Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Eilbek

Die Kündigungsspezialisten

Sie suchen nach „Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Eilbek“? Als Fachanwälte für Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer und Betriebsräte. Unsere Kompetenz umfasst alle Gebiete des Arbeits- und allgemeinen Dienstvertragsrechts. Ein besonderer Schwerpunkt liegt beim Kündigungsschutz und im Individual- und Betriebsverfassungsrecht.


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Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Der Rechtsanwalt ist ein wichtiger Bestandteil unseres Rechtssystems. Er trägt dabei unabdingbar zum Funktionieren unseres Rechtssystems bei. Im Gegensatz zum Staatsanwalt, dem Notar und Richter ist das berufsprägende Attribut eines Rechtsanwalts die parteiische Interessensvertretung. Er setzt sich bestmöglich für seine Mandanten ein.

Soll sich also jemand professionell für Ihre Interessen im Arbeitsrecht einsetzen, so ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts notwendig. Der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wird dabei bemüht sein, Ihre Interessen gegenüber Gerichten und Gegnern durchzusetzen. Ab und an ist die gerichtliche Klärung der beste Klärungsweg. Dies immer dann, wenn eine der Parteien nicht mit sich verhandeln lässt. Allerdings auch, wenn Gerichtsfristen abzulaufen drohen.

Aber nicht immer ist der Weg zum Arbeitsgericht unausweichlich. Der erfahrene Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wird zuvor mit dem jeweiligen Unternehmer unter Hinweis auf die Rechtslage eine außergerichtliche Lösung herbeizuführen versuchen.

Verweigert der Arbeitgeber das Ausstellen eines Arbeitszeugnisses, ist die Klage vor Gericht wenig förderlich. Zwar gibt es für den Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf ein Zeugnis. So ein Arbeitszeugnis muss aber wahrheitsgemäß und vollständig sein, der Anspruch kann per Gerichtsentscheid durchgesetzt werden. Ist das Arbeitszeugnis allerdings nicht berufsfördernd, darf man die zeitliche Komponente nicht außer Acht lassen. Eine gerichtliche Auseinandersetzung dauert meist länger als ein außergerichtlicher Vergleich. Benötigt man ein Arbeitszeugnis für die Bewerbung, ist ein Urteil nach einigen Monaten nicht sehr hilfreich.

Sie können einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht auch dann einschalten sich für ihre Interessen einzusetzen, wenn kein akuter Rechtsstreit sich abzeichnet. Also wenn ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht nur vorsorglich bevollmächtigt wird.

Falls Sie einen Jobwechsel planen müssen und hoffen auf den Erhalt einer angemessenen Abfindung. Auch in diesem Fall kann der hinzugezogene Rechtsanwalt für die nötigen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber in Verhandlungen treten. Angezeigt ist dies immer dann, wenn Sie um ihre eigene Verhandlungsschwäche wissen. Typisch ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zudem, wenn sie mit Ihrem Brötchengeber menschlich verbunden sind und nicht wissen, wie Sie eine Verhandlung führen sollen. Ihr versierter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auch so gestalten, dass sich dieser nicht automatisch bedrängt fühlt.

RA Hamza Gülbas


Rechtsanwalt in Eilbek

Der Hamburger Stadtteil Eilbek liegt im Osten der Stadt und grenzt an die Stadtteile Barmbek-Süd, Wandsbek und Hamm an und gehört zum Hamburger Bezirk Wandsbek. Bereits im Jahre 1247 wurde Eilbek erstmalig schriftlich erwähnt, gehörte aber lange Zeit zum Hospital zum Heiligen Geist, ehe die Neustrukturierung des Hamburger Landes Eilbek den Landherren der Geestlande zusprach.

Durch die Bombardierung im zweiten Weltkrieg fast vollkommen zerstört, erfolgte anschließend ein langjähriger Wiederaufbau im für den Hamburger Osten typischen roten Klinkerbau. Gegenwärtig leben in Eilbek etwa 20.000 Einwohner.

In Eilbek gibt es zur Erholung und Entspannung der Bewohner und Touristen mehrere Parkanlagen wie z.B. den Jacobi-Park oder aber auch den Eilbeker Bürgerpark und den Park auf dem Krankenhausgelände des AK Eilbeks. Ferner lockt der Eilbekkanal zu Spaziergängen und Erkundungen oder auch Bootsausflügen ein.

Eilbek ist gut an den öffentlichen Nahverkehr in Hamburg angeschlossen und sowohl die Stadtmitte von Hamburg als auch die umliegenden Stadtteile können bequem mit Bus oder Bahn erreicht werden. Das Arbeitsgericht Hamburg kann von Eilbek aus ebenfalls leicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder auch dem Fahrrad erreicht werden.


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Diensthandy im Urlaub

Viele Arbeitgeber stellen ihren Mitarbeitern heute Diensthandys zur Verfügung. So lässt sich zwar privates und dienstliches klar trennen, allerdings sorgt ein Diensthandy oftmals auch für Stress bei den Mitarbeitern. Denn häufig fühlen sich die Mitarbeiter verpflichtet, ständig erreichbar zu sein, egal ob Wochenende oder Urlaub.
Doch kann der Arbeitgeber von seinen Mitarbeitern verlangen, dass diese auch im Urlaub für den Arbeitgeber erreichbar sind?… Weiterlesen

Diensthandy im Urlaub/Bild: Unsplash.com/Jacob Ufkes


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Fallbeispiel

Fristlose Kündigung

Lehrer schlägt zurück: fristlose Kündigung unwirksam.
Nach einer zunächst verbalen Auseinandersetzung soll eine Schülerin einem Lehrer auf dessen erkrankte Schulter geschlagen haben. Dieser habe dann als Abwehrreaktion zurückgeschlagen. Der Dienstherr kündigte das Anstellungsverhältnis aufgrund des Vorfalls fristlos, hilfsweise ordentlich. Gegen diese fristlose Kündigung wehrte sich der Lehrer mit einer Kündigungsschutzklage.

Das zuständige Arbeitsgericht gab der Klage statt, dagegen legte das Land Berufung ein. Das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt hat jetzt bestätigt, dass die fristlose Kündigung unrechtmäßig war. Nach Ansicht der Richter habe eine außergewöhnliche Situation vorgelegen. Demnach könne zumindest nicht ausgeschlossen werden, dass es sich bei der Reaktion des Lehrers tatsächlich um einen Reflex gehandelt habe. Im Rahmen der Gesamtabwägung stelle sich die fristlose Kündigung als unrechtmäßig dar. Über die Rechtmäßigkeit der ordentlichen Kündigung wurde noch nicht entschieden.

Quelle: LAG Sachsen-Anhalt, 22.09.2011, Az: 4 Sa 404/10

Fristlose Kündigung/ Bild: Unsplash.com


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Fallbeispiel

Rückzahlung der Ausbildungskosten

Eine zu umfassende Bindung des Mitarbeiters durch Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten ist grds. unzulässig und führt zur Unwirksamkeit der Klausel insgesamt. Daraus resultiert, daß der Arbeitnehmer keinerlei Erstattungsplfichten mehr hat.
Regelungen im Arbeitsvertrag, die einen Mitarbeiter zur Erstattung von Aus- und Fortbildungskosten verpflichten, unterliegen nach der Rechtsprechung des BAG der Inhaltskontrolle nach den Regeln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen-Prüfung und somit den gleichen Anforderungen, wie die AGB von Gebrauchtwagenhändlern, Internetversendern und Kaufhäusern.

Voraussetzung für eine rechtswirksame Rückzahlungsklausel ist nach der Rechtsprechung des BAG , dass die Ausbildung für den Arbeitnehmer von tatsächlichem und geldwertem Vorteil ist. Eine „normale“ ein oder mehrtägige Weiterbildung fällt in jedem Falle nicht darunter. Es muß sich schon um eine Aus- oder Weiterbildung handeln, die den „Marktwert“ erhöht und / oder die Chancen am Arbeitsmarkt wesentlich erhöht.

Darüber hinaus darf der Angestellte nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung nicht unangemessen lange an den Arbeitsplatz gebunden wird. Ist eine zu lange Bindungsdauer vereinbart, führt dies grundsätzlich zur Unwirksamkeit der Rückzahlungsklausel insgesamt und ein Rückzahlungsanspruch besteht dann nicht mehr.

Nach der recht schwierigen Rechtsprechung sind fast alle Rückzahlungsvereinbarungen von mehr als 2 Jahren in jedem Falle unwirksam. Aber kürzer wirkende Rückzahlungsvereinbarungen können unwirksam sein. In der Rechtspraxis haben sich die meisten entsprechenden Klauseln als rechtlich nicht bindend gezeigt.

Rückzahlung der Ausbildungskosten/ Bild: Unsplash.com/ Christian Dubovan


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Fallbeispiel

Abfindungsanspruch

Anspruch auf Abfindung bei Kündigung? Wie hoch ist mein Abfindungsanspruch nach der Kündigung durch meinen Chef?

Diese Frage bekommen wir immer wieder gestellt und sagen ebenso immer wieder: Es gibt im Deutschen Arbeitsrecht an sich keinen Abfindungsanspruch. Das klingt erstmal komisch, weil fast jeder Kündigungsschutzprozeß mit der Zahlung einer Abfindung endet. Der Deutsche Kündigungsschutz schützt das Arbeitsverhältnis in seinem Bestand. Wenn also eine Kündigung vom Arbeitsgericht für unwirksam erklärt wird, läuft das Arbeitsverhältnis weiter. Der Sieg vor Gericht bedeutet als keine Abfindung wegen der unwirksamen Kündigung, sondern eine Rückkehr zu den Kollegen an den alten Arbeitsplatz.

Üblicherweise dauert ein Kündigungsschutzprozeß zwischen 6 und 12 Monaten. Je nach Gericht und individuellem Ablauf des Verfahrens. Wenn der Arbeitgeber also nach neun Monaten von der Unwirksamkeit seiner Kündigung erfährt, hat er den ungewollten und schon „ausgebuchten“ Kollegen wieder vor der Nase und auf der Pay-Roll. Ungekündigt und darf die Zeit seit der Kündigung nachbezahlen. Vor dem Hintergrund dieses teils kaum überschaubaren Risikos werden Abfindungen gezahlt.

Einen echten Abfindungsanspruch gibt es nur bei echten leitenden Angestellten (z.B. Prokuristen) im laufenden Kündigungsschutzverfahren. Wenn dann der Arbeitgeber einen Auflösungsantrag stellt, setzt das Gericht eine Abfindung fest.

Abfindungsanspruch/ Bild: Unsplash.com


Fallbeispiel:

Mündliche Kündigung

Kann ich mündlich gekündigt werden?
Mündliche Kündigungen sind grundsätzlich und ohne jede Ausnahme unwirksam. Trotzdem sollte der von der Kündigung betroffene Arbeitnehmer unbedingt und sofort einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen, um das weitere Vorgehen zu planen. Das Anstellungsverhältnis bleibt nämlich rechtlich nach einer mündlichen Kündigung ohne Einschränkungen bestehen. Dies gilt im Übrigen auch für Kündigungen des Arbeitnehmers und Aufhebungsverträge.

Die Erfahrung zeigt, daß nach einer mündlichen Kündigung in der Regel die schriftliche Kündigung oder eine Kündigungsbestätigung sehr schnell folgt. Darauf sollte man vorbereitet sein. WEITERLESEN


Mehr zum Thema Kündigung: Kündigungsschutzgesetz – Abfindung Steuer vermeidenTeilmonatsberechnung RechnerSozialplan Abfindung – Arbeitnehmerüberlassung AbfindungKündigungsschutzklage – Abfindungsrechner – Anwalt Arbeitsrecht – Personalabbau Lufthansa  – Germanwings EntlassungenAirline Arbeitsrecht  Anwalt Arbeitsrecht LuftfahrtAirbus Personalabbau Kündigung Piloten TUIfly


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Airbus plant massiven Stellenabbau – Norddeutschland verliert viele Arbeitsplätze

Der massiver Stellenabbau bei Airbus wird vor allem die Norddeutschen Standorte treffen. Wie sich aus aktuellen Presse Mitteilungen entnehmen lässt, verhandeln Arbeitgeberseite, Betriebsräte und Gewerkschaften über den von Airbus beabsichtigten Stellenabbau.

Norddeutschland massiv vom Stellenabbau bei Airbus betroffen

Im Werk in Hamburg-Finkenwerder wird es wohl über 2000 Arbeitsplätze kosten. In Stade sind über 300 Arbeitsplätze betroffen und in Bremen noch einmal über 400.Die Arbeitsplätze sollen nach Angaben von Airbus aber nicht nur in der Produktion abgebaut werden, sondern auch in der Verwaltung und den anderen Bereichen.

Nach Aktuellen Informationen des NDR sind alle Norddeutschen Standorte massiv betroffen.

Mehr zum Thema Airlines  und Flugzeugbau im Arbeitsrecht gibt es hier:

Norddeutschland massiv vom Stellenabbau bei Airbus betroffen/ Bild: Axel Pöppel


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Überstunden abbummeln

Viele Arbeitnehmer stehen vor der Wahl: Überstunden abbummeln, das heißt durch Freizeit ausgleichen, oder lieber ausbezahlen lassen. Im Regelfall gilt dabei, dass Überstunden zusätzlich zum Monatsgehalt zu bezahlen sind, wenn der Arbeitgeber sie angeordnet hat. Viele Arbeitgeber sind aber nicht dazu bereit, die Überstunden auszubezahlen. Sie fordern stattdessen von ihren Arbeitnehmern, dass diese die angesammelten Überstunden abbummeln. Weiterlesen

usplash.com/ Dev


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