
Dieser Irrtum ist sehr verbreitet. Denn im Prinzip sind alle arbeitsvertraglichen Klauseln, die eine pauschale Abgeltung aller Überstunden beinhalten, unwirksam. Hier öffnet eine unwirksame Verfalls- bzw. Ausschlussfrist immer wieder einen sehr effektiven Zugang zur (außerordentlichen) Erhöhung der letzten Gehaltszahlung des Arbeitgebers. Es wird – insbesondere bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen – immer wieder “vergessen”, dass der Arbeitnehmer noch Anspruch auf die “Ausbezahlung” von Überstunden hat.

Irrtümer im Arbeitsrecht – Teil 4 – Ich habe keinen Anspruch auf Überstundenbezahlung – In meinem Vertrag steht, daß alle Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind/ Bild: Unsplash.com/ Sharon Mccutcheon
Wer nicht zu denen gehören möchte, der mit solchen Ansprüchen scheitert, sollte darauf achten, diese entsprechend gut und in Rücksprache und Zusammenarbeit mit einem entsprechend spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht vorzubereiten. Dabei ist das Wissen um die Zahlungspflicht oft nicht vorhanden – und das bei Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Hier ein paar Beispiele, die möglicherweise eine nachträgliche Überstundenvergütung ermöglichen können:
• Nicht abgebaute Überstunden (u. U. drei Jahre rückwirkend)
• Bereitschaftsdienste
• Wegezeiten vom Betrieb zur Baustelle (z.B. im Handwerk)
• Wagenpflegezeiten
Voraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitnehmer die Überstunden nachweisen kann. Die beste Möglichkeit ist ein handgeschriebener Kalender, ein Zeiterfassungssystem oder der Nachweis über Arbeitszettel. Wichtig ist dabei, dass nicht nur die Zeiten, sondern auch die konkreten Tätigkeiten nachgewiesen sind.
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Arbeitszeitmodelle sind grds. eine der wichtigsten Hilfen zum reibungslosen Ablauf eines Arbeitsprozesses, z.B. der Verwaltung oder Produktion. Im Arbeitszeitmodell wird das Schema bzw. System der Lage und Verteilung der Arbeitszeit der Mitarbeiter geregelt. Es ist die Vorlage bzw. Rahmen für die Regelung der Arbeitszeit für den einzelnen Arbeitnehmer.
Zunächst gibt es – ganz klassisch – Vollzeit und Teilzeit als Arbeitszeitmodelle. Begrifflich und inhaltlich geht das Thema Arbeitszeitmodell viel weiter. Es geht um Begriffe und Themen wie Gleitzeit, Arbeitszeitkonten, Starre Arbeitszeit, flexible Arbeitszeitmodelle, Schichtarbeit, Lebensarbeitszeit und vieles mehr. Arbeitszeitmodelle können sich aus dem Arbeitsvertrag oder auch aus Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen oder Personalvereinbarungen ergeben.

Arbeitszeitmodelle/ Bild: Unsplash.com/ Jon Tyson
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Krankheit – Was darf der Arbeitgeber wissen?

Krankheit/ Was darf der Arbeitgeber wissen/ Bild: Unsplash.com
Ist ein Mitarbeiter erkrankt, so muss er innerhalb von drei Tagen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.
Aus dieser wird für den Arbeitgeber allerdings nicht ersichtlich, woran der Arbeitnehmer erkrankt ist.
Nicht selten werden Arbeitgeber gerade bei häufigen Erkrankungen misstrauischen und bespitzeln deshalb die Mitarbeiter.
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