Antidiskriminierung im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.

Diskriminierung – Rechtliche Grundlagen, Schutzmechanismen und Fallbeispiele

Diskriminierung betrifft viele Menschen im Alltag – sei es bei der Jobsuche, in der Schule, bei der Wohnungssuche oder in Geschäften. Oft ist den Betroffenen gar nicht bewusst, dass sie rechtliche Mittel haben, um sich gegen eine ungerechte Behandlung zu wehren. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Menschen in Deutschland vor ungerechtfertigter Benachteiligung. Doch was genau ist Diskriminierung? Welche Rechte haben Betroffene? Und wie können sie sich effektiv dagegen wehren?

In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die verschiedenen Formen der Diskriminierung, gesetzliche Grundlagen, typische Problemfelder, relevante Urteile und häufige Fragen mit ausführlicher juristischer Analyse.


Arten der Diskriminierung und ihre rechtlichen Grundlagen

Unmittelbare und mittelbare Diskriminierung

Unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person aufgrund eines geschützten Merkmals direkt benachteiligt wird. Beispiel: Ein Arbeitgeber lehnt eine Bewerberin ab, weil sie eine Frau ist.

Mittelbare Diskriminierung erfolgt durch scheinbar neutrale Regeln, die jedoch bestimmte Gruppen benachteiligen. Beispiel: Ein Unternehmen verlangt exzellente Deutschkenntnisse für eine einfache Lagerarbeit, wodurch Menschen mit Migrationshintergrund benachteiligt werden.

Relevantes Urteil:
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied in einem Fall (Urteil vom 26.01.2017 – 8 AZR 848/13), dass eine Stellenanzeige mit der Formulierung „junges Team“ eine mittelbare Diskriminierung darstellen kann.

Belästigung und sexuelle Belästigung

Belästigung liegt vor, wenn durch unerwünschtes Verhalten eine feindliche Umgebung geschaffen wird. Sexuelle Belästigung umfasst unerwünschte Berührungen, anzügliche Bemerkungen oder unangemessene Bilder.

Relevantes Urteil:
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 14.06.2018 – 17 Sa 11/17) sprach einer Mitarbeiterin 10.000 Euro Entschädigung wegen sexueller Belästigung durch ihren Vorgesetzten zu.

Anweisung zur Diskriminierung

Ein Arbeitgeber darf keine diskriminierenden Anweisungen erteilen oder dulden. Beispiel: Ein Hotelbesitzer untersagt seinen Mitarbeitern, Hotelzimmer an ausländische Gäste zu vergeben.

Relevantes Urteil:
Das Arbeitsgericht Berlin (Urteil vom 15.01.2019 – 44 Ca 14919/18) entschied, dass ein Arbeitgeber haftet, wenn Vorgesetzte diskriminierende Anweisungen erteilen.


Typische Problemfelder im Bereich Diskriminierung

Arbeitsrechtliche Diskriminierung

  • Benachteiligung bei Bewerbungen aufgrund von Geschlecht, Alter oder Herkunft
  • Ungleiches Gehalt für gleiche Arbeit (Gender Pay Gap)
  • Keine Beförderung aufgrund von Schwangerschaft

Relevantes Urteil:
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bestätigte mit Urteil vom 18.10.2017 – 1 BvR 2019/16, dass ungleiche Bezahlung von Frauen und Männern eine Diskriminierung nach Art. 3 GG darstellt.

Wohnungsmarkt und Alltagsdiskriminierung

  • Vermieter bevorzugen Mieter mit „deutschen Namen“
  • Kreditvergabe wird systematisch an Menschen mit Migrationshintergrund verweigert

Relevantes Urteil:
Das Amtsgericht Hamburg (Urteil vom 10.12.2021 – 13 C 324/21) sprach einem Kläger Schadensersatz zu, weil ihm aufgrund seines türkischen Namens eine Wohnung verweigert wurde.

Digitale Diskriminierung

  • Bewerbungs-Algorithmen benachteiligen Frauen oder ältere Menschen
  • Social-Media-Plattformen sperren gezielt bestimmte ethnische Gruppen

Relevantes Urteil:
Das Landgericht München entschied am 07.02.2022 – 33 O 12992/21, dass ein Online-Portal Schadensersatz zahlen muss, weil sein Algorithmus systematisch Bewerbungen von Frauen schlechter bewertete.


Fünf Fallbeispiele zur Diskriminierung

Fall 1: Altersdiskriminierung bei einer Bewerbung

Ein 55-jähriger Bewerber wird mit der Begründung abgelehnt, dass das Unternehmen „junge, dynamische Mitarbeiter“ suche.

Rechtliche Einordnung:
Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 AGG ist diese Altersdiskriminierung unzulässig.

Relevantes Urteil:
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 23.11.2017 – 8 AZR 604/16, dass solche Formulierungen eine unmittelbare Altersdiskriminierung darstellen können.

Fall 2: Diskriminierung aufgrund einer Behinderung im Bewerbungsgespräch

Ein Bewerber mit einer Sehbehinderung bewirbt sich auf eine Stelle als Verwaltungsangestellter. Während des Vorstellungsgesprächs wird ihm mitgeteilt, dass das Unternehmen „keine geeigneten technischen Hilfsmittel für Menschen mit Sehbehinderung“ habe und er daher nicht eingestellt werde.

Rechtliche Einordnung:
Nach § 7 Abs. 1 AGG darf kein Bewerber wegen einer Behinderung benachteiligt werden. Zudem sind Arbeitgeber nach § 164 Abs. 4 SGB IX verpflichtet, angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderung zu treffen.

Relevantes Urteil:
Das BAG entschied am 16.09.2021 – 8 AZR 418/20, dass die Ablehnung eines Bewerbers wegen einer Behinderung eine Diskriminierung darstellt, sofern keine sachlichen Gründe vorliegen. Der Kläger erhielt eine Entschädigung.


Fall 3: Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft bei einer Autovermietung

Ein Kunde mit afrikanischem Namen möchte ein Fahrzeug online mieten. Obwohl die Buchung zunächst bestätigt wird, wird sie kurz darauf ohne Begründung storniert. Als ein Freund mit deutschem Namen dieselbe Buchung vornimmt, wird sie akzeptiert.

Rechtliche Einordnung:
Nach § 19 Abs. 1 AGG ist Diskriminierung bei Massengeschäften unzulässig, es sei denn, es gibt sachliche Gründe für die Ungleichbehandlung.

Relevantes Urteil:
Das OLG Karlsruhe entschied am 14.11.2020 – 9 U 90/19, dass ein Unternehmen bei wiederholter ungerechtfertigter Ablehnung von Kunden mit Migrationshintergrund eine Diskriminierung begeht und Schadenersatz zahlen muss.


Fall 4: Geschlechterdiskriminierung in einer Versicherungspolice

Eine Versicherung bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung an, bei der Frauen für denselben Leistungsumfang höhere Beiträge als Männer zahlen müssen.

Rechtliche Einordnung:
Das Europäische Recht (Richtlinie 2004/113/EG) verbietet geschlechtsspezifische Diskriminierung bei der Preisgestaltung von Dienstleistungen.

Relevantes Urteil:
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am 01.03.2011 – C-236/09, dass Versicherungen ab dem 21.12.2012 geschlechtsneutrale Tarife anbieten müssen, da eine unterschiedliche Behandlung aufgrund des Geschlechts gegen das Gleichstellungsprinzip verstößt.


Fall 5: Diskriminierung wegen religiöser Kleidung am Arbeitsplatz

Eine Verkäuferin in einem Modegeschäft trägt ein Kopftuch aus religiösen Gründen. Ihr Arbeitgeber verlangt, dass sie es während der Arbeit ablegt, da es „nicht zum Unternehmensimage“ passe.

Rechtliche Einordnung:
Nach § 7 AGG ist eine Benachteiligung aufgrund der Religion nicht zulässig, es sei denn, es gibt eine objektive und rechtmäßige Rechtfertigung.

Relevantes Urteil:
Der EuGH entschied am 15.07.2021 – C-804/18, dass Unternehmen ein Kopftuchverbot nur dann verhängen dürfen, wenn sie eine allgemeine Neutralitätspolitik verfolgen und diese auch auf andere religiöse Symbole anwenden.


Rechtliche Möglichkeiten zur Verteidigung gegen Diskriminierung

  • Beschwerde bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (§ 27 AGG)
  • Klage nach dem AGG innerhalb von zwei Monaten (§ 15 AGG)
  • Schadensersatz und Entschädigungsforderungen (§ 21 AGG)

Fünf häufige Fragen (FAQs) zur Diskriminierung

1. Was zählt rechtlich als Diskriminierung?

Diskriminierung ist eine ungerechtfertigte Benachteiligung aufgrund eines geschützten Merkmals (Geschlecht, Herkunft, Alter, Religion, Behinderung, sexuelle Identität).

Relevantes Urteil:
Das BAG urteilte am 19.12.2019 – 8 AZR 315/18, dass eine Diskriminierung auch vorliegt, wenn eine Person nur wegen ihres ausländischen Namens benachteiligt wird.


2. Welche Fristen gelten für eine Klage nach dem AGG?

Nach § 15 Abs. 4 AGG muss eine Diskriminierung innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden. Danach kann eine Klage innerhalb von drei Monaten eingereicht werden.

Relevantes Urteil:
Das LAG Düsseldorf (Urteil vom 21.06.2018 – 12 Sa 94/18) entschied, dass eine verspätete Klage nicht mehr durchgesetzt werden kann.


3. Was kann ich tun, wenn ich am Arbeitsplatz diskriminiert werde?

Zuerst sollten Betroffene intern eine Beschwerde einreichen. Falls das nichts bewirkt, kann eine Klage eingereicht werden.

Relevantes Urteil:
Das BAG entschied am 22.07.2021 – 8 AZR 263/20, dass Arbeitnehmer für Diskriminierung am Arbeitsplatz bis zu 15.000 Euro Entschädigung verlangen können.


4. Gibt es Ausnahmen, in denen Diskriminierung erlaubt ist?

Ja, das AGG erlaubt in § 8 AGG sachliche Differenzierungen, z. B. wenn eine Mindestgröße für Polizeibeamte erforderlich ist.

Relevantes Urteil:
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschied am 30.09.2021 – 2 C 6.21, dass eine Mindestgröße für Polizisten keine Diskriminierung darstellt, wenn sie sachlich gerechtfertigt ist.


5. Wie kann ich mich anonym gegen Diskriminierung wehren?

Es gibt anonyme Beschwerdestellen und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Relevantes Urteil:
Das LAG Hessen (Urteil vom 12.03.2021 – 17 Sa 1260/20) entschied, dass anonyme Hinweise auch als Indiz für Diskriminierung gewertet werden können.


Fazit

Diskriminierung ist in Deutschland gesetzlich verboten und kann erhebliche rechtliche Konsequenzen für Arbeitgeber und Dienstleister haben. Betroffene sollten ihre Rechte kennen und zeitnah handeln, um Fristen nicht zu verpassen. Die Gerichte urteilen zunehmend zugunsten von Diskriminierungsopfern, insbesondere wenn die Fälle gut dokumentiert sind.

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Rechtsanwalt in Hamburg-Nord Barmbek

Der Stadtteil Barmbek-Süd gehört zu dem Hamburger Bezirk Hamburg-Nord. Auf einer Fläche von um 3,1 km³ leben ca. 32.500 Bürger. Bis 1951 war Barmbek-Süd zusammen mit Barmbek-Nord und Dulsberg zu dem Ortsteil Barmbek zusammengefasst. Es lässt sich in Barmbek-Süd das Komponistenviertel finden, dessen Straßennamensgebung zu Beginn jedoch gar nicht auf Komponisten zurückzuführen war.

Respektive wurde die Wagnerstraße in Barmbek-Süd nach dem Grundeigentümer Hans Heinrich David Wagner benannt. Nur wegen der parallel zu der Wagnerstraße verlaufenden Richardstraße erwuchs daher die Vorstellung, es müsse sich bei dem Namensgeber um Richard Wagner handeln. Auch die Bachstraße in Barmbek-Süd ließ den Eindruck erwecken, nach Johann Sebastian Bach benannt zu sein, in Wirklichkeit allerdings führt die Bachstraße nur über den Bach, dem heutigen Osterbekkanal. Dennoch wurden die neuen Straßen in Barmbek-Süd somit alle dann wirklich nach Komponisten wie Gluck, Schumann, Marschner etc. benannt.

Des Weiteren bietet Barmbek-Süd mit der Hamburger Meile, einem Einkaufszentrum, für Bürger und Besucher Möglichkeiten für Shopping, Unterhaltung, und Freizeit. Die Alster-City in Barmbek-Süd ist ein modernes Büroareal mit in der direkten Umgebung neu entstandenen Wohnkomplexen. Die ursprüngliche Redewendung „Barmbek basch“ galt als Benennung des Arbeiterviertels Barmbek und vor allem seiner Bürger, die als derb, dreist und verwegen verschrien waren, da diese dafür bekannt gewesen sind, Konflikte mehr mit den Fäusten auszutragen. Auch kann Barmbek mit dem Lord von Barmbeck einen prominenten Adeligen vorweisen, welcher eigentlich Julius Adolf Petersen hieß und Anfang des 20. Jahrhunderts als berühmtester Krimineller Hamburgs galt. Die von ihm geführte Bande wurde als Barmbecker Verbrechergesellschaft bekannt.

In Barmbek-Süd ist das Arbeits- und Landesarbeitsgericht Hamburg sowie das Amtsgericht Hamburg-Barmbek ansässig und kann einfach mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden. Ab Bahnhof Richtung Barmbek mit der Linie U3 bis Haltestation Saarlandstraße und danach mit einem kurzen Fußmarsch bis zum Gerichtsgebäude in der Osterbekstraße 96 in Barmbek.

Der Stadtteil Barmbek-Nord gehört zu dem Hamburger Bezirk Hamburg-Nord. Barmbek-Nord grenzt an die Stadtteile Ohlsdorf, Steilshoop, Bramfeld, Dulsberg, Barmbek-Süd und Winterhude an, der Stadtpark ist nur wenige hundert Meter entfernt. Auf einer Fläche von in etwa 3,9 km³ leben in Barmbek-Nord rund 40.000 Einwohner. Bis 1951 war Barmbek-Nord zusammen mit Barmbek-Süd und Dulsberg zu dem Stadtteil Barmbek zusammengefasst. Das Einkaufsleben spielt sich in Barmbek-Nord rund um die lange Fuhlsbüttler Straße ab. Gleichfalls an der Fuhlsbüttler Straße liegt der Verkehrsknotenpunkt Barmbek Bahnhof, an dem sich verschiedene Hamburger U-Bahn- und Buslinien treffen. Barmbek-Nord ist daher ideal an das öffentliche Verkehrsnetz in Hamburg angeschlossen.

In der ehemaligen New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie findet man gegenwärtig das Museum für Arbeit sowie das Kulturzentrum Zinnschmelze. Weiter auf dem Gelände ist das Schneidrad des Elbtunnelbohrers „Trude“ (TiefRunterUnterDieElbe) installiert, mit welchem die vierte Elbtunnelröhre gebohrt wurde. Zusätzlich lassen sich auch in Barmbek-Nord vom bekannten Fritz Schumacher entworfene Gebäude wie die Polizeiwache am Hartzlohplatz sowie einige Schulen entdecken.

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Fallbeispiel

Abfindungsanspruch

Einen echten Abfindungsanspruch bei Kündigung gibt es für Arbeitnehmer im Deutschen Arbeitsrecht nur in sehr seltenen Ausnahmefällen. In der Praxis ist die Abfindung der Betrag, mit dem sich der Arbeitgeber aus dem Arbeitsverhältnis zur Vermeidung eines möglicherweise langwierigen Rechtsstreits „freikauft“ und reine Verhandlungssache.

Die echte Abfindung, die vom Arbeitsgericht durch Urteil festgesetzt wird, kommt nur in sehr seltenen Fällen vor und betrifft dann in der Regel die Entlassung von leitenden Angestellten. Es hat sich aber über die Jahrzehnte hinweg eine Art „Regelabfindung“ herausgebildet. Diese berechnet sich auf der Grundlage eines halben Bruttomonatsgehalts für jedes Jahr der Beschäftigung.

Hier geht’s zum Abfindungsrechner

Ein Arbeitnehmer, der fünf Jahre bei einem Gehalt von zuletzt 2.000,00 Euro brutto tätig war, hätte theoretisch eine Regelabfindung von 5.000,00 Euro brutto. Diese Abfindung bei Kündigung ist ein Richtwert. Es hängt aber immer von den Umständen des Einzelfalles ab, ob dieser Wert erreichbar ist oder auch nicht, oder ob sogar eine erheblich Höhere Abfindung das Ergebnis des Verfahrens ist.

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Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof Vollständiger ForderungsausgleichBeauftragter für Gewässerschutz Gleichstellungsbeauftragte Was tun bei Insolvenz des Arbeitgebers Arbeitsagentur Insolvenzgeld Amt für SchwerbehinderungCoaching Consulting Voraussetzung Heimarbeit


Fallbeispiel

Rückzahlung der Ausbildungskosten

Eine unangemessen lange Bindung des Mitabeiters durch Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten ist grds. unzulässig und führt zur Unwirksamkeit der Klausel insgesamt. Daraus ergibt sich, daß der Angestellter keinerlei Erstattungsplfichten mehr hat.

Vereinbarungen im Dienstvertrag, die einen Angestellter zur Rückzahlung von Ausbildungskosten und Fortbildungskosten verpflichten, unterliegen nach der Rechtsprechung des BAG der Inhaltskontrolle nach den Regeln der AGB-Prüfung und somit den gleichen Anforderungen, wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Gebrauchtwagenhändlern, Internetversendern und Kaufhäusern. Voraussetzung für eine rechtswirksame Regelung über die Rückzahlung ist nach der Rechtsprechung des BAG , dass die Ausbildung für den Angestellten von tatsächlichem und geldwertem Vorteil ist. Eine „normale“ ein oder mehrtägige Schulung fällt keinesfalls darunter. Es muß sich schon um eine Aus- oder Weiterbildung handeln, die den „Marktwert“ erhöht und / oder die Aussichten am Arbeitsmarkt nachhaltig erhöht.

Daneben darf der Angestellte nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung nicht über die Maßen lange an das Arbeitsverhältnis gebunden wird. Ist eine zu lange Bindungsdauer vereinbart, führt dies grundsätzlich zur Unwirksamkeit der Rückzahlungsklausel insgesamt und ein Rückzahlungsanspruch besteht dann nicht.

Nach der durchaus komplizierten Rechtsprechung sind fast alle Rückzahlungsvereinbarungen von mehr als 2 Jahren in jedem Falle unwirksam. Aber kürzer wirkende Rückzahlungsvereinbarungen können unwirksam sein.
In der Rechtspraxis haben sich sehr viele entsprechenden Regelungen als unwirksam erwiesen.

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Fallbeispiel

Kündigung

Sehr viele Kündigungen sind in einer Art fehlerhaft, die eine erfolgreiche Anfechtung im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses erlauben. Dabei sind es oft um Formfehler, fehlerhafte Begründungen etc. Diese Fehler haben ihren Grund oft darin, daß die Kündigungen auf der Arbeitgeberseite nicht von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ausgearbeitet wurden.

Zum Schluss gehen für den Chef viele Verfahren in Kündigungssachen „teuer“ zu Ende, weil die an sich unwichtige Formalie nicht gestimmt hat. So kann schon ein freier Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung oder eine nur einwenig falsche Anhörung des BR zahlreiche Kündigungen „kippen“.

Diese Angriffspunkte und Schwächen einer Kündigung sind aber häufig nur für die absoluten Arbeitsrechtsfachmännern erkennbar, was den Besuch beim Kündigungssprezialisten grundsätzlich empfehlenswert macht.

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Zeugnis

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses durch seinen Arbeitgeber. Seit 2003 folgt dies für die meisten Arbeitnehmer aus § 109 der Gewerbeordnung. Daneben gibt es entsprechende Regelungen in den jeweils geltenden (Mantel-) Tarifverträgen. Für die Beamten gilt die gesetzliche Grundlage des § 85 des Bundesbeamtengesetzes.  Der § 109 der Gewerbeordnung regelt zugleich die zwei inhaltlich unterschiedlichen Arten von Zeugnissen:   ….WEITERLESEN

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Der Urlaubsanspruch – Wie viele Tage stehen mir zu?

Der Urlaubsanspruch ist in aller Regel im Arbeitsvertrag festgelegt oder ergibt sich aus einem geltenden Tarifvertrag. Beide Regelungswerke müssen sich aber an eins halten: den gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Mindesturlaub.

Der Mindesturlaubsanspruch

Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch beträgt gem. § 3 des Bundesurlaubsgesetzes jährlich mindestens 24 Werktage. Als Werktag in diesem Sinne sind die Tage von Montag bis Samstag gemeint. Da das Gesetz also von einer Sechs-Tage-Woche ausgeht, haben Arbeitnehmer einen Mindesturlaubsanspruch von umgerechnet vier Wochen im Jahr. Für Jugendliche und Schwerbehinderte gilt ein höherer Mindesturlaubsanspruch…WEITERLESEN

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