Ein gefälschter Impfausweis. Eine fristlose Kündigung. Ein Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf. Das kann man gut als Schlagworte für das aktuell heiß diskutierte Thema gefälschter Impfpass heranziehen.
Gefälschter Impfpass – Kündigung gerechtfertigt
Eines der ersten Urteile zum Thema gefälschter Impfnachweis kam nämlich Mitte Februar 2022 vom Arbeitsgericht Düsseldorf. Hier hatte das Arbeitsgericht Düsseldorf über einen geradezu klassischen Fall zu entscheiden. Ein Küchenfachberater nutzte ein gefälschtes Dokument, wurde erwischt und fristlos gekündigt. Das Gericht sah in dem Fall „Ein hohes Maß an krimineller Energie“. Es entschied, dass die fristlose Kündigung gerechtfertigt war, und das ohne vorherige Abmahnung.
Hier der Link zum Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 18. Februar 2022 (Aktenzeichen: 11 Ca 5388/21).
Gefälschte Impfausweise hatten in der Vergangenheit auch in anderen Bereichen weitreichende Folgen. So verlor der Fussballtrainer Markus Anfang seinen Job bei Werder Bremen wegen eines gefälschten Impfausweises.
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Krankheitsbedingte Kündigung
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Eine krankheitsbedingte Kündigung ist der häufigste Fall einer personenbedingten Kündigung. Grundsätzlich gilt, dass allein die Krankheit des Arbeitnehmers kein Kündigungsgrund ist. Eine mit der Krankheit verbundene Arbeitsunfähigkeit und die daraus resultierenden Fehlzeiten können eine Kündigung jedoch rechtfertigen. Eine krankheitsbedingte Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn der Arbeitgeber davon ausgeht, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Krankheit den Arbeitsvertrag künftig nicht mehr erfüllen kann.
Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung zulässig?
Zur Beurteilung, wann eine krankheitsbedingte Kündigung zulässig ist, wurden von der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte vier Fallgruppen entwickelt.
Anlass für eine Kündigung können danach eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit, eine langanhaltende Erkrankung, häufige Kurzerkrankungen sowie krankheitsbedingte Minderleistung geben.