Steuerberater Husum – Steuerrecht in sicheren Händen

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Wir könnten – rein rechtlich gesehen – auch Steuererklärungen und Bilanzen für Sie erstellen, tun wir aber nicht, weil es Leute gibt, die das besser können. Seit vielen Jahren ist Herr Steuerberater Georg Berssenbrügge für seine Mandanten tätig. Ruhig. Sicher. Präzise. Und durchsetzungsfähig gegenüber dem Finanzamt.

Ihr Steuerberater in Husum und Nordfriesland

Georg Berssenbrügge – Steuerberater
Norderstraße 27
25813 Husum
Tel.04841-2594
Fax: 04841-62843
E-Mail: info@steuer-nf.de
Internet: www.steuer-nf.de


Wir empfehlen Herrn Berssenbrügge und sein Team regelmäßig und bekommen stets beste Rückmeldung.

  • Steuerberatung und -gestaltung für Unternehmen
  • Steuererklärungen für Privatpersonen
  • Versteuerung von Ferienimmobilien
  • Begleitung von Gründern und Start-Ups

Georg Berssenbrügge – Steuerberater


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In Husum leben etwa 23.000 Einwohner. Husum ist Verwaltungssitz des Kreises Nordfriesland und hat daher zahlreiche Behörden und ein Amtsgericht, an dem die Rechtsanwälte aus Husum tätig sind. In den Räumen des Amtsgerichts Husum finden die Verhandlungen des Arbeitsgerichts Flensburg statt. So können die Anwälte für Arbeitsrecht aus Husum und Nordfriesland und die Parteien die Gerichtstermine wahrnehmen, als gäbe es in Husum noch ein Arbeitsgericht.

Die Kreisstadt Husum liegt an der Nordseeküste unmittelbar am Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer sowie am Rande der Schleswigschen Geest. Die Stadt Husum liegt rund 7 Kilometer westlich von Kiel, etwa 120 Kilometer nordwestlich von Hamburg und ca. 45 Kilometer südwestlich von Flensburg.

Anwalt für Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst alle Verordnungen, Gesetze und verbindlichen Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich unterscheidet man das Kollektivarbeitsrecht und das Individualarbeitsrecht. Ihr Anwalt für Arbeitsrecht befasst sich mit beiden Bereichen des Arbeitsrechts.

Unter das Individualarbeitsrecht fällt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer. Wobei im Individualrecht der Begriff des Arbeitnehmers weit zu verstehen ist. Im deutschen Recht gibt es keinen einheitlichen Ausdruck für Arbeitnehmer. Das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) versteht unter einem Arbeitnehmer „Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten“, vgl. § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG. Als Arbeitnehmer gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten sowie sonstige Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind, Legaldefinition des § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG. Dies ist vor allem die Definition für die Arbeitsgerichte. Im Allgemeinen ist ein Arbeitnehmer eine Person, der im Rahmen eines Arbeitsvertrages verpflichtet ist, seine Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen.

Kritisch in Einzelfällen kann die Einordnung von Beamten, Soldaten oder auch von leitenden Angestellten und Praktikanten in der Privatwirtschaft sein. Je nachdem, ob die betroffene Person als Arbeitnehmer einzustufen ist oder nicht, kommen unterschiedliche Rechte und Pflichten zur Anwendung. Auch welcher Rechtsweg im Falle einer gerichtlichen Lösung einzuschlagen ist, hängt von dieser genauen Einstufung ab. In diesem Falle sollten sie einen Anwalt für Arbeitsrecht einbeziehen und das idealer Weise bevor sie den Rechtsweg verfolgen.


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Beim Kollektivarbeitsrecht geht es um das Verhältnis zwischen Betriebsräten bzw. Personalräten und Gewerkschaften auf der einen Seite sowie den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite.

Hier ergeben sich mitunter Rechtsfälle, wenn der Arbeitgeber erschweren möchte, dass ein Betriebsrat gebildet wird. Aber auch wenn er bestrebt ist, Einfluss auf die zu wählenden Mitarbeiter auszuüben. Treten Konflikte auf, so ist der Gang zum Anwalt für Arbeitsrecht der beste Schritt zur Lösung. Viel Zeit darf man sich hierfür leider nicht lassen, da das Betriebsverfassungsrecht nur kurze Fristen für die Wahrung der Interessen des Arbeitnehmers kennt.

Manchmal kommt es zu Überschneidungen zwischen Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht. Wenn zum Beispiel bei einer Entlassung der Betriebsrat nicht gehört wird, so sind zunächst einmal die Interessen des Betriebsrates verletzt (Kollektivarbeitsrecht). Auf der anderen Seite verstösst dies auch gegen die Interessen des einzelnen Arbeitnehmers (Individualarbeitsrecht).


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Arbeitsrechtler

Der Arbeitsrechtler ist ein Anwalt für Arbeitsrecht, der sich ausgiebig und umfassend im Arbeitsrecht und seinen Facetten auskennt. Er zeichnet sich auch durch das Wissen um die aktuellen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte aus.

Ein Nachweis für diese besondere Kenntnis des Arbeitsrechts ist gerne der Titel der Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht. Die allermeisten Arbeitsrechtler führen neben ihrem Titel des Rechtsanwalts auch diesen Titel. Diese Fachanwaltsbezeichnung wird dem Arbeitsrechtler immer dann zugesprochen, wenn er seine Erfahrung und fundierte Kenntnis auf dem Bereich des Arbeitsrechts immerfort nachweisen kann. Bei der Suche nach einem Arbeitsrechtler ist deshalb die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ durchaus ein wichtiger Hinweis. Immerhin ist die Bezeichnung Arbeitsrechtler keine geschützte Bezeichnung wie die des Fachanwalts für Arbeitsrecht.

Der Arbeitsrechtler hilft ihnen bei der Vertragsformulierung, also schon zu Beginn ihres Arbeitsverhältnisses. Sie müssen sich von ihrem neuen Chef nicht alles gefallen lassen. Besonders braucht Ihr Chef nicht alles zu wissen. Die Frage danach, ob sie Kinder haben möchten, kann durchaus eine unzulässige Fragestellung sein.

Hamza Gülbas


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Überstunden abbummeln

Viele Arbeitnehmer stehen vor der Wahl: Überstunden abbummeln, das heißt durch Freizeit ausgleichen, oder lieber ausbezahlen lassen. Im Regelfall gilt dabei, dass Überstunden zusätzlich zum Monatsgehalt zu bezahlen sind, wenn der Arbeitgeber sie angeordnet hat. Viele Arbeitgeber sind aber nicht dazu bereit, die Überstunden auszubezahlen. Sie fordern stattdessen von ihren Arbeitnehmern, dass diese die angesammelten Überstunden abbummeln. Weiterlesen

Abbummlen von Überstunden/ Bild: Unplash.com/ Dev


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 Regelabfindung

Immer wieder kursieren die Begriffe Abfindungsanspruch und Regelabfindung durch die Köpfe. Dabei ist beides erstmal nicht schriftlich festgelegt oder gesetzlich definiert. Regelabfindung – 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Jahr der Beschäftigung. Hinweis: Einen echten Abfindungsanspruch gibt es praktisch nicht. Die wenigen Ausnahmefälle sind sehr selten und betreffen fast immer echte Führungskräfte wie Prokuristen oder Personalleiter. Es hat sich aber eine sog. Regelabfindung von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Jahr der Beschäftigung eingebürgert. Weiterlesen

Regelabfindung


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