Kann ein Arbeitsverhältnis wegen fehlender Corona-Impfung gekündigt werden?
Das Arbeitsgericht Berlin führt zur Begründung aus, dass es sich bei der vorliegenden Kündigung weder um eine verbotene Maßregelung gemäß § 612 a BGB handle, noch um eine Diskriminierung im Sinne des AGG.
Arbeitsgericht Berlin – Keine Maßregelung
Die Haltung der gekündigten Musicaldarstellerin zur Corona-Schutzimpfung, sei Anlass zur Kündigung gewesen, nicht aber alleiniger Grund. Auf der Grundlage des im Betrieb geltenden „2G-Modells“ für alle Arbeitsplätze im Betrieb durchsetzen sei vertretbar und nicht zu beanstanden. Da dies eine allgemeingültig Regel sei und keine Maßnahme gegen die Klägerin, liege keine unzulässige Maßregelung vor.
Keine Verstoß gegen das Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – Diskriminierungsverbot
Die Kündigung nicht geimpfter Arbeitnehmer verstößt nach Ansicht des Arbeitsgerichts Berlin auch nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Fehlende Corona-Impfung als Kündigungsgrund?
In diesem besonders liegenden Fall hatte das Arbeitsgericht Berlin über einen Fall zu entscheiden. Hier die Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Berlin im Original:
Kündigung einer Musicaldarstellerin wegen fehlender Corona-Schutzimpfung
Pressemitteilung Nr. 03/22 vom 02.03.2022
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Arbeitszeitmodelle
Arbeitszeitmodelle sind grds. eine der wichtigsten Hilfen zum reibungslosen Ablauf eines Arbeitsprozesses, z.B. der Verwaltung oder Produktion. Im Arbeitszeitmodell wird das Schema bzw. System der Lage und Verteilung der Arbeitszeit der Mitarbeiter geregelt. Es ist die Vorlage bzw. Rahmen für die Regelung der Arbeitszeit für den einzelnen Arbeitnehmer.
Zunächst gibt es – ganz klassisch – Vollzeit und Teilzeit als Arbeitszeitmodelle. Begrifflich und inhaltlich geht das Thema Arbeitszeitmodell viel weiter. Es geht um Begriffe und Themen wie Gleitzeit, Arbeitszeitkonten, Starre Arbeitszeit, flexible Arbeitszeitmodelle, Schichtarbeit, Lebensarbeitszeit und vieles mehr. Arbeitszeitmodelle können sich aus dem Arbeitsvertrag oder auch aus Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen oder Personalvereinbarungen ergeben.
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Elternzeit verkürzen
Grundsätzlich können Arbeitnehmer ihre Elternzeit auch verkürzen. Allerdings muss dafür der Arbeitgeber zustimmen. Allerdings sieht das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) vor, dass der Arbeitgeber diesem Wunsch nicht unbedingt nachkommen muss.
Denn der Arbeitgeber hat für den Zeitraum der geplanten Elternzeit in der Regel eine Vertretung eingestellt. Da der Arbeitgeber nicht zwei Mitarbeiter für die gleiche Stelle benötigt, muss dem Arbeitgeber somit die Möglichkeit gegeben werden, dass er die Verkürzung der Elternzeit ablehnt. Ausnahme in Härtefällen…
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Personalgespräch: Heimliche Aufzeichnung führt zur Kündigung
Als der Arbeitgeber und der Betriebsrat zum Personalgespräch luden, zeichnete ein Arbeitnehmer die im diesem Rahmen gesprochenen Worte auf. Diese Verletzung der Persönlichkeitsrechte führte zur fristlosen Kündigung. Dass diese auch rechtmäßig ist, entschied das Hessische Landesarbeitsgericht in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil.
Zu dem Personalgespräch kam es, weil dem Arbeitnehmer vorgeworfen wurde, seine Kollegen beleidigt und sogar verbal bedroht zu haben. So hatte er einen Teil seiner Kollegen in einer E-Mail als „low performer“ und „faule Mistkäfer“ bezeichnet. Hierfür kassierte er zunächst eine Abmahnung.
Offene und erkennbare Aufzeichnung des Gesprächs?
Einige Monate später luden dann Betriebsrat und der Vorgesetzte zum Personalgespräch. Dieses zeichnete der Arbeitnehmer heimlich mit seinem Smartphone auf. Als der Vorgesetzte dies später zufällig erfuhr, sprach er die fristlose Kündigung aus. Hiergegen klagte der Arbeitnehmer und berief sich darauf, dass er nicht gewusst habe, dass eine solche Ton-Aufnahme verboten gewesen sei. Außerdem habe er sein Smartphone während des gesamten Gesprächs offen auf dem Tisch liegen gehabt…WEITERLESEN
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