Bundesagentur für Arbeit im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.

Bundesagentur für Arbeit, früher Bundesanstalt für Arbeit bzw. Arbeitsamt, hat ihren Sitz in Nürnberg und hat drei wesentliche Aufgaben:

  1. die Arbeitsvermittlung
  2. Arbeitsförderung
  3. Auszahlung von Arbeitslosengeld.

Darüber hinaus führt die Bundesagentur noch die Arbeitslosenstatistiken und ist Trägerin der Jobcenter, dies teilweise gemeinsam mit den Gemeinden.

Neben dem klassischen Arbeitslosengeld I verwaltet die Bundesagentur für Arbeit auch die Zahlung von Arbeitslosengeld bei Weiterbildung, Insolvenzgeld, Kurzarbeitergeld, Saison-Kurzarbeitergeld und Transfer-Kurzarbeitergeld.

Die eigentliche Arbeit der Beratung und Verwaltung wird allerdings vor Ort von den örtlichen Agenturen für Arbeit vorgenommen.

Finanziert wird die Bundesagentur für Arbeit über die Arbeitslosenversicherung und teilweise Zuschüsse des Bundes.


Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Fürsorgepflicht Kollektives ArbeitsrechtKündigungsrechtLeiharbeitleistungsbedingte KündigungSozialplan ArbeitsrechtSozialplan KündigungSozialplan AufhebungsvertragSozialplan MitbestimmungSozialplanabfindungInteressenausgleichGeneralanwalt beim EuGHGeneralquittungSonderkündigungsschutz Gewässerschutzbeauftragter SonderkündigungsschutzInsolvenz Insolvenzgeld Integrationsamt


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Auch interessant:

Sperrzeit bei Aufhebungsvertrag

Will der Arbeitgeber den Arbeitnehmer loswerden, ist die Kündigung für den Arbeitgeber selten die beste Lösung. Kündigt er dem Arbeitnehmer, muss er nämlich damit rechnen, dass der Arbeitnehmer dies nicht einfach hinnimmt, sondern sein Recht vor dem Arbeitsgericht geltend macht. (Innerhalb der 3-Wochen-Frist des § 4 Kündigungsschutzgesetz). Sei es, dass er seinen Arbeitsplatz behalten möchte, sei es, dass er eine Abfindung erstreiten möchte. Hat der Arbeitgeber nämlich

  • mehr als 10 Arbeitnehmer

und/oder

und/oder

  • wäre die Kündigung offensichtlich diskriminierend, wie etwa eine Kündigung mit der Absicht, das Personal zu verjüngen (Altersdiskriminierung)

wird es für den Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht schwer, mit der Kündigung durchzukommen. Und zwar auch dann, wenn er eigentlich einen Kündigungsgrund im Sinne des Gesetzes hat. Der Arbeitgeber kann selten den Kündigungsgrund überzeugend und umfassend zur Überzeugung des Gerichts darlegen…WEITERLESEN

 width=

Perrzeit für Aufhebungsbertrag/ Bild: Unsplash.com/Samuel Zeller


Mehr zum Thema Betriebsrat und Arbeitsrecht: BetriebsratsschulungBetriebsvereinbarungBetriebsverfassungsgesetzSozialplan ArbeitsrechtSozialplan KündigungSozialplan AufhebungsvertragSozialplan MitbestimmungSozialplanabfindungInteressenausgleichLeistungsbedingte Kündigungkrankheitsbedingte Kündigung Ordentliche Kündigung


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Auch interessant: 

Aufhebungsvertrag

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie werden von Ihrem Arbeitgeber ins Büro gerufen, wo dieser Ihnen eröffnet, dass man sich von Ihnen trennen möchte. Statt einer Kündigung legt er Ihn

en jedoch einen Aufhebungsvertrag vor und drängt Sie, diesen sofort oder nach sehr kurzer Bedenkzeit zu unterschreiben. Wissen Sie, was Sie unter dieser psychischen Doppelbelastung, drohender Arbeitsplatzverlust einerseits und Druck des Chefs andererseits, jetzt am besten machen sollen?

Die ebenso kurze wie einfache Antwort lautet: Unterschreiben Sie den Aufhebungsvertrag nicht. Auch dann nicht, wenn Sie dazu in unfreundlicher Weise gedrängt werden oder der Vertrag …Weiterlesen

 width=

Aufhebungsvertrag


Profis zum Kündigungsschutz: Anwalt für Arbeitsrecht in BarmbekAnwalt für Arbeitsrecht in HusumAnwaltskanzlei für Arbeitsrecht in EppendorfAnwalt für Arbeitsrecht in Winterhude- Kanzlei für Arbeitsrecht in DulsbergGermanwings EntlassungenAirline ArbeitsrechtKündigung ArbeitsrechtHamburger Fachanwälte für ArbeitsrechtGermanwings EntlassungenAirline ArbeitsrechtKündigung ArbeitsrechtHamburger Fachanwälte für Arbeitsrecht


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr