Abmahnung wegen verspäteter Krankmeldung

Image

Was muss ich als Arbeitnehmer/in tun, wenn ich krank bin. Ganz einfach: Bescheid sagen. Aber der oder dem RICHTIGEN! Und da fangen die Probleme gerne einmal an. Post kann verloren gehen. Email mit dem Foto? WhatsApp oder SMS an den Vorgesetzten?

Jedes Unternehmen hat hier andere Regeln und die sind teilweise innerhalb einer Firma nicht einmal einheitlich.

Was fast immer richtig ist: SMS an den direkten Vorgesetzten und eine Email an die Personalabteilung.


Die nachfolgende Anfrage erreichte uns zu dem Thema:

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

ich habe heute eine Abmahnung bekommen wegen anbeblicher nicht fristgerechter einreichung meiner AU. Ich habe sie am selben Tag als ich beim Arzt war sie direkt per Post abgeschickt. Man begründet meine Abmahnung damit das sie erst 5 Tage später angekommen ist. Nun ist meine Frage: Ist mein Arbeitgeber mir gegenüber verpflichtet dies mir zu beweisen in Form von eingansstempel meines Arbeitgebers? Also kann ich ihn dazu auffordern mir das zu belegen das es zu spät eingegangen ist?

Mit freundlichen Grüßen


Hier unsere Antwort:

Gute Morgen Herr ….,

wenn der Arbeitgeber es nicht freiwillig macht, wird man nur im Rahmen einer Gerichtsverhandlung den Arbeitgeber wahrscheinlich dazu bringen können, dass er die AU-Bescheinigung mit dem Eingangsstempel vorlegt. Sicher ist es jedoch nicht, da man als Arbeitnehmer grundsätzlich selbst für die Tatsache des rechtzeitigen Zugangs beweisbelastet ist.

Es ist aber nach unsere Einschätzung möglich, dass man über die sogenannte sekundäre Beweislast bzw. über die Regeln der Zivilprozessordnung, §§ 421, 424 ZPO, die Vorlage erreichen kann. Sicher ist es aber, wie gesagt, leider nicht.

Allgemein kann ich Ihnen empfehlen, nur dann gegen die Abmahnung vorzugehen, wenn Sie sich sicher sind, dass die AU-Bescheinigung vorher beim Arbeitgeber eingegangen ist und diese z.B. durch den Stempelaufdruck bzw. durch Zeugenaussagen belegt werden kann. Oder, wenn Sie nicht mehr bei Ihrem Arbeitgeber bleiben und erreichen möchten, mit einer Abfindungszahlung den Arbeitgeber zu verlassen. Rein praktisch ist diese Möglichkeit aber nur gegeben, wenn der Arbeitgeber mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt und ebenfalls ein Interesse an einer Trennung hat oder wenn durch das Vorgehen gegen die Abmahnung dieser Trennungswunsch beim Arbeitgeber geweckt wird.

Schließlich müssen auch die Kosten berücksichtigt werden, sofern keine Rechtsschutzversicherung vorliegen sollte.

Bitte beachten Sie, dass diese lediglich eine Ersteinschätzung ist und eine anwaltliche Beratung nicht ersetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Hamza Gülbas
Rechtsanwalt

Abmahnung/ RA Hamza Gülbas


Mehr Arbeitsrecht: fristlose KündigungFürsorgepflicht krankheitsbedingte KündigungSonderkündigungsschutzWeihnachtsgeld – Anwalt für Arbeitsrecht in Hamburg –  – Fachanwalt für Arbeitsrecht Hamburg – Anwalt Kündigungsschutz Hamburg Fristlose Kündigung Corona – Sozialplan EntlassungTestpflicht Corona – KschGAbfindungsrechner


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie direkt an. Schildern Sie uns unverbindlich Ihr Problem und wir können Ihnen bereits eine kostenlose Ersteinschätzung geben.

Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung und Aufhebungsverträge und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

040 – 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Auch interessant:

Verhalten bei einer Abmahnung

Mit Hilfe einer Abmahnung kann der Arbeitgeber ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers rügen und ihn gleichzeitig darauf hinweisen das Fehlverhalten in Zukunft zu unterlassen.
Verstößt der Arbeitnehmer erneut mit seinem Fehlverhalten gegen arbeitsvertragliche Pflichten, so kann der Arbeitgeber eine Kündigung in Aussicht stellen.

Bei einer verhaltensbedingten Kündigung ist eine Abmahnung beispielsweise Voraussetzung für eine wirksame Kündigung.
Als Konsequenz wird die Abmahnung dann in der Personalakte vermerkt.Wer eine Abmahnung erhält, möchte in der Regel, dass diese zeitnah wieder aus der Personalakte entfernt wird….WEITERLESEN

Verhalten bei einer Abmahnung/ Bild: Unsplash.com


Mehr zum Thema ArbeitsrechtDie wichtigsten Fragen und kurze Antworten zur AbmahnungAbmahnung im ArbeitsrechtVerhalten bei einer AbmahnungVerhaltensbedingte KündigungArbeitsrecht für BankangestellteArbeitsrecht im EinzelhandelArbeitsrecht in der GastronomieArbeitsrecht in der PharmaindustrieArbeitsrecht in Krankenhäusern


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung ist kostenlos. Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung, ufhebungsvertrag und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Auch interessant:

Arbeit aus religiösen Gründen verweigern

Arbeitnehmer sind grundsätzlich verpflichtet die vorgegebenen Tätigkeiten aus dem Arbeitsvertrag zu erledigen.

Doch kann die Arbeit aus religiösen Gründen verweigert werden?
Mit dieser Frage musste sich das Arbeitsgericht Mannheim befassen.

Im konkreten Fall hatte ein Pflegedienst eine Pflegekraft gesucht. In der Stellenbeschreibung war die Pflege und Versorgung von Pflegebedürftigen vorgesehen.
Daraufhin bewarb sich eine Muslimin auf die Stelle und erhielt diese auch.

keine Pflegetätigkeiten gegenüber männlichen Patienten

Doch schon bald kam es zu Streitigkeiten zwischen dem Arbeitgeber und der Mitarbeiterin.
Denn die Muslimin verweigerte die Pflege von männlichen Patienten, sowie den Kauf von Alkohol und Tabak für die Patienten… Weiterlesen

Arbeit aus religiösen Gründen verweigern/ Bild: Unsplash.com


Mehr zum Thema Recht:  Krankheitsbedingte Kündigung – Sozialplan EntlassungKündigung InsolvenzInternationale Scheidung – AufhebungsvertragKündigungsschutz ArbeitsrechtKündigungsschutzklageScheidung bei Deutschen mit Wohnsitz im Ausland – Kündigung ohne AbfindungKündigung trotz KrankschreibungMitbestimmungsrecht Betriebsrat


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie direkt an. Schildern Sie uns unverbindlich Ihr Problem und wir können Ihnen bereits eine kostenlose Ersteinschätzung geben.

Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung und Aufhebungsverträge und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

040 – 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Mehr Kündigungsrecht – Verdachtskündigung:

Unschuldig gekündigt und die Kündigung war als Verdachtskündigung wirksam?

Die Schmerzgrenze war mehr als nur erreicht! Immer wieder hatte ein Unbekannter auf dem Firmenparkplatz eines Unternehmens die Reifen eines bestimmten dort abgestellten Privatautos zerstochen. Die betroffene Mitarbeiterin erstattet Anzeige und die Polizei nimmt die Ermittlungen auf. Zu diesem Zweck installierte die Polizei eine versteckte Videokamera. Und tatsächlich lieferte die Kamera Bilder von einer Person, die sich an einem der Fahrzeuge zu schaffen machte. Zwei Mitarbeiterinnen  waren sich sicher, dass es sich bei dem Täter auf dem Video um einen bestimmten Kollegen handelte. Mit diesem Kollegen gab es seit einiger Zeit Streit.

Der betroffene Arbeitnehmer verweigerte eine Stellungnahme und wurde daraufhin mit einer Verdachtskündigung entlassen. Er erhob Kündigungsschutzklage gegen die fristlose Kündigung. In einem parallel laufenden Strafverfahren wurde er wegen verbliebener Zweifel freigesprochen.

Die vom Arbeitgeber ausgesprochene Verdachtskündigung war nach Ansicht des Arbeitsgerichts wie auch des Landesarbeitsgerichts wirksam und die Kündigungsschutzklage wurde zurückgewiesen. Das Bundesarbeitsgericht entschied jetzt in letzter Instanz, dass die Kündigung rechtens war.


Mehr zum Thema Arbeitsrecht:  – Arbeitsvertrag –  – Kleinbetrieb Fristlose Kündigung Corona – Sozialplan EntlassungTestpflicht Corona – KschGAbfindungsrechnerKündigung fristgerechtKündigung, was tun? –  Anwalt für Arbeitsrecht HamburgKündigungsschutz Hamburg


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie direkt an. Schildern Sie uns unverbindlich Ihr Problem und wir können Ihnen bereits eine kostenlose Ersteinschätzung geben.

Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung und Aufhebungsverträge und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

040 – 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Auch Interessant – Kurz und knapp:

Fristgerechte Kündigung

Ob Eigen- oder Fremdkündigung, der Kündigende hat stets bestimmte Formalien und Fristen einzuhalten. Für den Regelfall der ordentlichen Kündigung liegt zwischen dem erforderlichen Zugang der Kündigung und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch eine bestimmte Zeitspanne. Diese stellt die Kündigungsfrist dar. Es gibt unterschiedlich lange Kündigungsfristen. Insbesondere im Fall der Arbeitgeberkündigung kann der Arbeitnehmer von der Nichteinhaltung der Kündigungsfrist profitieren, da die Kündigung dann unwirksam ist und wiederholt werden muss. Zunächst bleiben das Arbeitsverhältnis und der Anspruch auf Zahlung von Arbeitsentgelt jedoch bestehen. Der Arbeitnehmer kann innerhalb von drei Wochen nach Zugang der nicht fristgemäßen Kündigung Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben. Umgekehrt wird dem Arbeitgeber daran liegen, Fehler hinsichtlich der Kündigungsfrist zu vermeiden, um finanzielle Nachteile sowie ggf. ein Kündigungsschutzverfahren zu vermeiden.

Fristgerechte Kündigung/ RA Hamza Gülbas


Schräg und Lustig: Darf mein Arbeitgeber mich zum Aufräumen zwingen?


Mehr zum Thema: Fachanwalt Arbeitsrecht HusumRechtsanwalt Kündigung HamburgRechtsanwalt Nordfriesland Arbeitsrecht Prämienzahlung Terminsvertretung Arbeitsrecht HamburgKann der Chef überstunden anordnen  –  Freistellung ohne Wideruf Entlassung bei SozialplanZuschläge Mehrarbeit


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie direkt an. Schildern Sie uns unverbindlich Ihr Problem und wir können Ihnen bereits eine kostenlose Ersteinschätzung geben.

Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung und Aufhebungsverträge und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

040 – 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

 

 

Sie benötigen weiteren rechtlichen Rat?

Nutzen Sie unsere Online Anfrage zum Schnell-Check.

Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung ist kostenlos.

Jetzt zum Schnell-Check im Arbeitsrecht

Kanzleibewertung

Erfahrungen & Bewertungen zu Pöppel Rechtsanwälte