
Impfpflicht, Testpflicht, 3G, 2G, 2Gplus, 2Gdoppelplus und wer weiß was noch. Wir bekommen viele Anfragen und beantworten diese
Die nachfolgende Anfrage fiel jedoch schon recht weit aus dem Rahmen, wirft aber eine interessante Frage auf, die genau so übrigens auch Arbeitnehmer betreffen kann:
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
ich bin am 28.2.2022 um 10 Uhr als Zeuge vor dem Landgericht in Berlin geladen. Da ich in Brandenburg in einem kleineren Ort lebe und kein Auto habe, muss ich mit dem 8 Uhr Zug nach Berlin zu fahren um rechtzeitig vor Gericht zu erscheinen.
Da seit einiger Zeit aber 3G im ÖPNV gilt und ich nicht geimpft bin (und das auch so bleiben soll) muss ich mich vor Benutzung des ÖPNV testen lassen. Allerdings macht das hiesige Testzentrum erst um 9 Uhr auf, weshalb ich den 8 Uhr Zug nicht erreichen und somit erst ca. 2 Stunden zu spät zum Gerichtstermin erscheinen kann.
Was kann ich tun um in diesem Fall einem Ordnungsgeld zu entgehen?
Kann ich Verschiebung des Termins beantragen?
Kann man mich zwingen mich impfen zu lassen um rechtzeitig erscheinen zu können?
Ich musste bereits einmal 100 € Strafe zahlen, weil ich nicht erschienen bin. Abgesehen davon liegt die Straftat, um die es geht, schon 4 Jahre zurück und ich bin bereits einmal als Zeuge vernommen worden. Ich habe kaum noch Erinnerung an die ganze Geschichte und wüsste auch nicht, was ich neuerlich beizutragen hätte. Ich würde mich auf mein Zeugnisverweigerungsrecht berufen und habe zudem den Eindruck man will mich schikanieren, wegen meiner Haltung bzgl. des Impfens.
Welche Möglichkeiten habe ich also?
Mit freundlichen Grüßen und Danke vorab
Hier unsere Antwort:
Sehr geehrter Herr …..,
keine einfache Situation, in der Sie sind. Zunächst einmal möchte ich Sie beruhigen. Die Tatsache, dass das Gericht Sie hören möchte bzw. muss, hat seine Gründe im Prozessrecht. Damit ein Urteil rechtssicher ist, sind in der Regel alle Zeugen zu hören, ggf. sogar mehrmals. Das nicht Anhören eines möglicherweise relevanten Zeugen kann zur Anfechtbarkeit eines Urteils führen. Sie werden also nicht umhin kommen, dort zu erscheinen.
Übrigens: Niemand kann Sie zwingen, sich impfen zu lassen. Selbst wenn die derzeit diskutierte Impfpflicht kommen sollte, wird es nicht zu Zwangsimpfungen kommen. Da bin ich sicher.
Axel Pöppel
Rechtsanwalt

Zwangsgeld bei Gericht und Corona/Bild: Unsplash.com
Eine allgemeine Anmerkung zu diesem Thema möchten wir aber noch geben:
Das Thema 3G im öffentlichen Nahverkehr ist für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Impfung und gleichzeitig ohne Auto oft ein Problem. Gerade auf dem Land gibt es oft erheblich weniger Testmöglichkeiten, als in der Großstadt. Hier wird es zwangsläufig zu Problemen am Arbeitsplatz kommen.
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Der betroffene Arbeitnehmer verweigerte eine Stellungnahme und wurde daraufhin mit einer Verdachtskündigung entlassen. Er erhob Kündigungsschutzklage gegen die fristlose Kündigung. In einem parallel laufenden Strafverfahren wurde er wegen verbliebener Zweifel freigesprochen.
Die vom Arbeitgeber ausgesprochene Verdachtskündigung war nach Ansicht des Arbeitsgerichts wie auch des Landesarbeitsgerichts wirksam und die Kündigungsschutzklage wurde zurückgewiesen. Das Bundesarbeitsgericht entschied jetzt in letzter Instanz, dass die Kündigung rechtens war.

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