In der Praxis wird die gewünschte Person, die man als Einigungsstellenvorsitzenden haben möchte, namentlich benannt. Auch die Anzahl der Beisitzer wird konkret angegeben. Diese Angaben sind zwar genaugenommen nicht erforderlich, da sie lediglich als Anregung für das Gericht dienen. Denn das Gericht bestimmt sowohl den Vorsitzenden als auch die Anzahl der Beisitzer nach freiem Ermessen. Da das Gericht aber erfahrungsgemäß den Vorschlägen der Parteien folgt, empfiehlt es sich, seinen „Wunsch“-Kandidaten zu benennen, im Vorfeld dessen Einverständnis einzuholen und das Vorliegen desselben dem Gericht mitzuteilen.
Einsetzung der Einigungsstelle – Worum geht es ?
Der Regelungsgegenstand der Einigungsstelle ist im Antrag möglichst genau und umfassend zu bezeichnen. Denn eine Ausdehnung der Zuständigkeit ist nämlich nur bei Einwilligung beider Betriebspartner möglich.
Dabei ist der Antrag zu begründen. Der Antragsteller muss zudem einen konkreten Sachverhalt darlegen, aus dem sich die Zuständigkeit der Einigungsstelle für den benannten Regelungsgegenstand ergibt. Dabei ist zu beachten, dass das Mitbestimmungsrecht in diesem Punkt noch nicht ausgeübt worden sein darf. Der Begründung muss auch zu entnehmen sein, das ein Rechtsschutzinteresse an der Einsetzung der Einigungsstelle besteht. Dazu muss der Antragsteller entweder substantiiert geltend machen, dass die Gegenseite Verhandlungen über den mitbestimmungspflichtigen Sachverhalt verweigert, oder er muss darlegen, dass Verhandlungen zwar geführt wurden, diese aber gescheitert sind. Ferner muss dargelegt werden, dass außergerichtlich die einvernehmliche Einsetzung einer Einigungsstelle versucht wurde.
Die Einsetzung der Einigungsstelle darf bei Vorliegen der zuvor genannten Voraussetzungen nur dann vom Gericht verweigert werden, wenn die Einigungsstelle für den geltend gemachten Regelungsgegenstand offensichtlich unzuständig ist oder es am Rechtsschutzbedürfnis fehlt. Nach § 98 Abs. 1 Satz 2 ArbGG darf der Antrag nur zurückgewiesen werden, wenn die Einigungsstelle offensichtlich unzuständig ist. Eine offensichtliche Unzuständigkeit liegt nur dann vor, wenn für das Gericht sofort und auf den ersten Blick erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in der streitigen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Betracht kommt. Eine Zurückweisung wegen offensichtlicher Unzuständigkeit ist also ausgeschlossen, wenn das Bestehen des Mitbestimmungsrechts in Rechtsprechung und Literatur umstritten ist oder das BAG zur einschlägigen Rechtsfrage nur vereinzelt Stellung genommen hat und an dieser Rechtsauffassung heftige Kritik in der Instanzrechtsprechung oder der Literatur geäußert wurde. Gegen den Beschluss zur Einsetzung der Einigungsstelle ist die Beschwerde an das Landesarbeitsgericht statthaft (§ 98 Abs. 2 ArbGG).
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Einigungsstelle
Die Einigungsstelle ist eine auf den ersten Blick sehr ungewöhnliche Einrichtung. Etwas direkt vergleichbares gibt es weder an anderer Stelle im Deutschen Recht, noch irgendwo im Europäischen oder Internationalen Arbeitsrecht. Die Einigungsstelle ist eine Mischung aus Vermittlungsorgan und einer Art betriebsinternes Mini-Arbeitsgericht. In Fällen der erzwingbaren Mitbestimmung im kollektiven Arbeitsrecht hat der Betriebsrat – aber auch der Arbeitgeber – einen Anspruch auf Abschluss einer Betriebsvereinbarung. Wenn die Verhandlungen scheitern, kann eine der beiden Seiten die Einigungsstelle „anrufen“…WEITERLESEN
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Krankengeld
Das Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Dies erfolgt immer dann, wenn ein Arbeitnehmer mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig an derselben Krankheit erkrankt ist. Das Krankengeld liegt praktisch bei etwa 60 % des üblichen netto Einkommen.
Für die betroffenen Arbeitnehmer bedeutet das abrutschen in das Krankengeld einen erheblichen Verlust einkommen, der oft zu erheblicher wirtschaftlicher Not führt. Der Wegfall von rund 40% des Einkommens ist ohne Rücklagen oft nicht zu verkraften.WEITERLESEN
Profis zum Thema Kündigungsschutz: Kanzlei für Arbeitsrecht in Altona – Kanzlei für Arbeitsrecht in Bergedorf – Kanzlei für Arbeitsrecht in Dulsberg – Kanzlei für Arbeitsrecht in Kiel – Kanzlei für Arbeitsrecht in St. Pauli–Spezialist für Kündigung in Hamburg– Bester Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg– Anwalt Airline Arbeitsrecht– Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg– Kanzlei Hamburg Neustadt
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Krankheitsbedingte Kündigung
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist der häufigste Fall einer personenbedingten Kündigung. Grundsätzlich gilt, dass allein die Krankheit des Arbeitnehmers kein Kündigungsgrund ist. Eine mit der Krankheit verbundene Arbeitsunfähigkeit und die daraus resultierenden Fehlzeiten können eine Kündigung jedoch rechtfertigen. Eine krankheitsbedingte Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn der Arbeitgeber davon ausgeht, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Krankheit den Arbeitsvertrag künftig nicht mehr erfüllen kann.
Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung zulässig?
Zur Beurteilung, wann eine krankheitsbedingte Kündigung zulässig ist, wurden von der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte vier Fallgruppen entwickelt….Weiterlesen
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Änderungskündigung mit Sozialplan akzeptieren?
Wir haben schon zahlreichen Arbeitnehmern zu deutlich besseren Abfindungen verholfen oder auch Arbeitsplätze erhalten.
Nach der Übernahme erstmal Personal abbauen
In internationalen Unternehmen steht praktisch immer der Gewinn und damit die Ausschüttungen an die Inhaber bzw. Aktionäre im Vordergrund. Wir lesen immer wieder anderslautende Bekenntnisse, teils heißen sie fast religiös „credo“, spiegeln nach unserer Erfahrung nicht die Wirklichkeit wieder. Gerade im Falle internationaler Übernahmen wird immer wieder zuerst an die Verringerung der Personalkosten durch Personalabbau gedacht. Dieser geht dann einher mit Arbeitsverdichtung: Zu deutsch: Weniger Mitarbeiter machen die gleiche Arbeit. Dass es dabei oft langjährige Arbeitnehmer erwischt, die an sich nicht gekündigt werden können, liegt auf der Hand…WEITERLESEN
Mehr zum Thema Recht: Krankheitsbedingte Kündigung – Kündigungsfristen – Personalakte – Probezeitkündigung – Sonderkündigungsschutz – Änderungskündigung betriebsbedingt – Anwalt Scheidung Hamburg – Kleinbetrieb – Sozialplan Entlassung – Internationale Scheidung – Anwalt Scheidung Hamburg – Pflichtteil – Testamentsvollstrecker – Scheidung bei Deutschen mit Wohnsitz im Ausland
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Kündigung
Sehr oft haben Kündigungen Schwächen, die ein erfolgreiches Kündigungsschutzverfahrens erwarten lassen. Dabei handelt es sich oft um Formfehler oder fehlerhafte Begründungen, nichts auf den ersten Blick unbedingt bedeutsames. Ein Fehler in der Anhörung des Betriebsrats kann ebenso zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen, wie ein „übersehenes“ und damit nicht berücksichtigtes Kind bei der Sozialauswahl. Dies kommt z.B. vor, wenn bei geschiedenen Eltern jeder Elternteil zwei 0,5 Kinderfreibeträge also in der Summe genau ein Kind auf der „Steuerkarte“ eingetragen hat. In Wirklichkeit aber zwei Kinder vorhanden sind.
Diese Fehler haben ihren Grund oft darin, daß die Kündigungen vom Arbeitgeber nicht von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ausgearbeitet wurden und Angaben nicht überprüft wurden.
Im Ergebnis gehen für den kündigenden Arbeitgeber viele Verfahren in Kündigungssachen teuer zu Ende, weil die an sich unwichtige formale Voraussetzung gefehlt hat. So kann schon ein freier Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung oder eine unvollständige Anhörung des Betriebsrats viele Kündigungen kippen. Diese Schwächen und Angriffspunkte einer Kündigung bemerken oft nur die echten Profis, weil manche Fehler im Detail liegen oder versteckt sind. Nur wenn man weiß, wonach man suchen muss, kann man es auch finden. Das macht den Besuch beim Fachanwalt für Arbeitsrecht fast ausnahmslos sinnvoll.Mehr zum Thema Arbeitrecht: die wichtigsten Fragen und kurze Antworten zur Abmahnung – Kündigungsschutz– Verhalten bei einer Abmahnung – unbefristeter Arbeitsvertrag – Verfallfrist – Versicherungen – Urlaubsgeld – Überstunden– Corona Arbeitsrecht– Corona Kündigung– Kündigungsschutz im Kleinbetrieb– Arbeitsrecht Kündigung
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Welche Unterlagen werden für einen Kündigungsschutzprozess benötigt?
Wer eine Kündigung erhält, ist dieser grundsätzlich nicht schutzlos ausgeliefert. Denn im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens kann die Kündigung vor dem Arbeitsgericht auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Ein Kündigungsschutzverfahren ist für viele Arbeitnehmer häufig ein Mythos. Jeder wird wohl schon einmal davon gehört haben, den genauen Ablauf jedoch nicht kennen. Generell benötigt man für einen Kündigungsschutzprozess keinen Anwalt (Anwaltszwang herrscht erst ab dem Landesarbeitsgericht), die Kündigungsschutzklage kann man als Arbeitnehmer theoretisch selbst vor dem Arbeitsgericht einlegen…WEITERLESEN
Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Arbeitsrecht im Einzelhandel – Anwalt Scheidung Hamburg– Abfindung Auflösungsanstrag – Kündigung mit Änderungsangebot – Änderungskündigung betriebsbedingt – Anwalt Hamburg Arbeitsrecht – Ich suche einen Anwalt für Kündigungsschutz – Kündigung wegen Maßregelung – Arbeitnehmer Personalgespräch – Personalrat– Anwalt Scheidung Eppendorf – Anwalt Scheidung Hamburg– Liebe am Arbeitsplatz
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Personalgespräch: Heimliche Aufzeichnung führt zur Kündigung
Als der Arbeitgeber und der Betriebsrat zum Personalgespräch luden, zeichnete ein Arbeitnehmer die im diesem Rahmen gesprochenen Worte auf. Diese Verletzung der Persönlichkeitsrechte führte zur fristlosen Kündigung. Dass diese auch rechtmäßig ist, entschied das Hessische Landesarbeitsgericht in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil. Zu dem Personalgespräch kam es, weil dem Arbeitnehmer vorgeworfen wurde, seine Kollegen beleidigt und sogar verbal bedroht zu haben. So hatte er einen Teil seiner Kollegen in einer E-Mail als „low performer“ und „faule Mistkäfer“ bezeichnet. Hierfür kassierte er zunächst eine Abmahnung. Offene und erkennbare Aufzeichnung des Gesprächs? Einige Monate später luden dann Betriebsrat und der Vorgesetzte zum Personalgespräch. Dieses zeichnete der Arbeitnehmer heimlich mit seinem Smartphone auf. Als der Vorgesetzte dies später zufällig erfuhr, sprach er die fristlose Kündigung aus. Hiergegen klagte der Arbeitnehmer und berief sich darauf, dass er nicht gewusst habe, dass eine solche Ton-Aufnahme verboten gewesen sei. Außerdem habe er sein Smartphone während des gesamten Gesprächs offen auf dem Tisch liegen gehabt…WEITERLESENMehr zum Thema Arbeitsrecht: Arbeitsrecht im Einzelhandel – Anwalt Scheidung Hamburg– Abfindung Auflösungsanstrag – Kündigung mit Änderungsangebot – Änderungskündigung betriebsbedingt – Anwalt Hamburg Arbeitsrecht – Ich suche einen Anwalt für Kündigungsschutz – Kündigung wegen Maßregelung – Arbeitnehmer Personalgespräch – Personalrat– Anwalt Scheidung Eppendorf – Anwalt Scheidung Hamburg– Liebe am Arbeitsplatz
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Verdachtskündigung
Das besondere und an sich unglaubliche an einer Verdachtskündigung ist, dass auch eine im Nachhinein erwiesene Unschuld unter Umständen nicht vor der Kündigung schützen kann. Darum muss man schon beim leisesten Schein, dass es sich in Richtung einer Verdachtskündigung bewegen könnte, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Wenn ein Arbeitnehmer gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt, kann der Arbeitgeber – je nach Intensität des Verstoßes – eine ordentliche oder auch eine außerordentliche fristlose Kündigung aussprechen. Voraussetzung ist aber in jedem Fall, dass dem Arbeitnehmer der Verstoß nachgewiesen werden kann. Schließlich soll hiermit eine Kündigung begründet werden. Oft ist es allerdings so, dass der Arbeitgeber keine wirklich aussagekräftigen Beweise hat und er die Kündigung nur auf mehr oder weniger aussagekräftige Verdachtsmomente stützen kann. Aber auch dann, wenn der Arbeitgeber „nur“ einen dringenden Verdacht eines Pflichtverstoßes hegt, ist eine Kündigung möglich – nämlich als sogenannte Verdachtskündigung…WEITERLESEN
Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Kündigungsschutz – krankheitsbedingte Kündigung – Lebensmittelproduktion – Luftfahrt – Regelungsabrede – Schulungsanspruch Betriebsrat – Punktesysthem bei der Sozialwahl– Corona Kündigung – Corona Arbeitsrecht – KSchG – Personenbedingte Kündigung–Formfehler Kündigung– Anspruch auf Freizeitausgleich
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Whistleblowing
Vor einigen Jahren weckte das Phänomen Whistleblowing zum ersten Mal das weltweite Interesse: Im Jahre 2013 übergab der ehemalige CIA- und NSA-Mitarbeiter Edward Snowden der Presse in Hongkong unzählige geheime Dokumente. Dadurch machte er die Überwachung des weltweiten Internetverkehrs durch Programme britischer und amerikanischer Geheimdienste öffentlich. Die NSA-Affaire war eine der Folgen seiner Enthüllungen. Snowden lebt jetzt in Russland mit ungeklärter Zukunft. Seine Lebensgeschichte diente drei Jahre später als Vorlage für einen deutsch-amerikanischen Kinofilm („Snowden“). Während die einen den berühmten Whistleblower als Helden feiern, verachten ihn die anderen als Verräter und Nestbeschmutzer. Fundiertes Wissen über den Inhalt des Whistleblowings und die möglichen Konsequenzen haben jedoch nur wenige. Whistleblowing kommt vom englischen Audruck „ to blow the whistle“ und heißt „jemanden verpfeifen“ oder „Alarm schlagen“. Ein Whistleblower informiert als Mitarbeiter die Polizei, eine Aufsichtsbehörde oder die Öffentlichkeit über Missstände in Unternehmen oder Behörden. Dabei kann es sich um Gesetzesverstöße, Korruption, Gefahren oder unethisches Verhalten handeln. Wird die Öffentlichkeit eingeschaltet, spricht man von externem Whistleblowing. Dies stellt Personaler, aber vor allem den Hinweisgeber selbst, vor große Probleme: Denn nicht in jedem Fall ist das Aufdecken von innerbetrieblichen Missständen gegenüber Externen arbeits- und strafrechtlich zulässig… Weiterlesen
Mehr zum Thema Arbeitrecht: Kündigung Schriftform– Kündigungsschutz– unbefristeter Arbeitsvertrag – Verfallfrist – Versicherungen – Urlaubsgeld – Überstunden– Corona Arbeitsrecht– Corona Kündigung– Kündigungsschutz im Kleinbetrieb– Rechtsbeistand Arbeitsrecht Hamburg– Kündigung- Was tun?– Teilzeit- und Befristungsgesetz– Teilzeitbeschäftigte– Variable Vergütung– Werkvertrag
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Elternzeit verkürzen
Grundsätzlich können Arbeitnehmer ihre Elternzeit auch verkürzen. Allerdings muss dafür der Arbeitgeber zustimmen. Allerdings sieht das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) vor, dass der Arbeitgeber diesem Wunsch nicht unbedingt nachkommen muss. Denn der Arbeitgeber hat für den Zeitraum der geplanten Elternzeit in der Regel eine Vertretung eingestellt. Da der Arbeitgeber nicht zwei Mitarbeiter für die gleiche Stelle benötigt, muss dem Arbeitgeber somit die Möglichkeit gegeben werden, dass er die Verkürzung der Elternzeit ablehnt. Ausnahme in Härtefällen…Weiterlesen
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Schwerbehinterdetenvertretung
Arbeiten in einem Betrieb dauerhaft mehr als 5 schwerbehinderte, oder den schwerbehinderten gleichgestellte Beschäftigte, ist gem. § 94 Abs. 1 Satz 1 Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX) eine Schwerbehindertenvertretung (SBV) zu wählen. Die Schwerbehindertenvertretung besteht aus mindestens einer Vertrauensperson und einem Stellvertreter. Die SBV soll ihre Aufgaben unabhängig und frei von Weisungen ausüben. Deshalb kommt beiden Personenkreisen ein besonderer Kündigungsschutz zu, wie er auch für Betriebsräte bzw. Personalräte gilt (§ 96 Abs. 3 SGB IX i.V.m. § 15 KSchG). Mandatströger, die selbst schwerbehindert oder gleichgestellt sind, geniessen zusätzlich den besonderen Kündigungsschutz nach den §§ 85 ff. SGB IX…WEITERLESEN
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Wenn der Arbeitgeber zuviel bezahlt
Arbeitnehmer staunen meist nicht schlecht, wenn der Arbeitgeber plötzlich zu viel Gehalt zahlt. Doch lange überwiegt die Freude nicht, denn viele Arbeitnehmer sind unsicher, ob sie das zu viel gezahlte Geld wieder zurückzahlen müssen. Dass zu viel Gehalt gezahlt wird passiert tatsächlich, gerade bei kleineren Unternehmen, gar nicht so selten. Schließlich unterlaufen auch der Buchhaltung zuweilen Fehler. Grundsätzlich sind Arbeitnehmer jedoch nicht verpflichtet jeden Monat ihre Gehaltsabrechnung zu überprüfen. Allerdings sieht das Gesetz auch vor, dass jemand, der etwas zu Unrecht erhält das Erhaltene auch wieder zurückgeben muss…Weiterlesen
Profis zum Kündigungsschutz: Anwalt für Arbeitsrecht in Eilbek – Fachanwalt für Arbeitsrecht in Harburg – Fachanwalt für Kündigung in Eimsbüttel – Fachanwalt für Kündigung in Altona– Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Uhlenhorst– Habe ich in der Schwangerschaft Kündigungsschutz?– Kündigung – was tun?– Kündigungsschutz Hamburg– Terminsvertretung Landesarbeitsgericht Hamburg– Was tun bei Kündigung United Airlines
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Was ist Mobbing?
Der Begriff Mobbing hat sich fast zum Modewort entwickelt. Dahinter steht eine wirklich große Problemstellung in der Arbeitswelt. Es ist nicht einfach, Mobbing zu definieren und es gibt nur in wenigen Fällen eine eindeutige Rechtslage. Sehr häufig sind es in der Praxis Situationen, in denen man sich im Grenzbereich bewegt.
Werde ich gemobbt? Der Versuch einer Definition und Erklärung
Die Frage, ob es sich bei einer Handlung noch um eine schlichte Unfreundlichkeit handelt oder ob dieselbe Handlung – wenn man sie in einen größeren Zusammenhang stellt – Teil einer größeren echten Mobbing-Problematik ist, läßt sich immer nur im Einzelfall feststellen.
- Ein Mitarbeiter wird zu einer Schicht von Freitag auf Samstag eingeteilt. Nicht schlimm. Unangenehm, wenn der Mitarbeiter, der in Scheidung lebt, genau an diesem Wochenende seine Kinder hat und der Vorgesetzte das weiß (aber noch nicht schlimm). Wirklich ein Problem wird es, wenn der Vorgesetzte, der die Liste der „Kinderwochenenden“ des Mitarbeiters hat und ihn ganz zufällig immer oder sehr oft an diesen Wochenenden zur Nachtschicht einteilt.
- Ein Mitarbeiter wird von Informationen abgeschnitten und kann praktisch nur Däumchen drehen. Das mag vielleicht ein paar Tage nett sein. spätestens nach zwei Wochen geht es aber massiv an die Seele…Weiterlesen
Profis bei der Abfindung: Abfindungsanspruch – Anwalt Kündigungsschutz Eilbek – Aufhebungsvertrag – Abfindungsvergleich – Arbeitsrecht Altenpflege – Änderungskündigung – Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg – Unbefristetes Arbeitsverhältnis– Bester Anwalt Arbeitsrecht – Kündigungsschutz Hamburg– Lufthansa Arbeitsrecht– Germanwings Stellenabbau– Kündigung bei Lufthansa was tun? – Arbeitsrecht Premium Aerotec
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