zu Recht die tatsächliche Beschäftigung verweigern und damit Ihren Vergütungsanspruch aushebeln.
Profis im Kündigungsschutz: Fachanwalt für Kündigung Hafen-City – Fachanwalt für Arbeitsrecht in Altona – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Wandsbek – Rechtsbeistand bei Kündigung in Kiel – Rechtsbeistand bei Kündigung in Wandsbek – Pöppel Rechtsanwälte–Anwalt Arbeitsrecht Airline – Anwalt Kündigung Hamburg – Kündigungsschutz Anwalt Kündigung Arbeitsrecht Hamburg
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