Fristlose Kündigung in der Probezeit während der Krankschreibung – Geht das?

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Darf mein Chef mich einfach so kündigen? Diese Frage erreicht uns immer wieder auf verschiedenen Wegen. Egal ob im Persönlichen Gespräch oder wie in diesem Fall, per Anfrage durch unser Kontaktformular, gibt es praktisch nie einen Fall, der genau eins zu eins wie ein anderer ist. Oft haben wir mehrere Fragen, wie auch hier.

Kündigung ohne Grund? Ist das erlaubt?

Die Fristlose Kündigung in der Probezeit ist sehr ungewöhnlich, denn der Arbeitgeber macht sich unnötig stress und riskiert ein Gerichtsverfahren, das im Zweifel teurer ist als die zwei Wochen Lohn, um die es am Ende wirtschaftlich geht.


Diese Anfrage (wir haben sie redaktionell verändert, damit der Absender nicht erkennbar ist) erreichte uns gerade:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe innerhalb der Probezeit eine fristlose Kündigung erhalten, ohne einer Abmahnung.

Am 13.12.21 habe ich die Arbeitsstelle angetreten.

Am 14.12.21 habe ich mich rechtzeitig angemeldet, da ich einen kleineren Wasserschaden zuhause hatte, das war kein Problem für die.

Am 15.12.21 habe ich mich rechtzeitig krankgemeldet und hatte ein paar Stunden später die fristlose Kündigung im Briefkasten.

Mir geht es lediglich um die fristlose Kündigung, das kann doch nicht rechtens sein?

Mit freundlichen Grüßen


Hier unsere vorläufige Einschätzung und Antwort:

Sehr geehrte Frau ….,

Ihre Fallgestaltung ist wirklich ungewöhnlich und in über 20 Jahren Arbeitsrecht hatte ich genau diesen Fall noch nie. Lassen Sie mich ein wenig ausholen und den auf den ersten Blick simplen Fall ein wenig beleuchten:

  1. Kündigung in der Probezeit
    Für die Kündigung in der Probezeit braucht der Arbeitgeber keine „echten“ Kündigungsgründe im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes. Es genügen vernünftige, nachvollziehbare Erwägungen. Passt nicht ins Team. Bringt nicht die erwarteten Leistungen. Fehlendes Vertrauensverhältnis seitens der Vorgesetzten. Das alles kann reichen. Aber nach einem Tag im Job? Schwer zu glauben. Aber es kann auch genügen, dass der Arbeitgeber meint, sich verkalkuliert zu haben und Ihre Arbeitskraft doch nicht zu benötigen.
  2. Fristlose Kündigung
    Für eine fristlose Kündigung gelten immer die gleichen Voraussetzungen, egal ob in der Probezeit, oder nach 20 Jahren. Diese sind im § 626 BGB beschrieben. Kurz gesagt, es muss dem Arbeitgeber unzumutbar sein, sich mit Ihnen auch nur noch eine Sekunde im Betrieb zu beschäftigen. Schwer nachvollziehbar, wie das bei Ihnen passiert sein soll. Einmal guten Tag sagen. Dann nachvollziehbar verhindert. Dann Krank. Wie Sie sich da so daneben benommen haben sollten, ist mir kaum ersichtlich.
  3. Kündigung während der Krankschreibung
    Entgegen weit verbreiteter Irrtümer ist die Kündigung während der Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich möglich. Lediglich im Fall schwerer Erkrankung im Krankenhaus oder im Falle von Home z.B. kann es anders aussehen.
  4. Kündigung wegen der Krankschreibung
    Die Kündigung wegen der Krankschreibung hat strenge Voraussetzungen, die in Ihrem Fall nicht erfüllt sein können. Wenn Sie Ihre Kündigung einige Stunden nach der Einreichung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen, lässt sich das nicht mit der Annahme erklären, dass Sie in Zukunft übermäßig oft krank sein werden.

Sie sehen, Ihr kleiner Fall hat ungewöhnlich viele Blickwinkel aufgeworfen. Dafür vielen Dank!

Wir wünschen Ihnen alles Gute und ein erfolgreiches Jahr 2022 und einen besseren Arbeitgeber

Axel Pöppel
Rechtsanwalt

RA Axel Pöppel


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Kündigung in der Probezeit

In der Probezeit gelten für eine Kündigung einige besondere Voraussetzungen. Eine Kündigung kann in der Probezeit grundsätzlich grundlos erfolgen. Der Arbeitgeber muss zwar einen Grund für die Kündigung haben, diesen muss er gegenüber dem Arbeitnehmer allerdings nicht benennen.

Abweichende Regelungen für die Kündigungsfrist

Abweichende Regelungen gelten in der Probezeit auch für die Kündigungsfrist. Bei einer Probezeit von bis zu sechs Monaten beträgt die Kündigungsfrist in der Regel zwei Wochen. Eine Verkürzung dieser Frist jedoch nicht möglich. Wichtig: die Kündigungsfrist gilt für beide Parteien. Schließlich ist Sinn der Probezeit, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber besser kennenlernen können….WEITERLESEN

Kündigung wegen der Probezeit/ Bild: Unsplash.com/ Alejandro Escamilla


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