Rechte von Sonntagsarbeitern

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Grundsätzlich ist die Sonntagsarbeit in Deutschland verboten, denn das Wochenende soll der Erholung dienen.

In einigen Branchen, wie beispielsweise in der Krankenpflege oder in der Gastronomie lässt sich Sonntagsarbeit allerdings nicht vermeiden.
Deshalb hält das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) für Pflege und Rettungsdienste besondere Ausnahmen zu, die die Sonntagsarbeit erlauben.
Auch für Bäcker gelten Sondervorschriften.

Antrag auf Sonntagsarbeit

Wer seine Mitarbeiter sonntags arbeiten lassen will oder muss und nicht einer der entsprechenden Branchen angehört, kann als Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Sonntagsarbeit stellen.
Allerdings sind die Voraussetzungen für die Bewilligung von Sonntagsarbeit immer noch sehr streng. Nicht umsonst spricht man vom „heiligen Sonntag“.
So muss der Arbeitgeber beispielsweise eine Genehmigung einholen, wenn er im Unternehmen eine Inventur durchführen will und die Mitarbeiter dafür ausnahmsweise auch an einem Sonntag arbeiten müssen.
Je nach Bundesland ist für eine solche Genehmigung entweder das Amt für Arbeitsschutz, die Gewerbeaufsicht oder aber das Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik zuständig.

Betriebsrat muss Sonntagsarbeit zustimmen

Rechte von Sonntagsarbeitern/ Bild: Unsplash.com/ Dev

Existiert im Unternehmen ein Betriebsrat, so muss dieser der Sonntagsarbeit zustimmen.
Zudem haben Arbeitnehmer, die sonntags arbeiten einen Anspruch auf einen freien Ausgleichstag. Unter Umständen kann auch ein Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich bestehen.
Näheres regelt zumeist der Arbeitsvertrag oder etwaige Tarifverträge.
Ruft der Arbeitgeber zur Sonntagsarbeit auf, so müssen die Mitarbeiter dies hinnehmen, wenn auch ansonsten ungewöhnliche Arbeitszeiten vorliegen.
Wer also auch nachts oder am Wochenende arbeitet, muss der Forderung nach Sonntagsarbeit nachkommen.
Wer allerdings nur montags bis freitags arbeitet, muss der Forderung unter Umständen nicht nachkommen.

gesonderte Regelungen für Auszubildende und junge Arbeitnehmer

Wichtig für Auszubildende und junge Arbeitnehmer: Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine Sonntagsarbeit verrichten.

Generell können Arbeitnehmer sich nicht darauf stützen, dass der Arbeitsvertrag keine Sonntagsarbeit vorsehe, denn generell ist die im Betrieb übliche Verteilung der Arbeitszeit maßgeblich.
Beschäftigt ein Betrieb seine Mitarbeiter beispielsweise sieben Tage in der Woche, so müssen die Mitarbeiter damit rechnen auch an einem Sonntag zu arbeiten.
Nur wenn die Sonntagsarbeit von vorneherein im Arbeitsvertrag ausgeschlossen ist, können sich Mitarbeiter darauf berufen.
Generell ist das Verbot der Sonntagsarbeit heute immer noch ein wichtiges Gut im deutschen Arbeitsrecht. Da sich in einigen Branchen die Sonntagsarbeit nicht vermeiden lässt, wurden vom Gesetzgeber entsprechende Ausgleiche, wie ein freier Ausgleichstag, geschaffen. Häufig erhalten Sonntagsarbeiter zudem einen finanziellen Zuschlag.


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Arbeitsrecht in der Gastronomie

Die Arbeit in der Gastronomie erfordert vor allem Flexibilität. Schichtarbeit und kein pünktlicher Feierabend sind für Mitarbeiter in der Gastronomie kein
Fremdwort. Wer Schicht arbeitet, muss seinen normalen Alltag gut planen. Wenn sich der Feierabend dann noch einmal verschiebt, muss ein gutes Zeitmanagement ran. Gerade Mitarbeiter mit Familie haben es da schwer.

Dass die Gastronomiebranche nicht zu den bestbezahltesten Branchen gehört, ist längst kein
Geheimnis mehr. Doch trotz Einführung des Mindestlohns drücken sich viele Arbeitgeber vor der
entsprechenden Zahlung. Auch Zuschläge werden häufig unter den Tisch gekehrt.

Wer in der Gastronomie arbeitet, sollte zunächst seinen Arbeitsvertrag auf entsprechenden Zuschläge und Zahlungen untersuchen. Denn was im Arbeitsvertrag steht, steht dem Mitarbeiter auch zu. Notfalls auch der Hilfe eines Fachanwalts für ArbeitsrechtWEITERLESEN

Arbeistrecht in der Gastronomie/ Bild: Unsplash.com/Bobby Rodriguezz


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Lohn und Gehalt im Arbeitsrecht

Das Wort Lohn kommt von Belohnung. Es bezeichnet das Arbeitsentgelt aus unselbstständiger Arbeit, das vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer als Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung gezahlt wird. Dabei handelt es sich konkret um dem Brutto-Betrag vor Abzug von Steuern und den Sozialversicherungen, welcher grundsätzlich am Monatsende ausgezahlt wird.

Im allgemeinen Sprachgebrauch wurde lange Zeit zwischen Lohn für Arbeiter und Gehalt für Angestellte unterschieden. Diese Unterscheidung des Arbeitsentgeltes ist allerdings nicht mehr zeitgemäß. Sie findet beispielsweise in Tarifverträgen kaum noch Anwendung. Zumeist wird allgemein von Arbeitsentgelt gesprochen.

Im eigentlichen Wortsinne unterscheiden sich Lohn und Gehalt nicht aufgrund der Beschäftigungsform. Die Differenzierung liegt vielmehr in der Berechnungsart.

Lohn und Gehalt im Arbeitsrecht – Eine Abgrenzung zum Arbeitsentgelt

In der Regel wird das Arbeitsentgelt heutzutage in Form des Monatsgehalts gezahlt. Dabei ist es von der Anzahl der Arbeitstage im Monat oder der konkret erbrachten Leistung unabhängig. Das heißt, dass das Gehalt jeden Monat die gleiche Höhe hat. Ganz egal, wie viel Tage man im Monat gearbeitet hat, ob man krank geschrieben war oder im Urlaub.

Im Gegensatz dazu berechnet sich der Lohn nach der konkret geleisteten Arbeit. So kann der Lohn von Monat zu Monat, aufgrund von unterschiedlich vielen tatsächlich geleisteten Arbeitstagen, variieren. Auch die Auftragslage kann die Höhe des Lohns beeinflussen. Der Lohn am Ende des Monats bemisst sich damit grundsätzlich nach den gearbeiteten Stunden, sodass der Arbeitnehmer nicht immer den gleichen Betrag erhält. Das Entgelt für Urlaubs- und Feiertage wird dabei stundenweise verrechnet. Vereinbart werden kann auch ein sogenannter Stücklohn. Bei diesem richtet sich das Entgelt nach der fertiggestellten Stückzahl. Hier werden Urlaubs- und Feiertage anhand der durchschnittlichen Leistung entlohnt…Weiterlesen

Lohn und Gehalt im Arbeitsrecht/ Bild: Unsplash.com


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