Sie suchen einen Anwalt bei Kündigung in Hannover? Wir sind Arbeitsrechtler aus dem Echten Norden 😉 Hamburg und Schleswig Holstein sind unser normales Arbeitsgebiet. Wir empfehlen aber gerne Kolleginnen oder Kollegen, die das „Handwerk“ auch verstehen und so legen wir gerne allen im Großraum Hannover die Kollegen der Kanzlei Hausherr Steuerwald Ritter ans Herz.
Erstklassige erfahrene Kollegen.
Christian Hausherr – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Hausherr Steuerwald Ritter
Rechtsanwälte – Fachanwälte
Luisenstraße 10
30159 Hannover
Telefon: 0511 27914797
Telefax: 0511 27914867
Email: info@hausherr-steuerwald.de
Die Stadt Hannover ist die Hauptstadt des Bundeslandes Niedersachsen. Der am Südrand des Norddeutschen Tieflandes an der Leine und der Ihmegelegene Ort wurde 1150 erstmals erwähnt und erhielt 1241 das Stadtrecht. Hannover war ab 1636 welfische Residenzstadt, ab 1692 Residenz Kurhannovers und ab 1814 Hauptstadt des Königreichs Hannover. Von 1714 bis 1837 bestand die Personalunion zwischen Großbritannien und Hannover, wonach Hannovers Monarchen auch gleichzeitig die Könige Großbritanniens waren. Nach der Annexion des Königreiches Hannover durch Preußen wurde Hannover ab 1866 Provinzhauptstadt der Provinz Hannover und nach Auflösung Preußens im August 1946 Hauptstadt des Landes Hannover. Seit dessen Fusion mit den Freistaaten Braunschweig, Oldenburg und Schaumburg-Lippe im November 1946 ist Hannover niedersächsische Landeshauptstadt. Seit 1875 Großstadt, zählt sie heute mit knapp 535.000 Einwohnern zu den 15 einwohnerreichsten Städten Deutschlands.
In Hannover gibt es, wie bei einer Landeshauptstadt zu erwarten, zahlreiche Gerichte. Keine Stadt in Niedersachsen hat mehr Gerichte, als Hannover:
- Ordentliche Gerichtsbarkeit
- Amtsgericht Hannover
- Landgericht Hannover
- Arbeitsgerichtsbarkeit.
- Arbeitsgericht Hannover
- Landesarbeitsgericht Niedersachsen
- Verwaltungsgerichtsbarkeit.
- Verwaltungsgericht Hannover
- Finanzgerichtsbarkeit.
- Niedersächsisches Finanzgericht
- Sozialgerichtsbarkeit.
- Sozialgericht Hannover
- Landessozialgericht Niedersachsen
Der am Südrand des Norddeutschen Tieflandes an der Leine gelegene Ort Hannover wurde 1150 erstmals erwähnt und erhielt 1241 das Stadtrecht. Als Verwaltungsrat- und Gerichtsstandort ist Hannover seit dem 17. Jahrhundert von großer Bedeutung.
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Müssen Mitarbeiter über Weihnachten erreichbar sein?
Wenn am ersten Weihnachtstag das Handy klingelt – und nicht, weil der Chef „frohe Weihnachten“ wünschen möchte – gehen viele Mitarbeiter notgedrungen ran. Dabei ist eine ständige Erreichbarkeit an den Feiertagen weder für die Familie noch für einen selbst besonders angenehm. Doch müssen Arbeitnehmer über die Weihnachtsfeiertage erreichbar sein?
Eine repräsentative Umfrage von Bitkom Research hat ergeben, dass 73% aller Berufstätigen an Weihnachten und Silvester trotz Urlaubs für den Job erreichbar sind. 60% sind bereit, während der Feiertage auf geschäftliche Telefonate zu antworten und sind per E-Mail und SMS erreichbar. Jeder Zweite gibt dabei zu, dass der Chef die Erreichbarkeit erwartet – wirklich freiwillig ist nur jeder Fünfte ständig erreichbar.
Weihnachten gehören Mama und Papa der Familie
Dabei müssen an Feiertagen in der Regel keine Telefonate angenommen werden. Denn im Grundsatz gilt: Frei bedeutet auch frei. Wer im Urlaub ist, der ist nicht verpflichtet ans Telefon zu gehen. Bei Führungskräften kann das natürlich im Einzelfall auch mal anders aussehen. WEITERLESEN
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Kündigungsschutz im Minijob
An dieser Stelle muss etwas Grundsätzliches festgehalten werden: Wer in einem Minijob arbeitet, hat genau die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Vollzeitjobber. Das gilt für die Regelungen für Urlaub und Krankheit und ebenso für die Kündigung.
Was macht einen Minijob aus?
Eine Anstellung wird dann als Minijob bezeichnet, wenn sie regelmäßig ausgeübt und ein monatliches Arbeitsentgelt von maximal 450€ ab Herbst 2022 sind es 520 € nicht überschritten wird. Regelmäßig bedeutet hierbei, dass die Beschäftigung nicht als wirtschaftlich unbedeutend eingestuft werden sollte. Der monatliche Verdienst von 450€ kann im Einzelfall höher ausfallen – auf das gesamte Jahr gesehen sollte der Monatsdurchschnitt 450€ aber nicht übersteigen. WEITERLESEN
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Krankheitsbedingte Kündigung
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist der häufigste Fall einer personenbedingten Kündigung. Grundsätzlich gilt, dass allein die Krankheit des Arbeitnehmers kein Kündigungsgrund ist. Eine mit der Krankheit verbundene Arbeitsunfähigkeit und die daraus resultierenden Fehlzeiten können eine Kündigung jedoch rechtfertigen. Eine krankheitsbedingte Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn der Arbeitgeber davon ausgeht, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Krankheit den Arbeitsvertrag künftig nicht mehr erfüllen kann.
Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung zulässig?
Zur Beurteilung, wann eine krankheitsbedingte Kündigung zulässig ist, wurden von der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte vier Fallgruppen entwickelt.
Anlass für eine Kündigung können danach eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit, eine langanhaltende Erkrankung, häufige Kurzerkrankungen sowie krankheitsbedingte Minderleistung geben…Weiterlesen
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