
Was muss ich als Arbeitnehmer/in tun, wenn ich krank bin. Ganz einfach: Bescheid sagen. Aber der oder dem RICHTIGEN! Und da fangen die Probleme gerne einmal an. Post kann verloren gehen. Email mit dem Foto? WhatsApp oder SMS an den Vorgesetzten?
Jedes Unternehmen hat hier andere Regeln und die sind teilweise innerhalb einer Firma nicht einmal einheitlich.
Was fast immer richtig ist: SMS an den direkten Vorgesetzten und eine Email an die Personalabteilung.
Die nachfolgende Anfrage erreichte uns zu dem Thema:
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
ich habe heute eine Abmahnung bekommen wegen anbeblicher nicht fristgerechter einreichung meiner AU. Ich habe sie am selben Tag als ich beim Arzt war sie direkt per Post abgeschickt. Man begründet meine Abmahnung damit das sie erst 5 Tage später angekommen ist. Nun ist meine Frage: Ist mein Arbeitgeber mir gegenüber verpflichtet dies mir zu beweisen in Form von eingansstempel meines Arbeitgebers? Also kann ich ihn dazu auffordern mir das zu belegen das es zu spät eingegangen ist?
Mit freundlichen Grüßen
Hier unsere Antwort:
Gute Morgen Herr ….,
wenn der Arbeitgeber es nicht freiwillig macht, wird man nur im Rahmen einer Gerichtsverhandlung den Arbeitgeber wahrscheinlich dazu bringen können, dass er die AU-Bescheinigung mit dem Eingangsstempel vorlegt. Sicher ist es jedoch nicht, da man als Arbeitnehmer grundsätzlich selbst für die Tatsache des rechtzeitigen Zugangs beweisbelastet ist.
Es ist aber nach unsere Einschätzung möglich, dass man über die sogenannte sekundäre Beweislast bzw. über die Regeln der Zivilprozessordnung, §§ 421, 424 ZPO, die Vorlage erreichen kann. Sicher ist es aber, wie gesagt, leider nicht.
Allgemein kann ich Ihnen empfehlen, nur dann gegen die Abmahnung vorzugehen, wenn Sie sich sicher sind, dass die AU-Bescheinigung vorher beim Arbeitgeber eingegangen ist und diese z.B. durch den Stempelaufdruck bzw. durch Zeugenaussagen belegt werden kann. Oder, wenn Sie nicht mehr bei Ihrem Arbeitgeber bleiben und erreichen möchten, mit einer Abfindungszahlung den Arbeitgeber zu verlassen. Rein praktisch ist diese Möglichkeit aber nur gegeben, wenn der Arbeitgeber mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt und ebenfalls ein Interesse an einer Trennung hat oder wenn durch das Vorgehen gegen die Abmahnung dieser Trennungswunsch beim Arbeitgeber geweckt wird.
Schließlich müssen auch die Kosten berücksichtigt werden, sofern keine Rechtsschutzversicherung vorliegen sollte.
Bitte beachten Sie, dass diese lediglich eine Ersteinschätzung ist und eine anwaltliche Beratung nicht ersetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Hamza Gülbas
Rechtsanwalt

Abmahnung/ RA Hamza Gülbas
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Verhalten bei einer Abmahnung/ Bild: Unsplash.com
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Die Schmerzgrenze war mehr als nur erreicht! Immer wieder hatte ein Unbekannter auf dem Firmenparkplatz eines Unternehmens die Reifen eines bestimmten dort abgestellten Privatautos zerstochen. Die betroffene Mitarbeiterin erstattet Anzeige und die Polizei nimmt die Ermittlungen auf. Zu diesem Zweck installierte die Polizei eine versteckte Videokamera. Und tatsächlich lieferte die Kamera Bilder von einer Person, die sich an einem der Fahrzeuge zu schaffen machte. Zwei Mitarbeiterinnen waren sich sicher, dass es sich bei dem Täter auf dem Video um einen bestimmten Kollegen handelte. Mit diesem Kollegen gab es seit einiger Zeit Streit.
Der betroffene Arbeitnehmer verweigerte eine Stellungnahme und wurde daraufhin mit einer Verdachtskündigung entlassen. Er erhob Kündigungsschutzklage gegen die fristlose Kündigung. In einem parallel laufenden Strafverfahren wurde er wegen verbliebener Zweifel freigesprochen.
Die vom Arbeitgeber ausgesprochene Verdachtskündigung war nach Ansicht des Arbeitsgerichts wie auch des Landesarbeitsgerichts wirksam und die Kündigungsschutzklage wurde zurückgewiesen. Das Bundesarbeitsgericht entschied jetzt in letzter Instanz, dass die Kündigung rechtens war.
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