Rechtsbeistand bei Kündigung in Hamburg

Sie suchen nach „Rechtsbeistand bei Kündigung in Hamburg“? Als Fachanwälte für Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer und Betriebsräte. Unsere Kompetenz umfasst alle Gebiete des Arbeits- und allgemeinen Dienstvertragsrechts. Ein besonderer Schwerpunkt liegt beim Kündigungsschutz im Individual- und Betriebsverfassungsrecht.

Da Arbeitsrechtssachen schnell gelöst werden sollten, gibt es bei uns grundsätzlich umgehend einen ersten Beratungstermin. Wenn möglich noch am selben Tag, sonst tags darauf.


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Rechtsbeistand bei Kündigung

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann für den Gekündigten erhebliche Nachteile haben. Vor allem dann, wenn die Vertragskündigung außerordentlich ausgesprochen worden ist. Nicht nur, dass die Bundesagentur für Arbeit die finanzielle Unterstützung für eine Zeit von drei Monate sperren kann, auch die finanzielle Existenz kann extrem gefährdet sein. Umso wichtiger ist daher bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses die Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht.

Keinesfalls vergessen sollte man die gesetzliche Frist von drei Wochen, in der gegen eine Kündigung die Kündigungsschutzklage eingereicht werden kann. Ihr juristischer Vertreter wird daher vorrangig erst einmal die Frist einzuhalten haben, aber natürlich nur dann, wenn die gesetzliche Frist nicht schon verstrichen ist. Deshalb ist das umgehende Beauftragen des Rechtsanwalts so wichtig. Ein besonderes Augenmerk verdient auch § 5 Abs. 1 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz: „War ein Arbeitnehmer nach erfolgter Kündigung trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt verhindert, die Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung zu erheben, so ist auf seinen Antrag die Klage nachträglich zuzulassen.“ Es ist alsodurchaus realistisch, unter gewissen Bedingungen auch nach Fristversäumung, die Klage erfolgsversprechend einzuleiten. Eine offensichtlich verspätete Klage wird ihnen unter normalen Umständen nur Kosten verursachen, aber keinen Erfolg.

Der von ihnen eingeschaltete Rechtsbeistand wird die formelle und materielle Gültigkeit der Kündigung sorgfältig begutachten. Dabei sind dem Rechtsbeistand der schriftliche Arbeitsvertrag und die schriftliche Kündigung zuzeigen, soweit diese entsprechend erfolgt sind. Ebenso wichtig ist es, eine möglicherweise mit der Kündigung oder kurz zuvor ausgesprochene Abmahnung vorzuzeigen. Mit diesen Unterlagen und der von ihnen geschilderten Kündigungssituation wird ihr Rechtsbeistand ihnen eine erste Einschätzung über die Erfolgsaussichten Erfolgswahrscheinlichkeit einer Klage abgeben können. (Achtung: Verspricht ihnen ihr Rechtsbeistand „ohne wenn und aber“ einen garantierten Erfolg, so dürfte diese Aussage ziemlich unseriös sein, im Zweifel sollten Sie dann einen anderen Rechtsbeistand aufsuchen.)

Doch auch vor einer Kündigung, besonders bei ungerechtfertigten und unverhältnismäßigen Abmahnungen, wird ihr Rechtsbeistand ihnen behilflich können. Zumeist ist eine schriftliche Abmahnung vom Chef nur das erste Signal für eine bereits ins Auge gefasste Trennung vom Arbeitnehmer.

Ein spezialisierter Rechtsbeistand wird sich nicht umsonst für Sie einsetzen. Daher sollten sie bei einer drohenden Entlassung mit ihrem Rechtsbeistand zuvor die Kosten besprechen und die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe durchgehen.

Pöppel Rechtsanwälte


Rechtsanwalt in Hamburg

Die Freie und Hansestadt Hamburg ist Metropolregion im Norden Deutschlands und nach Berlin die zweitgrößte Stadt Deutschlands. Hamburg ist Stadtstaat und befindet sich südlich von Schleswig Holstein und nördlich von Niedersachsen. In Hamburg leben um 1,8 Millionen Bewohner.

Die Stadt Hamburg teilt sich in die folgenden sieben Bezirke auf:

  • Hamburg-Mitte
  • Hamburg Altona
  • Hamburg Eimsbüttel
  • Hamburg Hamburg-Nord
  • Hamburg Wandsbek
  • Hamburg Bergedorf
  • Hamburg Harburg

Des Weiteren hat Hamburg in der Summe 104 einzelne Stadtteile: Hamburg St. Pauli, Hamburg Rotherbaum, Hamburg Altona, Hamburg Eppendorf oder auch Hamburg Winterhude um nur einige der bekannteren zu nennen. Über den Airport Hamburg, die Anbindung an das bundesweite Schienennetz und die beiden wichtigen Bundesautobahnen A1 und A7 in Deutschland ist Hamburg sowohl innerhalb Deutschlands als auch international ideal vernetzt.

Hamburg bietet Betrieben jeglicher Couleur ideale Standortvoraussetzungen für erfolgreiches Wirtschaften und Handeln. Bedeutende internationale Betriebe haben in Hamburg gleichfalls ihren Sitz wie eine dynamische Gründerszene rund um die Branche der (neuen) Medien. Nichts desto trotz haben sich ebenso zahllose lokale Betriebe in den jeweiligen Stadtteilen von Hamburg über die Jahrzehnte gehalten und bilden ein nachhaltiges, wirtschaftliches Gerüst abseits der großen, multinationalen Unternehmen und Konzerne. Dies sind z.B. die alteingesessen Handwerksbetriebe, Gaststätten und die vielen zusätzlichen Dienstleister rund um das Leben in einer großen Stadt wie Hamburg.

Jedes Jahr besuchen viele Millionen Touristen die Hansestadt Hamburg, die Anzahl der Übernachtungen liegt bei über acht Millionen jedes Jahr. Neben den international bekannten Sehenswürdigkeiten in Hamburg wie z.B. die Alster, den Hamburger Hafen und die Reeperbahn lädt die grüne Stadt Hamburg seine Touristen auch zu erholsamen Spaziergängen in die zahlreichen Parks und Grünflächenanlagen ein. Kulturell hat Hamburg ein umfangreiches und vielfältiges Programm zu bieten.

Es gibt in Hamburg mehr als 60 Museen und Theater, dazu Kleinkunstbühnen, Clubs, Discotheken und eine große Anzahl jedes Jahr statt findende Veranstaltungen wie z.B. den Hafengeburtstag. Restaurants jeder Preisklasse, Cafés, Bars und die typischen Stadtteilkneipen runden das gastronomische Angebot Hamburgs ab. Die „Hamburger Reeperbahn“ als das international bekannte, sündige Pflaster von Hamburg bietet ebenfalls ein umfangreiches musikalisches und abwechslungsreiches Unterhaltungsprogramm für die Gäste und Bürger der Stadt.

Schon im 7. Jh. wird Hamburg schriftlich erstmals erwähnt und hat sich in einer wechselhaften Geschichte zur jetzigen Millionenstadt entwickelt. Die namensgebende Hammaburg im heutigen Stadtteil Hamburg-Altstadt wurde existiert nicht mehr, da sie schon im 9. Jahrhundert von den Wikingern völlig zerstört wurde.

In Hamburg gibt es neben den typischen Behörden und öffentlichen Einrichtungen auch das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht. Beide Gerichte sind unter einer Adresse im Hamburger Stadtteil Barmbek-Süd ansässig und mühelos mit dem ÖPNV vom Hbf aus zu erreichen.

Rechtsanwalt in Hamburg/ Bild: Pöppel Rechtsanwälte


Fallbeispiel

Betriebsbedingte Kündigung

Die betriebsbedingte Kündigung ist die am häufigsten ausgesprochene Kündigung. Gleichzeitig ist sie – neben der verhaltensbedingten Kündigung – die am schwierigsten durchzusetzende Kündigungsart.

Die betriebsbedingte Kündigung wird von den Arbeitsgerichten in drei Stufen geprüft:

  • In der ersten Stufe ist der Wegfall des Arbeitsplatzes aufgrund dringender betrieblicher Erfordernisse festzustellen, die der Weiterbeschäftigung entgegenstehen.
  • In der zweiten Stufe ist das Fehlen einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Unternehmen zu prüfen.
  • In der dritten Stufe wird die Auswahlentscheidung des Arbeitgebers unter sozialen Gesichtspunkten überprüft.

Wenn eine der drei vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt ist, ist die Kündigung unwirksam. Daneben kann sich die Unwirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung auch aus formalen Gründen ergeben. So können einer fehlerhafte Betriebsratsanhörung oder eine unterbliebene Zustimmung in Fällen besonderen Kündigungsschutzes (z.B. Betriebsräte, Schwangere oder Schwerbehinderte) eine an sich wirksame Kündigung auch noch „kippen“.

Wir prüfen jede Kündigung unter allen erdenklichen Gesichtspunkten und entschieden dann gemeinsam mit Ihnen über das weitere Vorgehen.

Betriebsbedingte Kündigung/ Bild: Unsplasl.com/ Craig Whitehead


Fallbeispiel

Kündigung

Sehr viele Kündigungen haben Schwächen, die eine erfolgreiche Anfechtung im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens erlauben. Dabei sind es oft um Formfehler, fehlerhafte Begründungen etc. Diese Fehler haben ihren Grund oft darin, daß die Kündigungen vom Arbeitgeber nicht von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ausgearbeitet wurden.

Zum Schluss gehen für den Inhaber der Firma viele Verfahren in Kündigungssachen „teuer“ zu Ende, weil eine leicht zu übersehende Formalie gefehlt hat. So kann schon ein freier Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung oder eine fehlerhafte Anhörung des Betriebsrats zahlreiche Kündigungen scheitern lassen.

Diese Angriffspunkte und Schwächen einer Kündigung sind aber häufig nur für die Top-Spezialisten für Arbeitsrecht erkennbar, was den Besuch beim Fachanwalt für Arbeitsrecht im Prinzip immer empfehlenswert macht.

Kündigung/ Bild: Unsplah.com/ Johannes W.



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Zeugnis

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses durch seinen Arbeitgeber. Seit 2003 folgt dies für die meisten Arbeitnehmer aus § 109 der Gewerbeordnung. Daneben gibt es entsprechende Regelungen in den jeweils geltenden (Mantel-) Tarifverträgen. Für die Beamten gilt die gesetzliche Grundlage des § 85 des Bundesbeamtengesetzes.  
Der § 109 der Gewerbeordnung regelt zugleich die zwei inhaltlich unterschiedlichen Arten von Zeugnissen:   ….WEITERLESEN

Arbeitszeugnis


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Der Urlaubsanspruch – Wie viele Tage stehen mir zu?

Der Urlaubsanspruch ist in aller Regel im Arbeitsvertrag festgelegt oder ergibt sich aus einem geltenden Tarifvertrag. Beide Regelungswerke müssen sich aber an eins halten: den gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Mindesturlaub.

Der Mindesturlaubsanspruch

Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch beträgt gem. § 3 des Bundesurlaubsgesetzes jährlich mindestens 24 Werktage. Als Werktag in diesem Sinne sind die Tage von Montag bis Samstag gemeint. Da das Gesetz also von einer Sechs-Tage-Woche ausgeht, haben Arbeitnehmer einen Mindesturlaubsanspruch von umgerechnet vier Wochen im Jahr. Für Jugendliche und Schwerbehinderte gilt ein höherer Mindesturlaubsanspruch….WEITERLESEN

Zur Ermittlung des konkreten Urlaubsanspruchs/ Bild: Unsplash.com/ Johannes Plenio


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Kündigungsschutz im Minijob

An dieser Stelle muss etwas Grundsätzliches festgehalten werden: Wer in einem Minijob arbeitet, hat genau die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Vollzeitjobber. Das gilt für die Regelungen für Urlaub und Krankheit und ebenso für die Kündigung.

Was macht einen Minijob aus?

Eine Anstellung wird dann als Minijob bezeichnet, wenn sie regelmäßig ausgeübt und ein monatliches Arbeitsentgelt von maximal 450€ ab Herbst 2022 sind es 520 € nicht überschritten wird. Regelmäßig bedeutet hierbei, dass die Beschäftigung nicht als wirtschaftlich unbedeutend eingestuft werden sollte. Der monatliche Verdienst von 450€ kann im Einzelfall höher ausfallen – auf das gesamte Jahr gesehen sollte der Monatsdurchschnitt 450€ aber nicht übersteigen. WEITERLESEN

Kündigungsgrund im Minijob/ Bild: Unsplash.com


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