Anwalt Arbeitsrecht Wolfsburg

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Sie suche einen Anwalt für Arbeitsrecht in Wolfsburg? Wir helfen Ihnen gerne. Wir sind zwar als Kanzlei nicht in Wolfsburg vertreten, arbeiten aber seit vielen Jahren gut und vertrauensvoll mit der Braunschweiger Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Hausherr Steuerwald Ritter zusammen. Herr Rechtsanwalt Christian Hausherr ist ein erfahrener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, den wir gerne und besten Gewissens empfehlen.

Hausherr Steuerwald Ritter PartGmbB
Bruchtorwall 6 | 38100 Braunschweig
Telefon: 0531 / 24480-0
E-Mail: info@hausherr-steuerwald.de

www.hausherr-steuerwald.de

Als Rechtsanwaltskanzlei in Braunschweig bieten die Kollegen Ihnen neben dem Arbeitsrecht auch ein ein breites Leistungsportfolio, das neben Rechtsberatung die Bereiche Insolvenzverwaltung sowie Sanierung und Restrukturierung umfasst. Darüber hinaus die Kanzlei bestückt mit Experten für notarielle Tätigkeiten im Erbrecht und bei steuerlichen Fragen.

Die Kanzlei kann Ihnen bei allen arbeitsrechtlichen Fallgestaltungen hochqualifiziert und verhandlungsstark zur Seite stehen. Egal ob Kündigung im Arbeitsrecht – Fristlose Kündigung, Fristgerechte Kündigung oder Aufhebungsvertrag.

Mit mehr als 40 Jahren Erfahrung sind die Kollegen von Hausherr Steuerwald Ritter Ihr führender Ansprechpartner in den Städten Braunschweig, Gifhorn, Göttingen, Goslar, Hameln, Hildesheim und Wolfsburg: Profitieren Sie vom großen Netzwerk in Niedersachsen.

Die Stadt Wolfsburg ist eine kreisfreie niedersächsische Großstadt. Sie liegt im Osten des Bundeslandes Niedersachsen nahe der alten Stadt Braunschweig. Als eine der ganz wenigen Deutschen Städte von Bedeutung wurde Wolfsburg 1938 als Sitz und Ort des Volkswagenwerks gegründet und ist mit rund 123.000 Einwohnern eine der fünf größten Städte Niedersachsens.

Wolfsburg zählt zu den wenigen Stadtgründungen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts von Bedeutung in Deutschland. Die am Reißbrett konzipierte Stadt Wolfsburg war als Wohnort für die Mitarbeiter des Volkswagenwerkes konzipiert und gebaut. Hier wurde zunächst der sogenannte KdF-Wagen – der spätere VW Käfer – entwickelt und dann produziert. Anfang der 1970er Jahre überschritt die Einwohnerzahl Wolfsburgs die Marke von 100.000. Damit war Wolfsburg Großstadt. Durch die Prägung mit hochwertigen industriellen Arbeitsplätzen war Wolfsburg im Jahr 2010 Die Stadt mit dem höchsten Bruttoinlandsprodukt pro Kopf aller deutschen Städte.

Die meisten Fälle im Arbeitsrecht in Wolfsburg haben daher eine gewisse Nähe zum Thema Volkswagen.

Wolfsburg wurde von Anfang an in die bestehenden Verwaltungsstrukturen in Niedersachsen integriert. Daher hat Wolfsburg trotz der wirtschaftlichen Bedeutung – insbesondere des Volkswagenkonzerns – nur eine verhältnismäßig schlanke Verwaltungsstruktur und „nur“ ein Amtsgericht, aber kein eigenes Arbeitsgericht.

Arbeitsgerichtliche Fälle, insbesondere Fälle von Kündigung, Kündigungsschutzklagen, aber auch Angelegenheiten der Arbeitnehmervertretungen – Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und dies bis auf Konzernebene hoch. Das Arbeitsgericht Braunschweig ist für die Stadt Wolfsburg Zuständig. Es eines von 15 Arbeitsgerichten in Niedersachsen und hat seinen Sitz in Braunschweig. Das Braunschweiger Arbeitsgericht ist aber nicht nur für Braunschweig und Wolfsburg, sondern auch für Arbeitsrechtsstreitigkeiten in Salzgitter sowie in den Landkreisen Goslar, Helmstedt, Gifhorn, Peine und Wolfenbüttel.

Das Amtsgericht Wolfsburg ist eines von insgesamt neun Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Braunschweig. Das Amtsgericht hat insgesamt etwa 100 Mitarbeiter, darunter etwa ein Dutzend Richterinnen und Richter.


Fallbeispiel

Rückzahlung der Ausbildungskosten

Eine überlange Bindung des Beschäftigten durch Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten ist grds. unzulässig und führt zur Unwirksamkeit der Klausel insgesamt. Daraus resultiert, daß der Beschäftigten keinerlei Erstattungsplfichten mehr hat.

Vereinbarungen im Dienstvertrag, die einen Angestellter zur Erstattung von Aus- und Fortbildungskosten verpflichten, unterliegen nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht der Kontrolle der Vertragsregelungen nach den Regeln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen-Prüfung und somit den gleichen Anforderungen, wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Gebrauchtwagenhändlern, Internetversendern und Kaufhäusern. Voraussetzung für eine rechtlich bindende Regelung über die Rückzahlung ist nach der Rechtsprechung des BAG , dass die Ausbildung für den Mitarbeiter von tatsächlichem und geldwertem Vorteil ist. Eine „normale“ ein oder mehrtägige Fortbildung fällt in jedem Falle nicht darunter. Es muß sich schon um eine Aus- oder Weiterbildung handeln, die den „Marktwert“ erhöht und / oder die Chancen am Arbeitsmarkt ernsthaft verbessert.

Darüber hinaus darf der Angestellte nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung nicht übermäßig lange an das Arbeitsverhältnis gebunden wird. Ist eine zu lange Bindungsdauer vereinbart, führt dies grundsätzlich zur Unwirksamkeit der Rückzahlungsklausel insgesamt und ein Rückzahlungsanspruch besteht dann nicht.

Nach einer durchaus schwierigen Rechtsprechung sind fast alle Rückzahlungsvereinbarungen von mehr als 2 Jahren in jedem Falle unwirksam. Aber kürzer wirkende Rückzahlungsvereinbarungen können unwirksam sein.
Im rechtlichen Alltag haben sich sehr viele entsprechenden Vertragspunkte als unwirksam gezeigt.

Ausbildungskosten/ Bild: unsplash.com


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Müssen Mitarbeiter über Weihnachten erreichbar sein?

Wenn am ersten Weihnachtstag das Handy klingelt – und nicht, weil der Chef „frohe Weihnachten“ wünschen möchte – gehen viele Mitarbeiter notgedrungen ran. Dabei ist eine ständige Erreichbarkeit an den Feiertagen weder für die Familie noch für einen selbst besonders angenehm. Doch müssen Arbeitnehmer über die Weihnachtsfeiertage erreichbar sein?

Eine repräsentative Umfrage von Bitkom Research hat ergeben, dass 73% aller Berufstätigen an Weihnachten und Silvester trotz Urlaubs für den Job erreichbar sind. 60% sind bereit, während der Feiertage auf geschäftliche Telefonate zu antworten und sind per E-Mail und SMS erreichbar. Jeder Zweite gibt dabei zu, dass der Chef die Erreichbarkeit erwartet – wirklich freiwillig ist nur jeder Fünfte ständig erreichbar.

Weihnachten gehören Mama und Papa der Familie

Dabei müssen an Feiertagen in der Regel keine Telefonate angenommen werden. Denn im Grundsatz gilt: Frei bedeutet auch frei. Wer im Urlaub ist, der ist nicht verpflichtet ans Telefon zu gehen. Bei Führungskräften kann das natürlich im Einzelfall auch mal anders aussehen. WEITERLESEN

Unsplash.com/ Annie Spratt



 


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Kündigungsschutz im Minijob

An dieser Stelle muss etwas Grundsätzliches festgehalten werden: Wer in einem Minijob arbeitet, hat genau die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Vollzeitjobber. Das gilt für die Regelungen für Urlaub und Krankheit und ebenso für die Kündigung.

Was macht einen Minijob aus?

Eine Anstellung wird dann als Minijob bezeichnet, wenn sie regelmäßig ausgeübt und ein monatliches Arbeitsentgelt von maximal 450€ ab Herbst 2022 sind es 520 € nicht überschritten wird. Regelmäßig bedeutet hierbei, dass die Beschäftigung nicht als wirtschaftlich unbedeutend eingestuft werden sollte. Der monatliche Verdienst von 450€ kann im Einzelfall höher ausfallen – auf das gesamte Jahr gesehen sollte der Monatsdurchschnitt 450€ aber nicht übersteigen. WEITERLESEN

Kündigungsgrund im Minijob/ Bild: Unsplash.com


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Krankheitsbedingte Kündigung

Eine krankheitsbedingte Kündigung ist der häufigste Fall einer personenbedingten Kündigung. Grundsätzlich gilt, dass allein die Krankheit des Arbeitnehmers kein Kündigungsgrund ist. Eine mit der Krankheit verbundene Arbeitsunfähigkeit und die daraus resultierenden Fehlzeiten können eine Kündigung jedoch rechtfertigen. Eine krankheitsbedingte Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn der Arbeitgeber davon ausgeht, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Krankheit den Arbeitsvertrag künftig nicht mehr erfüllen kann.

Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung zulässig?

Zur Beurteilung, wann eine krankheitsbedingte Kündigung zulässig ist, wurden von der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte vier Fallgruppen entwickelt.

Anlass für eine Kündigung können danach eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit, eine langanhaltende Erkrankunghäufige Kurzerkrankungen sowie krankheitsbedingte Minderleistung geben…Weiterlesen

unsplash.com/ Ken Treloar


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