Bundesagentur für Arbeit im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.

Bundesagentur für Arbeit, früher Bundesanstalt für Arbeit bzw. Arbeitsamt, hat ihren Sitz in Nürnberg und hat drei wesentliche Aufgaben:

  1. die Arbeitsvermittlung
  2. Arbeitsförderung
  3. Auszahlung von Arbeitslosengeld.

Darüber hinaus führt die Bundesagentur noch die Arbeitslosenstatistiken und ist Trägerin der Jobcenter, dies teilweise gemeinsam mit den Gemeinden.

Neben dem klassischen Arbeitslosengeld I verwaltet die Bundesagentur für Arbeit auch die Zahlung von Arbeitslosengeld bei Weiterbildung, Insolvenzgeld, Kurzarbeitergeld, Saison-Kurzarbeitergeld und Transfer-Kurzarbeitergeld.

Die eigentliche Arbeit der Beratung und Verwaltung wird allerdings vor Ort von den örtlichen Agenturen für Arbeit vorgenommen.

Finanziert wird die Bundesagentur für Arbeit über die Arbeitslosenversicherung und teilweise Zuschüsse des Bundes.


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Will der Arbeitgeber den Arbeitnehmer loswerden, ist die Kündigung für den Arbeitgeber selten die beste Lösung. Kündigt er dem Arbeitnehmer, muss er nämlich damit rechnen, dass der Arbeitnehmer dies nicht einfach hinnimmt, sondern sein Recht vor dem Arbeitsgericht geltend macht. (Innerhalb der 3-Wochen-Frist des § 4 Kündigungsschutzgesetz). Sei es, dass er seinen Arbeitsplatz behalten möchte, sei es, dass er eine Abfindung erstreiten möchte. Hat der Arbeitgeber nämlich

  • mehr als 10 Arbeitnehmer

und/oder

und/oder

  • wäre die Kündigung offensichtlich diskriminierend, wie etwa eine Kündigung mit der Absicht, das Personal zu verjüngen (Altersdiskriminierung)

wird es für den Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht schwer, mit der Kündigung durchzukommen. Und zwar auch dann, wenn er eigentlich einen Kündigungsgrund im Sinne des Gesetzes hat. Der Arbeitgeber kann selten den Kündigungsgrund überzeugend und umfassend zur Überzeugung des Gerichts darlegen…WEITERLESEN

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Perrzeit für Aufhebungsbertrag/ Bild: Unsplash.com/Samuel Zeller


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