Zeit- und Zweckbefirstung
In der heutigen Arbeitswelt werden Arbeitsverträge immer häufiger mit einer Befristung abgeschlossen. Soll ein Arbeitsvertrag mit dem Ablauf eines vereinbarten Datums enden, spricht man von einer Zeitbefristung. Daneben gibt es auch die Möglichkeit, das Ende des Arbeitsverhältnisses an ein bestimmtes Ereignis oder einen bestimmten Zweck zu knüpfen. Dies nennt man dann Zweckbefristung. Das Arbeitsverhältnis endet hier nicht zu einem vorab festgelegten Zeitpunkt, sondern mit dem Eintritt eines zukünftigen Ereignisses oder mit dem Erreichen eines bestimmten Zwecks. Typische Beispiele hierfür sind Einstellungen zur Schwangerschaftsvertretung oder zur Fertigstellung eines bestimmten Projekts. Ein zweckbefristetes Arbeitsverhältnis endet aber nicht automatisch dadurch, dass der vertretene Kollege wieder bei der Arbeit erscheint. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer schriftlich darüber in Kenntnis setzen. Erst zwei Wochen nach dieser Anzeige endet dann das Arbeitsverhältnis.
Kündigung befristeter Arbeitsverträge kaum möglich
Beim Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen – ganz egal ob Zeit- oder Zweckbefristung – sollte stets beachtet werden, dass eine vorzeitige Kündigung nur schwer möglich ist. Eine ordentliche Kündigung ist während der Laufzeit des Vertrages gesetzlich ausgeschlossen. Dies gilt sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer. Eine Ausnahme des gesetzlichen Kündigungsausschlusses besteht lediglich für andauernde Befristungen, die auf Lebenszeit einer Person oder für eine längere Zeit als fünf Jahre eingegangen sind. In diesen Fällen kann das Arbeitsverhältnis nur vom Arbeitnehmer nach dem Ablauf von fünf Jahren mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden.
Besondere Ausnahmen
Insolvenz des Arbeitgebers
Eine Sonderregel findet sich ansonsten im Insolvenzrecht. Befindet sich der Arbeitgeber in der Insolvenz, so kann das Arbeitsverhältnis vom Insolvenzverwalter und vom Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf eine Befristung ordentlich gekündigt werden.
Vertragliches Kündigungsrecht
Ist hingegen ein Kündigungsrecht im befristeten Vertrag selbst oder in einem Tarifvertrag vorgesehen, so können beide Vertragsteile unter Beachtung der allgemeinen Regeln kündigen bzw. gekündigt werden.
Die außerordentliche Kündigung
Es besteht allerdings immer die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung, wenn einer wichtiger Grund dazu vorliegt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund darf nie ausgeschlossen sein und ist im deutschen Recht generell vorgesehen.
Damit ist man als Arbeitnehmer keineswegs in einem befristeten Arbeitsvertrag gefangen. Zwar ist eine außerordentlichen Kündigung als letztes Mittel zur wählen und geht meist mit Konflikten einher. Grundsätzlich hat aber jeder beim Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages die Möglichkeit, sich das Recht zur ordentlichen Kündigung zu sichern. Dieses Vorgehen ist heutzutage keinesfalls unüblich. Es sollte daher in jedem Fall eine entsprechende Klausel in den befristeten Arbeitsvertrag aufgenommen werden.
Mehr zum Thema Kündigung und Arbeitsrecht: Ausserordentliche Kündigung – Kündigungsschutz– ordentliche Kündigung– Kündigungsschutz im Minijob– Kündigungsschutz im Kleinbetrieb – Corona und Arbeitsrecht – Corona Kurzarbeitergeld– Fachanwalt für Arbeitsrecht Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Kündigungsschutz von Auszubildenden – Kündigungsschutzgesetz – Kündigungsschutzklage – Anwalt für Kündigungsschutz in Winterhude
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Auch interessant:
Kündigungsfristen
Gesetzlich geregelt sind die Kündigungsfristen für Arbeitsverhältnisse in §622 BGB. Die darin enthaltenen Kündigungsfristen stellen die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen dar. Wurden beispielsweise im Arbeits- oder Tarifvertrag kürzere Fristen festgelegt, so sind diese unwirksam und der Arbeitnehmer kann sich auf die gesetzlichen Kündigungsfristen aus §622 BGB berufen. Häufig werden in Arbeits- oder Tarifverträgen jedoch auch längere Kündigungsfristen festgelegt.
Gemäß §622 Abs.1 BGB kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende gekündigt werden.
Gemäß §622 Abs.2 BGB beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in einem Betrieb oder Unternehmen: …Weiterlesen
unsplash.com/ Age Barros
Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Anwalt Volksdorf Arbeitsrecht– Anwalt Kündigung Kiel– Arbeitsplatzabbau United Airlines– KschG– Abfindungsrechner– Kündigung fristgerecht – Kündigung, was tun?– Kündigung Personenbedingt– Germanwings Kündigung – Lufthansa Personalabbau – Kanzlei Arbeitsrecht Hamburg Neustadt– Anwalt Kündigung Wandsbek– Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Altserdorf
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Auch interessant:
Wer unterliegt besonderem Kündigungsschutz?
- Schwerbehindertenvertreter
- Schwerbehinderte Menschen
- Schwangere
- Mütter nach der Entbindung
- Mütter und Väter, die Elternzeit in Anspruch nehmen
- Auszubildende
- Datenschutzbeauftragte
- Immissionsschutzbeauftragte
- Pflegezeit
- Betriebsratsmitglieder
- Mitglieder der Personalvertretung
Die Ausgestaltung des Sonderkündigungsschutzes ist teils völlig unterschiedlich.
Wenn sie bei einer Kündigung Hilfe benötigen, lassen Sie es uns wissen.
Da Arbeitsrechtssachen schnell gelöst werden sollten, gibt es bei uns grundsätzlich umgehend einen ersten Beratungstermin. Wenn möglich noch am selben Tag, sonst tags darauf.
Mehr zur Kündigung: Probezeitkündigung– Kündigung bei Arbeitnehmern – Kündigung bei Corona– Kündigung im Kleinbetrieb – Kündigung für leitende Angestellte – Kündigung während der Krankheit – Kündigungsfristen – Kündigungsschutz–Formfehler Kündigung– Änderung Kündigung – Fristgerechte Kündigung – Kündigungsschutzgesetz
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Auch interessant:
Kündigungsschutz im Minijob
An dieser Stelle muss etwas Grundsätzliches festgehalten werden: Wer in einem Minijob arbeitet, hat genau die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Vollzeitjobber. Das gilt für die Regelungen für Urlaub und Krankheit und ebenso für die Kündigung.
Was macht einen Minijob aus?
Eine Anstellung wird dann als Minijob bezeichnet, wenn sie regelmäßig ausgeübt und ein monatliches Arbeitsentgelt von maximal 450€ nicht überschritten wird. Regelmäßig bedeutet hierbei, dass die Beschäftigung nicht als wirtschaftlich unbedeutend eingestuft werden sollte. Der monatliche Verdienst von 450€ kann im Einzelfall höher ausfallen – auf das gesamte Jahr gesehen sollte der Monatsdurchschnitt 450€ aber nicht übersteigen. WEITERLESEN
Kündigungsgrund im Minijob/ Bild: Unsplash.com
Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Kündigungsschutz von Auszubildenden – Kündigungsschutzgesetz – Kündigungsschutzklage – Anwalt für Kündigungsschutz in Winterhude– Anwalt für Kündigungsschutz in Wilhelmsburg– Anwalt für Küdnigungsschutz in Wandsbek–Fachanwalt für Arbeitsrecht– Abfindung bei Entlassung mit Sozialplan– Bester Anwalt Arbeitsrecht Hamburg– Anwalt Kündigung Hamburg– Lufthansa Arbeitsrecht– Arbeitsrecht Safran Cabine – Lufthansa Personalabbau
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Fallbeispiel
Kündigung
Sehr oft haben Kündigungen Schwächen, die ein erfolgreiches Kündigungsschutzverfahrens erwarten lassen. Dabei handelt es sich oft um Formfehler oder fehlerhafte Begründungen, nichts auf den ersten Blick unbedingt bedeutsames. Ein Fehler in der Anhörung des Betriebsrats kann ebenso zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen, wie ein „übersehenes“ und damit nicht berücksichtigtes Kind bei der Sozialauswahl. Dies kommt z.B. vor, wenn bei geschiedenen Eltern jeder Elternteil zwei 0,5 Kinderfreibeträge also in der Summe genau ein Kind auf der „Steuerkarte“ eingetragen hat. In Wirklichkeit aber zwei Kinder vorhanden sind.
Diese Fehler haben ihren Grund oft darin, daß die Kündigungen vom Arbeitgeber nicht von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ausgearbeitet wurden und Angaben nicht überprüft wurden.
Im Ergebnis gehen für den kündigenden Arbeitgeber viele Verfahren in Kündigungssachen teuer zu Ende, weil die an sich unwichtige formale Voraussetzung gefehlt hat. So kann schon ein freier Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung oder eine unvollständige Anhörung des Betriebsrats viele Kündigungen kippen.
Diese Schwächen und Angriffspunkte einer Kündigung bemerken oft nur die echten Profis, weil manche Fehler im Detail liegen oder versteckt sind. Nur wenn man weiß, wonach man suchen muss, kann man es auch finden. Das macht den Besuch beim Fachanwalt für Arbeitsrecht fast ausnahmslos sinnvoll.
Mehr zum Thema Arbeitrecht: die wichtigsten Fragen und kurze Antworten zur Abmahnung – Kündigungsschutz– Verhalten bei einer Abmahnung – unbefristeter Arbeitsvertrag – Verfallfrist – Versicherungen – Urlaubsgeld – Überstunden– Corona Arbeitsrecht– Corona Kündigung– Kündigungsschutz im Kleinbetrieb– Arbeitsrecht Kündigung
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Auch interessant:
Welche Unterlagen werden für einen Kündigungsschutzprozess benötigt?
Wer eine Kündigung erhält, ist dieser grundsätzlich nicht schutzlos ausgeliefert.
Denn im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens kann die Kündigung vor dem Arbeitsgericht auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.
Ein Kündigungsschutzverfahren ist für viele Arbeitnehmer häufig ein Mythos. Jeder wird wohl schon einmal davon gehört haben, den genauen Ablauf jedoch nicht kennen.
Generell benötigt man für einen Kündigungsschutzprozess keinen Anwalt (Anwaltszwang herrscht erst ab dem Landesarbeitsgericht), die Kündigungsschutzklage kann man als Arbeitnehmer theoretisch selbst vor dem Arbeitsgericht einlegen…WEITERLESEN
Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Arbeitsrecht im Einzelhandel – Anwalt Scheidung Hamburg– Abfindung Auflösungsanstrag – Kündigung mit Änderungsangebot – Änderungskündigung betriebsbedingt – Anwalt Hamburg Arbeitsrecht – Ich suche einen Anwalt für Kündigungsschutz – Kündigung wegen Maßregelung – Arbeitnehmer Personalgespräch – Personalrat– Anwalt Scheidung Eppendorf – Anwalt Scheidung Hamburg– Liebe am Arbeitsplatz
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Auch interessant:
Personalgespräch: Heimliche Aufzeichnung führt zur Kündigung
Als der Arbeitgeber und der Betriebsrat zum Personalgespräch luden, zeichnete ein Arbeitnehmer die im diesem Rahmen gesprochenen Worte auf. Diese Verletzung der Persönlichkeitsrechte führte zur fristlosen Kündigung. Dass diese auch rechtmäßig ist, entschied das Hessische Landesarbeitsgericht in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil.
Zu dem Personalgespräch kam es, weil dem Arbeitnehmer vorgeworfen wurde, seine Kollegen beleidigt und sogar verbal bedroht zu haben. So hatte er einen Teil seiner Kollegen in einer E-Mail als „low performer“ und „faule Mistkäfer“ bezeichnet. Hierfür kassierte er zunächst eine Abmahnung….WEITERLESEN
Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Arbeitsrecht im Einzelhandel – Anwalt Scheidung Hamburg– Abfindung Auflösungsanstrag – Kündigung mit Änderungsangebot – Änderungskündigung betriebsbedingt – Anwalt Hamburg Arbeitsrecht – Ich suche einen Anwalt für Kündigungsschutz – Kündigung wegen Maßregelung – Arbeitnehmer Personalgespräch – Personalrat– Anwalt Scheidung Eppendorf – Anwalt Scheidung Hamburg– Liebe am Arbeitsplatz
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Auch interessant:
Verdachtskündigung
Das besondere und an sich unglaubliche an einer Verdachtskündigung ist, dass auch eine im Nachhinein erwiesene Unschuld unter Umständen nicht vor der Kündigung schützen kann. Darum muss man schon beim leisesten Schein, dass es sich in Richtung einer Verdachtskündigung bewegen könnte, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.
Wenn ein Arbeitnehmer gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt, kann der Arbeitgeber – je nach Intensität des Verstoßes – eine ordentliche oder auch eine außerordentliche fristlose Kündigung aussprechen. Voraussetzung ist aber in jedem Fall, dass dem Arbeitnehmer der Verstoß nachgewiesen werden kann. Schließlich soll hiermit eine Kündigung begründet werden…WEITERLESEN
Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Kündigungsschutz – krankheitsbedingte Kündigung – Lebensmittelproduktion – Luftfahrt – Regelungsabrede – Schulungsanspruch Betriebsrat – Punktesysthem bei der Sozialwahl– Corona Kündigung – Corona Arbeitsrecht – KSchG – Personenbedingte Kündigung–Formfehler Kündigung– Anspruch auf Freizeitausgleich
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Auch interessant:
Whistleblowing
Vor einigen Jahren weckte das Phänomen Whistleblowing zum ersten Mal das weltweite Interesse: Im Jahre 2013 übergab der ehemalige CIA- und NSA-Mitarbeiter Edward Snowden der Presse in Hongkong unzählige geheime Dokumente. Dadurch machte er die Überwachung des weltweiten Internetverkehrs durch Programme britischer und amerikanischer Geheimdienste öffentlich. Die NSA-Affaire war eine der Folgen seiner Enthüllungen. Snowden lebt jetzt in Russland mit ungeklärter Zukunft. Seine Lebensgeschichte diente drei Jahre später als Vorlage für einen deutsch-amerikanischen Kinofilm („Snowden“). Während die einen den berühmten Whistleblower als Helden feiern, verachten ihn die anderen als Verräter und Nestbeschmutzer… Weiterlesen
Mehr zum Thema Arbeitrecht: Kündigung Schriftform– Kündigungsschutz– unbefristeter Arbeitsvertrag – Verfallfrist – Versicherungen – Urlaubsgeld – Überstunden– Corona Arbeitsrecht– Corona Kündigung– Kündigungsschutz im Kleinbetrieb– Rechtsbeistand Arbeitsrecht Hamburg– Kündigung- Was tun?– Teilzeit- und Befristungsgesetz– Teilzeitbeschäftigte– Variable Vergütung– Werkvertrag
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Auch interessant:
Elternzeit verkürzen
Grundsätzlich können Arbeitnehmer ihre Elternzeit auch verkürzen. Allerdings muss dafür der Arbeitgeber zustimmen. Allerdings sieht das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) vor, dass der Arbeitgeber diesem Wunsch nicht unbedingt nachkommen muss.
Denn der Arbeitgeber hat für den Zeitraum der geplanten Elternzeit in der Regel eine Vertretung eingestellt. Da der Arbeitgeber nicht zwei Mitarbeiter für die gleiche Stelle benötigt, muss dem Arbeitgeber somit die Möglichkeit gegeben werden, dass er die Verkürzung der Elternzeit ablehnt. Ausnahme in Härtefällen…Weiterlesen
Profis zum Kündigungsschutz: Pöppel Rechtsanwälte – Rechtsanwalt in Husum – Rechtsanwalt für Kündigungsschutz in Husum – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Eilbek – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Eimsbüttel– Rechtsbeistand bei Kündigung in Wilhelmsburg– Anwalt für Kündigungsschutz in Bergedorf–Spezialist für Kündigung in Hamburg– Bester Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Auch interessant:
Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld
Der Gesetzgeber hat die Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld durch das dritte Gesetz für moderne Dienstleistung am Arbeitsmarkt (Hartz III) geändert. Die Änderung wirkt sich allerdings aufgrund der Übergangsvorschrift in § 434 l SGB III erst ab 01.02.2006 aus. Für Arbeitnehmer/Arbeitslose, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zum 31.1.2006 entsteht, d. h. die Arbeitslosigkeit muß spätestens am 31.01.2006 vorliegen, ist § 127 SGB III in der bis zum 31.12.2003 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden. Die Neufassung, die seit 01.01.2004 Gesetz ist, gilt daher erstmals für Beendigungen von Arbeitsverhältnissen, die zum 31.01.2006 ausgesprochen wurden. WEITERLESEN…
Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld/ Bild: Unsplash.com/Linda Perez Johannessen
Profis im Kündigungsschutz: Anwalt für Kündigungsschutz in Hamburg – Anwalt für Kündigungschutz in Neumünster – Anwalt für Kündigungsschutz in Rotherbaum– Anwalt für Kündigungsschutz in St. Georg– Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in St. Pauli–Anwalt für Arbeitsrecht Hamburg– Kündigungsschutz Hamburg – Internationale Scheidung – Anwalt Scheidung Hamburg – Pflichtteil – Testamentsvollstrecker – Scheidung bei Deutschen mit Wohnsitz im Ausland
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Auch interessant:
Urlaub im Arbeitsrecht – Alles was man wissen muss
Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Geregelt ist dieser Anspruch im Bundesurlaubsgesetz, kurz BUrlG.
Gemäß §3 BUrlG beträgt die gesetzliche Mindestdauer des Erholungsurlaubs 24 Werktage. Das BUrlG geht dabei von einer sechs-Tage-Woche aus, wer also nur 5 Tage in der Woche hat dementsprechend einen Anspruch auf 20 Urlaubstage im Jahr. Dieser Anspruch entsteht erstmals nach einer Wartezeit von sechs Monaten (§4 BUrlG). Vorher besteht lediglich ein Teilanspruch.
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Urlaubswünsche seiner Mitarbeiter zu berücksichtigen. Die Rechtsprechung hat diesen Anspruch mittlerweile verdeutlicht und betont, dass die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers im allgemeinen vorrangig sind. WEITERLESEN…
Mehr zum Thema Kündigung und Arbeitsrecht: Ausserordentliche Kündigung – Kündigungsschutz– ordentliche Kündigung– Kündigungsschutz im Minijob– Kündigungsschutz im Kleinbetrieb – Corona und Arbeitsrecht – Corona Kurzarbeitergeld– Fachanwalt für Arbeitsrecht Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Kündigungsschutz von Auszubildenden – Kündigungsschutzgesetz – Kündigungsschutzklage – Anwalt für Kündigungsschutz in Winterhude– Anwalt für Kündigungsschutz in Wilhelmsburg– Anwalt für Küdnigungsschutz in Wandsbek–Fachanwalt für Arbeitsrecht
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Auch interessant:
Wie meldet man sich krank
Krankschreibung – so meldet man sich richtig krank
Es kursieren viele Mythen und Gerüchte rund um Kranksein und Krankmelden. Es ist daher kein Wunder, dass sich Arbeitnehmer oft fragen, wie sie sich zu verhalten haben. Wer sich nicht richtig verhält, kann leicht Ärger bekommen.
Unverzügliche Krankmeldung
Das Gesetz schreibt vor, dass sich der Arbeitnehmer unverzüglich krankmelden muss. Unverzüglich heißt hierbei am ersten Krankheitstag und so schnell wie möglich – am besten sogar noch vor Beginn der Arbeitszeit. …Weiterlesen
Profis zum Kündigungsschutz: Anwalt Kündigungsschutz in Eimsbüttel – Fachanwalt für Kündigung in Neumünster – Fachanwalt für Kündigung in Harburg – Fachanwalt für Kündigung in Kiel– Anwalt für Küdnigungsschutz in Harburg– Fachanwalt für Kündigung in St. Georg–Definition Schwerbehinderung– Abfindung bei Entlassung mit Sozialplan– Bester Anwalt Arbeitsrecht Hamburg– Anwalt Kündigung Hamburg– Lufthansa Arbeitsrecht– Arbeitsrecht Safran Cabine – Lufthansa Personalabbau
Profis zum Kündigungsschutz: Anwalt Kündigungsschutz in Eimsbüttel – Fachanwalt für Kündigung in Neumünster – Fachanwalt für Kündigung in Harburg – Fachanwalt für Kündigung in Kiel– Anwalt für Küdnigungsschutz in Harburg– Fachanwalt für Kündigung in St. Georg–Definition Schwerbehinderung– Abfindung bei Entlassung mit Sozialplan– Bester Anwalt Arbeitsrecht Hamburg– Anwalt Kündigung Hamburg– Lufthansa Arbeitsrecht– Arbeitsrecht Safran Cabine – Lufthansa Personalabbau
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr