Unter Freistellung versteht man die Befreiung von der Arbeitspflicht, wobei der Anspruch auf Fortzahlung des Lohns im Grunde weiter besteht. Auch wenn die meisten Freistellung im Zusammenhang mit Kündigungen und Aufhebungsverträgen vereinbart bzw. angeordnet werden, gibt es zahlreiche weitere Gründe für eine Freistellung.
Gründe für eine Freistellung ohne Kündigung
So können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer beispielsweise auf eine Freistellung einigen, wenn es zu Auftragsmangel oder Lieferengpässen im Unternehmen kommt. Für den Arbeitgeber wird dies aber erst dann sinnvoll, wenn der Arbeitnehmer während der Freistellung weniger Lohn erhält. Eine Freistellung ist auch im Rahmen eines Bildungsurlaubs möglich, ebenso für Betriebsratsmitglieder während der Betriebsratstätigkeit. In vielen Arbeits- und Tarifverträgen sind zudem Freistellung vorgesehen für die eigene Hochzeit, die Geburt des Kindes, Beerdigungen im Familienkreis oder für Umzüge. Für diese Ereignisse muss dann nicht extra Urlaub genommen werden. Im Grunde wird ein Arbeitnehmer auch dann von der Arbeit freigestellt, wenn er arbeitsunfähig erkrankt ist.
Das Sabbatjahr
Aber auch während eines Sabbaticals (auch bekannt als Sabbatjahr) wird der Arbeitnehmer von seiner Arbeitspflicht freigestellt, ohne dass eine Kündigung im Raum steht. Das Sabbatical ist ein Arbeitszeitmodell, welches dem Arbeitnehmer die Möglichkeit gibt, für längere Zeit – meist 3 bis 12 Monate – aus dem Job auszusteigen, um eigenen Projekten, etwa Reisen, Hausbau oder einem Studium nachzugehen. Nach Ablauf der Zeit kehrt man wie gewohnt an den alten Arbeitsplatz zurück. Während dieser Auszeit erhält man sein übliches bzw. ein speziell für diese Zeit vereinbartes Gehalt. In den meisten Fällen wird über einen gewissen Zeitraum vor Beginn des Sabbatjahrs Arbeitszeit angespart, die für die spätere Auszeit verwendet wird. So kann beispielsweise eine übliche Teilzeitstelle für eine gewisse Zeit Vollzeit ausgeübt werden, wobei es bei dem Teilzeitgehalt bleibt. Dafür erhält man aber während der Freistellung weiterhin sein Gehalt als Teilzeitkraft, weil man quasi „vorgearbeitet“ hat. Es ist aber auch üblich, sein Gehalt für eine gewisse Zeit um einen bestimmten Prozentsatz bei gleichbleibender Arbeitszeit zu kürzen, um später während der Freistellung das einbehaltene Geld zu erhalten.
Pflegezeit kranker Angehöriger
Zudem besteht ein Anspruch auf eine bezahlte Freistellung zur Pflege kranker Angehöriger, insbesondere der eigenen Kinder unter 12 Jahren. Es ist jedoch ein ärztliches Attest notwendig, welches bescheinigt, dass das Kind hilfebedürftig ist. Außerdem dürfen keine anderen Personen die Möglichkeit haben, die Pflege zu übernehmen. Alleinerziehende können so pro Kind bis zu 20 Arbeitstage unter Entgeltfortzahlung von der Arbeit freigestellt werden, bei mehreren Kinder sogar bis zu 50. Bei Elternpaaren sind es insgesamt 10 Arbeitstage im Jahr pro Kind und Elternteil, bei mehreren Kindern 25. Überschreitet man diese Tage, ist eine unbezahlte Freistellung möglich. Während dieser übernimmt die Krankenkasse mit dem Krankengeld den Verdienstausfall.
Freistellung bei Schwangerschaft
Auch während der Schwangerschaft werden künftige Mütter sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung von der Arbeit freigestellt. Dies regelt das Mutterschutzgesetz. Ist die Berufsausübung schon vor dieser Zeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich, wird die Schwangere unter Lohnfortzahlung von der Arbeit freigestellt. Für Vorsorgeuntersuchungen und Beratungstermine werden sie ebenfalls von der Arbeitszeit freigestellt.
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Fallbeispiel
Kündigung
Sehr oft haben Kündigungen Schwächen, die ein erfolgreiches Kündigungsschutzverfahrens erwarten lassen. Dabei handelt es sich oft um Formfehler oder fehlerhafte Begründungen, nichts auf den ersten Blick unbedingt bedeutsames. Ein Fehler in der Anhörung des Betriebsrats kann ebenso zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen, wie ein „übersehenes“ und damit nicht berücksichtigtes Kind bei der Sozialauswahl. Dies kommt z.B. vor, wenn bei geschiedenen Eltern jeder Elternteil zwei 0,5 Kinderfreibeträge also in der Summe genau ein Kind auf der „Steuerkarte“ eingetragen hat. In Wirklichkeit aber zwei Kinder vorhanden sind.
Diese Fehler haben ihren Grund oft darin, daß die Kündigungen vom Arbeitgeber nicht von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ausgearbeitet wurden und Angaben nicht überprüft wurden.
Im Ergebnis gehen für den kündigenden Arbeitgeber viele Verfahren in Kündigungssachen teuer zu Ende, weil die an sich unwichtige formale Voraussetzung gefehlt hat. So kann schon ein freier Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung oder eine unvollständige Anhörung des Betriebsrats viele Kündigungen kippen.
Diese Schwächen und Angriffspunkte einer Kündigung bemerken oft nur die echten Profis, weil manche Fehler im Detail liegen oder versteckt sind. Nur wenn man weiß, wonach man suchen muss, kann man es auch finden. Das macht den Besuch beim Fachanwalt für Arbeitsrecht fast ausnahmslos sinnvoll.
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Welche Unterlagen werden für einen Kündigungsschutzprozess benötigt?
Wer eine Kündigung erhält, ist dieser grundsätzlich nicht schutzlos ausgeliefert.
Denn im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens kann die Kündigung vor dem Arbeitsgericht auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.
Ein Kündigungsschutzverfahren ist für viele Arbeitnehmer häufig ein Mythos. Jeder wird wohl schon einmal davon gehört haben, den genauen Ablauf jedoch nicht kennen.
Generell benötigt man für einen Kündigungsschutzprozess keinen Anwalt (Anwaltszwang herrscht erst ab dem Landesarbeitsgericht), die Kündigungsschutzklage kann man als Arbeitnehmer theoretisch selbst vor dem Arbeitsgericht einlegen…WEITERLESEN
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Personalgespräch: Heimliche Aufzeichnung führt zur Kündigung
Als der Arbeitgeber und der Betriebsrat zum Personalgespräch luden, zeichnete ein Arbeitnehmer die im diesem Rahmen gesprochenen Worte auf. Diese Verletzung der Persönlichkeitsrechte führte zur fristlosen Kündigung. Dass diese auch rechtmäßig ist, entschied das Hessische Landesarbeitsgericht in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil.
Zu dem Personalgespräch kam es, weil dem Arbeitnehmer vorgeworfen wurde, seine Kollegen beleidigt und sogar verbal bedroht zu haben. So hatte er einen Teil seiner Kollegen in einer E-Mail als „low performer“ und „faule Mistkäfer“ bezeichnet. Hierfür kassierte er zunächst eine Abmahnung.
Offene und erkennbare Aufzeichnung des Gesprächs?
Einige Monate später luden dann Betriebsrat und der Vorgesetzte zum Personalgespräch. Dieses zeichnete der Arbeitnehmer heimlich mit seinem Smartphone auf. Als der Vorgesetzte dies später zufällig erfuhr, sprach er die fristlose Kündigung aus. Hiergegen klagte der Arbeitnehmer und berief sich darauf, dass er nicht gewusst habe, dass eine solche Ton-Aufnahme verboten gewesen sei. Außerdem habe er sein Smartphone während des gesamten Gesprächs offen auf dem Tisch liegen gehabt…WEITERLESEN
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Verdachtskündigung
Das besondere und an sich unglaubliche an einer Verdachtskündigung ist, dass auch eine im Nachhinein erwiesene Unschuld unter Umständen nicht vor der Kündigung schützen kann. Darum muss man schon beim leisesten Schein, dass es sich in Richtung einer Verdachtskündigung bewegen könnte, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.
Wenn ein Arbeitnehmer gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt, kann der Arbeitgeber – je nach Intensität des Verstoßes – eine ordentliche oder auch eine außerordentliche fristlose Kündigung aussprechen. Voraussetzung ist aber in jedem Fall, dass dem Arbeitnehmer der Verstoß nachgewiesen werden kann. Schließlich soll hiermit eine Kündigung begründet werden. Oft ist es allerdings so, dass der Arbeitgeber keine wirklich aussagekräftigen Beweise hat und er die Kündigung nur auf mehr oder weniger aussagekräftige Verdachtsmomente stützen kann. Aber auch dann, wenn der Arbeitgeber „nur“ einen dringenden Verdacht eines Pflichtverstoßes hegt, ist eine Kündigung möglich – nämlich als sogenannte Verdachtskündigung…WEITERLESEN
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Whistleblowing
Vor einigen Jahren weckte das Phänomen Whistleblowing zum ersten Mal das weltweite Interesse: Im Jahre 2013 übergab der ehemalige CIA- und NSA-Mitarbeiter Edward Snowden der Presse in Hongkong unzählige geheime Dokumente. Dadurch machte er die Überwachung des weltweiten Internetverkehrs durch Programme britischer und amerikanischer Geheimdienste öffentlich. Die NSA-Affaire war eine der Folgen seiner Enthüllungen. Snowden lebt jetzt in Russland mit ungeklärter Zukunft. Seine Lebensgeschichte diente drei Jahre später als Vorlage für einen deutsch-amerikanischen Kinofilm („Snowden“). Während die einen den berühmten Whistleblower als Helden feiern, verachten ihn die anderen als Verräter und Nestbeschmutzer. Fundiertes Wissen über den Inhalt des Whistleblowings und die möglichen Konsequenzen haben jedoch nur wenige. Whistleblowing kommt vom englischen Audruck „ to blow the whistle“ und heißt „jemanden verpfeifen“ oder „Alarm schlagen“. Ein Whistleblower informiert als Mitarbeiter die Polizei, eine Aufsichtsbehörde oder die Öffentlichkeit über Missstände in Unternehmen oder Behörden. Dabei kann es sich um Gesetzesverstöße, Korruption, Gefahren oder unethisches Verhalten handeln. Wird die Öffentlichkeit eingeschaltet, spricht man von externem Whistleblowing. Dies stellt Personaler, aber vor allem den Hinweisgeber selbst, vor große Probleme: Denn nicht in jedem Fall ist das Aufdecken von innerbetrieblichen Missständen gegenüber Externen arbeits- und strafrechtlich zulässig… Weiterlesen
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Elternzeit verkürzen
Grundsätzlich können Arbeitnehmer ihre Elternzeit auch verkürzen. Allerdings muss dafür der Arbeitgeber zustimmen. Allerdings sieht das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) vor, dass der Arbeitgeber diesem Wunsch nicht unbedingt nachkommen muss.
Denn der Arbeitgeber hat für den Zeitraum der geplanten Elternzeit in der Regel eine Vertretung eingestellt. Da der Arbeitgeber nicht zwei Mitarbeiter für die gleiche Stelle benötigt, muss dem Arbeitgeber somit die Möglichkeit gegeben werden, dass er die Verkürzung der Elternzeit ablehnt. Ausnahme in Härtefällen…Weiterlesen
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Schwerbehindertenvertretung
Arbeiten in einem Betrieb dauerhaft mehr als 5 schwerbehinderte, oder den schwerbehinderten gleichgestellte Beschäftigte, ist gem. § 94 Abs. 1 Satz 1 Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX) eine Schwerbehindertenvertretung (SBV) zu wählen.
Die Schwerbehindertenvertretung besteht aus mindestens einer Vertrauensperson und einem Stellvertreter.
Die SBV soll ihre Aufgaben unabhängig und frei von Weisungen ausüben. Deshalb kommt beiden Personenkreisen ein besonderer Kündigungsschutz zu, wie er auch für Betriebsräte bzw. Personalräte gilt (§ 96 Abs. 3 SGB IX i.V.m. § 15 KSchG). Mandatströger, die selbst schwerbehindert oder gleichgestellt sind, geniessen zusätzlich den besonderen Kündigungsschutz nach den §§ 85 ff. SGB IX…WEITERLESEN
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Wenn der Arbeitgeber zuviel bezahlt
Arbeitnehmer staunen meist nicht schlecht, wenn der Arbeitgeber plötzlich zu viel Gehalt zahlt.
Doch lange überwiegt die Freude nicht, denn viele Arbeitnehmer sind unsicher, ob sie das zu viel gezahlte Geld wieder zurückzahlen müssen.
Dass zu viel Gehalt gezahlt wird passiert tatsächlich, gerade bei kleineren Unternehmen, gar nicht so selten. Schließlich unterlaufen auch der Buchhaltung zuweilen Fehler. Grundsätzlich sind Arbeitnehmer jedoch nicht verpflichtet jeden Monat ihre Gehaltsabrechnung zu überprüfen.
Allerdings sieht das Gesetz auch vor, dass jemand, der etwas zu Unrecht erhält das Erhaltene auch wieder zurückgeben muss…Weiterlesen
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